Salzburger Munizipalrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Salzburger '''Munizipalrat''' (Munizipal-Rath) war von [[1811]] bis [[1816]] das Vertretungs- und Selbstverwaltungsgremium der Salzburger Bürgerschaft.
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Der Salzburger '''Munizipalrat''' (Munizipal-Rath) war von [[1811]] bis [[1816]] das Vertretungs- und Selbstverwaltungsgremium der Salzburger [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürger]]schaft.
  
==Bayrische Gemeindeorganisation==
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== Bayrische Gemeindeorganisation ==
  
Das [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] gehörte von [[1810]] bis [[1816]] zum Königreich [[Bayern]]. Dementsprechend wurde auch in Salzburg die bayrische Gemeindeverfassung von 1808 – Edikt über die Bildung der Gemeinden vom 28. Juli 1808 und Edikt über das Gemeinde-Wesen vom 24. September 1808 – eingeführt. Deren Vorbild war die französische Gemeindeorganisation, zumal der bayrische König ein enger Verbündeter [[Napoleon Bonaparte|Napoleon]]s war. § 60 des Ediktes vom 24. September 1808 sah vor, dass in den Städten und größeren Märkten die Gemeinde „durch einen aus ihrem Mittel gewählten Munizipal-Rath vertreten“ wurde, welcher wenigstens aus 4 und höchstens aus 5 Gemeindegliedern zu bestehen hatte. So kam auch die Stadt Salzburg zu ihrem Munizipalrat.
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Das [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] gehörte von [[1810]] bis [[1816]] zum [[Königreich Bayern]]. Dementsprechend wurde auch in Salzburg die bayrische Gemeindeverfassung von [[1808]] – Edikt über die Bildung der Gemeinden vom [[28. Juli]] 1808 und Edikt über das Gemeinde-Wesen vom [[24. September]] 1808 – eingeführt. Deren Vorbild war die französische Gemeindeorganisation, zumal der bayrische König ein enger Verbündeter [[Napoleon Bonaparte|Napoleon]]s war. § 60 des Ediktes vom 24. September 1808 sah vor, dass in den Städten und größeren Märkten die Gemeinde "durch einen aus ihrem Mittel gewählten Munizipal-Rath vertreten" wurde, welcher wenigstens aus vier und höchstens aus fünf Gemeindegliedern zu bestehen hatte. So kam auch die Stadt Salzburg zu ihrem Munizipalrat.
  
Zu den Aufgaben des Munizipalrates gehörte es, eine Person für das Amt des Bürgermeisters vorzuschlagen, die der Bestätigung durch das General-Kreis-Kommissariat bedurfte (§ 103 des Edikts). Eine solche Bestellung erfolgte in Salzburg nicht.
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Zu den Aufgaben des Munizipalrates gehörte es, eine Person für das Amt des [[Bürgermeister]]s vorzuschlagen, die der Bestätigung durch das General-Kreis-Kommissariat bedurfte (§ 103 des Edikts). Eine solche Bestellung erfolgte in Salzburg nicht.
  
==Der Salzburger Munizipalrat==
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== Der Salzburger Munizipalrat ==
  
 
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Als Mitglieder des Salzburger Munizipalrates scheinen auf:<ref>[[B%C3%BCrgermeister_der_Stadt_Salzburg#1511_bis_Salzburg_zu_.C3.96sterreich_kommt|Liste der Bürgermeister der Stadt Salzburg]]</ref>  
* [[Christian Zezi]] (Kaufmann),
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* [[Christian Ignaz Zezi|Christian Zezi]] (Kaufmann),
 
* [[Joseph Metzger]] (Kaufmann),
 
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* [[Scharl|Anton Scharl]],
 
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* [[Georg Hinterhuber]] (Apotheker).
 
* [[Georg Hinterhuber]] (Apotheker).
 
