Brauchfeuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Brauchtumsfeuer'''<ref>siehe [[Diskussion:Brauchtumsfeuer]]</ref>, ist das Abbrennen von aufgeschichtetem Holz im Rahmen eines ortsüblichen [[Brauch]]es, das in der ''Brauchtumsfeuer-Verordnung'', in einer sich aktualisierenden Fassung, gesetzlich geregelt ist.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000729 Digitalisat]</ref>
Ein '''Brauchfeuer'''<ref>siehe [[Diskussion:Brauchfeuer]]</ref> ist das Abbrennen von aufgeschichtetem Holz im Rahmen eines ortsüblichen [[Brauch]]es, das in der ''Brauchtumsfeuer-Verordnung'', in einer sich aktualisierenden Fassung, rechtlich geregelt ist.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000729 Digitalisat]</ref>


== Aufregung 2010 ==
== Aufregung 2010 ==
Im Sommer 2010 kam durch eine Novellierung des Luftreinhaltegesetzes ein generelles Verbot für Lager- und Sonnwendfeuer oder bedürfen einer Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Landeshauptmannes aufgrund der Feinstaubbelastung. Es hagelte Proteste heimischer Brauchvereine, so auch von [[Waltraud Ebner]], Obfrau der [[Salzburger Heimatvereine]].
Im Sommer 2010 kam durch eine Novellierung des Luftreinhaltegesetzes ein generelles Verbot für Lager- und Sonnwendfeuer oder bedürfen einer Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Landeshauptmannes aufgrund der Feinstaubbelastung. Es hagelte Proteste heimischer Brauchvereine, so auch von [[Waltraud Ebner]], Obfrau der [[Salzburger Heimatvereine]].


Im Dezember desselben Jahres konnte wieder Entwarnung gegeben werden. In Salzburg wurde die Verordnung dahingehend geändert, dass [[Osterfeuer|Oster]]-, [[Sommersonnwendfeuer|Sonnwend]]-, [[Johannisfeuer|Johannis]]- und [[Wintersonnenswende|Wintersonnwendfeuer]] unter gewissen Voraussetzungen wieder ab [[1. Jänner]] [[2011]] erlaubt waren. Wie schon bisher müssen die Vereine auch in Zukunft Feuer dieser Art der Feuerwehr anzeigen. Neu ist nun eine zeitliche Beschränkung, damit niemand ''zwei Monate lang Sonnwendfeuer abbrennt''.  
Im Dezember desselben Jahres konnte wieder Entwarnung gegeben werden. In Salzburg wurde die Verordnung dahingehend geändert, dass [[Osterfeuer|Oster]]-, [[Sommersonnwendfeuer|Sonnwend]]-, [[Johannisfeuer|Johannis]]- und [[Wintersonnenwende|Wintersonnwendfeuer]] unter gewissen Voraussetzungen wieder ab [[1. Jänner]] [[2011]] erlaubt waren. Wie schon bisher müssen die Vereine auch in Zukunft Feuer dieser Art der Feuerwehr anzeigen. Neu ist nun eine zeitliche Beschränkung, damit niemand ''zwei Monate lang Sonnwendfeuer abbrennt''.  


Detail am Rande: Die neuerliche Zulassung von Feuer dieser Art galt erst ab 1. Jänner 2011, somit waren alle Wintersonnwendfeuer am [[21. Dezember]] illegal. Der zuständige [[Landesrat]] [[Walter Blachfellner]] war aber im Vorfeld davon überzeugt, dass das Land diese Feuer ''tolerieren'' würde.
Detail am Rande: Die neuerliche Zulassung von Feuer dieser Art galt erst ab 1. Jänner 2011, somit waren alle Wintersonnwendfeuer am [[21. Dezember]] illegal. Der zuständige [[Landesrat]] [[Walter Blachfellner]] war aber im Vorfeld davon überzeugt, dass das Land diese Feuer ''tolerieren'' würde.


==Verordnung==
==Verordnung==
In der Brauchtumsfeuer-Verordnung werden laut [[Salzburger Landesgesetzblatt]] 2011 (Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 18. März 2011, mit der Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien für Brauchtumsfeuer zugelassen werden, StF: LGBl Nr. 38/2011) folgende Feuer zugelassen:
In der ''Brauchtumsfeuer-Verordnung'' werden laut [[Salzburger Landesgesetzblatt]] 2011 (Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 18. März 2011, mit der Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien für Brauchfeuer zugelassen werden, StF: LGBl Nr. 38/2011) folgende Feuer zugelassen:
* die am Abend des Karsamstag und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannten [[Osterfeuer]]
* die am Abend des Karsamstag und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannten [[Osterfeuer]]
* die am Abend des [[21. Juni]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Juni abgebrannten [[Sommersonnwendfeuer]]
* die am Abend des [[21. Juni]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Juni abgebrannten [[Sommersonnwendfeuer]]
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* die am Abend des [[21. Dezember]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Dezember abgebrannten Feuer zur [[Wintersonnenwende]]
* die am Abend des [[21. Dezember]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Dezember abgebrannten Feuer zur [[Wintersonnenwende]]


Brauchtumsfeuer dürfen am dem Samstag, der den in der Verordnung festgelegten Zeiten jeweils unmittelbar vorangeht, bis zum zweitnachfolgenden Sonntag einmal abgebrannt werden
Brauchtumsfeuer dürfen an dem Samstag, der den in der Verordnung festgelegten Zeiten jeweils unmittelbar vorangeht, bis zum zweitnachfolgenden Sonntag einmal abgebrannt werden.


== Bilder ==
== Bilder ==
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*{{Quelle SN|17. Dezember 2010}}
*{{Quelle SN|17. Dezember 2010}}
*{{Quelle PiN|7. April 2011}}
*{{Quelle PiN|7. April 2011}}
====Einzelnachweise====
==Einzelnachweise==
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