Gedenkstein: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gedenksteine''' sind immer dann als Denkmal anzunehmen, wenn sie künstlerisch bearbeitet wurden. Wenn die Steine jedoch lediglich mit einer einfachen Inschrift versehen wurden oder dort eine Inschriftenplatte angebracht wurde, dann sind sie wie eine [[Gedenktafel]] zwar ein Werk des Gedenkens, jedoch nach obiger Definition kein Denkmal.
 
'''Gedenksteine''' sind immer dann als Denkmal anzunehmen, wenn sie künstlerisch bearbeitet wurden. Wenn die Steine jedoch lediglich mit einer einfachen Inschrift versehen wurden oder dort eine Inschriftenplatte angebracht wurde, dann sind sie wie eine [[Gedenktafel]] zwar ein Werk des Gedenkens, jedoch nach obiger Definition kein Denkmal.
  
== Gedenksteine in Salzburg ==
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== Gedenksteine in Salzburg (Auswahl) ==
 
* [[Gedenkstein am Bürglstein für Maria Theresia von Neapel-Sizilien]]
 
* [[Gedenkstein am Bürglstein für Maria Theresia von Neapel-Sizilien]]
 
* [[Gedenkstein Barhamer]]
 
* [[Gedenkstein Barhamer]]
 
* [[Gedenkstein bei der Jubiläums-Eiche im Volksgarten]]
 
* [[Gedenkstein bei der Jubiläums-Eiche im Volksgarten]]
 
* [[Gedenkstein beim Feuerwehrhaus in Bad Vigaun]]
 
* [[Gedenkstein beim Feuerwehrhaus in Bad Vigaun]]
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* Gedenkstein am [[Peter-Pfenninger-Brunnen]]
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== Quelle ==
 
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[[Kategorie:Kunstwerk]]
 
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[[Kategorie:Kleindenkmal]]
 
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Aktuelle Version vom 23. August 2024, 21:08 Uhr

Gedenksteine sind immer dann als Denkmal anzunehmen, wenn sie künstlerisch bearbeitet wurden. Wenn die Steine jedoch lediglich mit einer einfachen Inschrift versehen wurden oder dort eine Inschriftenplatte angebracht wurde, dann sind sie wie eine Gedenktafel zwar ein Werk des Gedenkens, jedoch nach obiger Definition kein Denkmal.

Gedenksteine in Salzburg (Auswahl)

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Quelle