Unter dem Vorstand des Polizeikommissärs [[Joseph Russegger]] gehörten dem Salzburger Munizipalrat im Jahr 1813 an:<ref>Franz X. Weilmeyr. [http://books.google.at/books?id=ZIwAAAAAcAAJ&pg=PA102&lpg=PA102 ''Salzburg, die Hauptstadt des Salzach-Kreises. Ein Hand- und Addreß-Buch für Jedermann. Von Salzburg 1813. In der Mayer’schen Buchhandlung,''] S.&nbsp;102.</ref>
 
Unter dem Vorstand des Polizeikommissärs [[Joseph Russegger]] gehörten dem Salzburger Munizipalrat im Jahr 1813 an:<ref>Franz X. Weilmeyr. [http://books.google.at/books?id=ZIwAAAAAcAAJ&pg=PA102&lpg=PA102 ''Salzburg, die Hauptstadt des Salzach-Kreises. Ein Hand- und Addreß-Buch für Jedermann. Von Salzburg 1813. In der Mayer’schen Buchhandlung,''] S.&nbsp;102.</ref>
* [[Johann Christian Zezi|Christian Zezi]] (Kaufmann),
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* [[Christian Ignaz Zezi|Christian Zezi]] (Kaufmann),
 
* [[Joseph Metzger]] (Kaufmann),
 
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* [[Scharl|Anton Scharl]],
 
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* [[Franz Mangin]] (Kaufmann).
 
* [[Franz Mangin]] (Kaufmann).
  
==Quellen, Fußnoten==
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== Quelle  ==
 
* [http://www.vorarlberg.gv.at/pdf/qediktueberdasgemeindewes.pdf Edikt über das Gemeinde-Wesen vom 24. September 1808, Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1808, Sp. 2405-2460].
 
* [http://www.vorarlberg.gv.at/pdf/qediktueberdasgemeindewes.pdf Edikt über das Gemeinde-Wesen vom 24. September 1808, Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1808, Sp. 2405-2460].
==Fußnoten==  
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== Einzelnachweise ==
 
<references/>
 
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Aktuelle Version vom 25. Oktober 2024, 15:40 Uhr

Der Salzburger Munizipalrat (Munizipal-Rath) war von 1811 bis 1816 das Vertretungs- und Selbstverwaltungsgremium der Salzburger Bürgerschaft.

Bayrische Gemeindeorganisation

Das Land Salzburg gehörte von 1810 bis 1816 zum Königreich Bayern. Dementsprechend wurde auch in Salzburg die bayrische Gemeindeverfassung von 1808 – Edikt über die Bildung der Gemeinden vom 28. Juli 1808 und Edikt über das Gemeinde-Wesen vom 24. September 1808 – eingeführt. Deren Vorbild war die französische Gemeindeorganisation, zumal der bayrische König ein enger Verbündeter Napoleons war. § 60 des Ediktes vom 24. September 1808 sah vor, dass in den Städten und größeren Märkten die Gemeinde "durch einen aus ihrem Mittel gewählten Munizipal-Rath vertreten" wurde, welcher wenigstens aus vier und höchstens aus fünf Gemeindegliedern zu bestehen hatte. So kam auch die Stadt Salzburg zu ihrem Munizipalrat.

Zu den Aufgaben des Munizipalrates gehörte es, eine Person für das Amt des Bürgermeisters vorzuschlagen, die der Bestätigung durch das General-Kreis-Kommissariat bedurfte (§ 103 des Edikts). Eine solche Bestellung erfolgte in Salzburg nicht.

Der Salzburger Munizipalrat

Als Mitglieder des Salzburger Munizipalrates scheinen auf:[1]

Unter dem Vorstand des Polizeikommissärs Joseph Russegger gehörten dem Salzburger Munizipalrat im Jahr 1813 an:[2]

Quelle

Einzelnachweise

Zeitfolge
Vorgänger

Ignaz von Heffter

Bürgermeister der Stadt Salzburg
18111816
Nachfolger

provisorischer Magistrat,
dann Anton von Heffter