Zweitwohnsitzabgabe: Unterschied zwischen den Versionen

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{{stub}}Die '''{{PAGENAME}}''' ist ein Abgabe, die den Salzburger Gemeinden ermöglichen soll, auf freiwilliger Basis einen Aufschlag auf die besondere Ortstaxe einzuheben, um somit mehr Kostenwahrheit für die Bereitstellung kommunaler Infrakstruktur zu gewährleisten.
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==Weblinks==
 
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* [http://www.staedtebund.gv.at/de/oegz/oegz-beitraege/jahresarchiv/details/artikel/ferien-und-freizeitwohnsitze-besteuerung-in-den-oesterreichischen-bundeslaendern.html www.staedtebund.gv.at]
 
* [http://www.staedtebund.gv.at/de/oegz/oegz-beitraege/jahresarchiv/details/artikel/ferien-und-freizeitwohnsitze-besteuerung-in-den-oesterreichischen-bundeslaendern.html www.staedtebund.gv.at]
  
==Quelle==
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==Quellen==
 
* [[Salzburger Woche]], Ausgabe [[Lungauer Nachrichten]], 25. November 2010
 
* [[Salzburger Woche]], Ausgabe [[Lungauer Nachrichten]], 25. November 2010
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* [[Salzburger Nachrichten]], 25. November 2010
  
 
[[Kategorie:Wirtschaft]]
 
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[[Kategorie:Steuern und Abgaben]]
 
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Aktuelle Version vom 25. Mai 2018, 13:35 Uhr

Die Zweitwohnsitzabgabe ist ein Abgabe auf Zweitwohnsitze, die den Salzburger Gemeinden ermöglichen soll, auf freiwilliger Basis einen Aufschlag auf die besondere Ortstaxe einzuheben, um somit mehr Kostenwahrheit für die Bereitstellung kommunaler Infrakstruktur zu gewährleisten. Diese Abgabe ist zweckgewidmet für die Schaffung von Wohnraum für Einheimische.

Weblinks

Quellen