Gräser: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Gräser''' sind [[Alpines Lexikon#A|Alpungsrechte]] landwirtschaftlicher Betriebe als Mitglied einer [[Agrargemeinschaft]]. | |||
==Erläuterung== | |||
Um im Rahmen der [[Almwirtschaft]] eigenes Vieh auf eine Alm auftreiben zu können benötigen Bauern entweder eine [[Alm]] im Eigenbesitz (Einzelam), einen Mitbesitz an einer Gemeinschaftsalm, ein Servitutsrecht auf einer Servitutsalm oder Alpungsrechte in einer Agrargemeinschaft. Je nach Tierart bedarf es für letztere einer bestimmten Anzahl an Gräsern. | |||
Für ein [[Noriker Pferd]] und jedes Pferd einer anderen Rasse werden für einen Almsommer drei Gräser benötigt, für ein [[Pinzgauer Rind]] und jedes andere Rind ein Gras und für fünf [[Hausschaf]]e ein Kuhgras, das ist eine Weidefläche von einer genau bestimmten Größe. | |||
==Quelle == | |||
* [[Richard Treuer]]: "Bergheimat Pinzgau", [[Verlag der Salzburger Druckerei]] [[1977]] | |||
[[Kategorie:Almwirtschaft]] | [[Kategorie:Almwirtschaft]] | ||
[[Kategorie:Landwirtschaft]] | [[Kategorie:Landwirtschaft]] | ||