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, 22:08, 20. Jun. 2009
Katastralgemeinden im Land Salzburg
'''Katastralgemeinden''' sind Gebiete, die für Zwecke des '''Vermessungswesens''' als Einheit betrachtet werden.
Die Einteilung des Landes in Katastralgemeinden liegt auch dem '''Grundbuch''' zugrunde. Jedes Bezirksgericht führt ein Grundbuch, das nach Katastralgemeinden gegliedert ist.
==Ursprung==
„Katastralgemeinden“ gibt es in Österreich seit dem (nach Kaiser Franz I. so benannten) „Franziszeischen Kataster“. Dieser wurde 1817 für Zwecke der Bemessung der Grundsteuer eingeführt. Die schon vorher bestehenden Steuergemeinden wurden damit zu Katastralgemeinden.
Für [[Oberösterreich]] und [[Bundesland Salzburg|Salzburg]] wurde der Kataster von 1823 bis 1830 angelegt. Als Koordinatenursprung war der Gusterberg bei Kremsmünster festgelegt.
==Katastralgemeinde und Ortsgemeinde (politische Gemeinde)==
Die Einteilung des Landes in ''Steuer''gemeinden (und damit in Katastralgemeinden) wurde im Jahr [[1849]] bei der Schaffung der ''politischen'' Gemeinden zugrundegelegt, sodass sich das Gebiet (und der Name) von (politischer) Gemeinde und Steuergemeinde ursprünglich deckten. Es kam jedoch in der Folge zu zahlreichen Gemeindezusammenschlüssen.
Es ist daher heute nicht selten, dass das Gebiet einer ''politischen'' Gemeinde (''Orts''gemeinde) die Gebiete mehrerer ''Katastral''gemeinden umfasst. So umfasst das Gebiet des [[Bundesland Salzburg|Landes Salzburg]] 119 Gemeinden, jedoch an die 380 Katastralgemeinden; davon sind nur 21 Gemeinden. bei denen das Gemeindegebiet bloß eine Katastralgemeinde umfasst.
Name und Grenzen einer ''politischen'' Gemeinde werden vom '' [[Land Salzburg|Land]]'' festgelegt (also wird insbesondere der Gemeindename nicht etwa vom Gemeinderat festgelegt), Name und Grenzen einer ''Katastral''gemeinde hingegen von einer ''Bundes''behörde, dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen.
Es versteht sich daher nicht von selbst, dass ''Namen'' und ''Grenzen'' von politischer Gemeinde und Katastralgemeinde übereinstimmen. Im Vermessungsgesetz ist jedoch ein „Nachziehen“ der Grenzen und teilweise des Namens der Katastralgemeinden vorgesehen:
:Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hat (gemäß § 7 des Vermessungsgesetzes) nach Anhörung der Gemeinde im Einvernehmen mit dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichtes (für [[Bundesland Salzburg|Salzburg]]: das Oberlandesgericht Linz)
:* eine Änderung der Grenze (oder die Neuschaffung oder Auflassung) einer Katastralgemeinden zu verfügen, wenn eine Änderung von Ortsgemeindegrenzen eintritt, die zu gleich Grenzen von Katastralgemeinden sind,
:* Katastralgemeinden neu zu benennen, wenn dies anläßlich der Neuschaffung von Katastralgemeinden oder zur Vermeidung von Verwechslungen notwendig ist (also zieht die Änderung eines Gemeindenamens nur ausnahmsweise die Änderung der Bezeichnung der Katastralgemeinde nach sich).
Die Fälle, in denen eine Änderung des Gemeindenamens in der Bezeichnung der Katastralgemeinde (abgekürzt: KG) nicht nachvollzogen wurde, sind nicht selten, zB
* KG Mühlbach – Gemeinde [[Mühlbach am Hochkönig]]
* KG Seekirchen Markt und KG Seekirchen Land – Stadt [[Seekirchen am Wallersee]]
Ein Sonderfall ist die ''Katastralgemeinde Salzburg'', die aus den Abteilungen [[Äußerer Stein]], [[Froschheim]], Innere Stadt (entsprechend den Stadtteilen [[Altstadt]] und [[Neustadt]]), [[Lehen]], [[Mönchsberg]], [[Mülln]], [[Nonntal]], [[Riedenburg]] und [[Schallmoos]] besteht. Außerdem bestehen im Stadtgebiet die Katastralgemeinden [[Maxglan]], [[Morzg]], [[Gnigl]], [[Itzling]], [[Aigen|Aigen I]], [[Liefering|Liefering II]], [[Leopoldskron]], [[Gaisberg|Gaisberg I]], [[Heuberg|Heuberg I]], [[Bergheim|Bergheim II]], [[Hallwang|Hallwang II]], [[Siezenheim|Siezenheim II]] und [[Wals| Wals II]] (die römischen Ziffern I und II deuten darauf hin, dass es sich um einen Teil einer früheren Katastralgemeinde handelt, deren anderer Teil zu einer anderen Ortsgemeinde gehört).
Eine bekannte Namensdiskrepanz ist die zwischen der Katastralgemeinde (bzw. Katastralgemeinde-Abteilung) [[Froschheim]] und dem Stadtteil [[Elisabethvorstadt]].
Wie erwähnt, sind die heutigen Gemeinden oft die Zusammenfassung früherer Steuergemeinden = Katastralgemeinden und werden Grenzänderungen, die zwischen Ortsgemeinden stattfinden, bei den Grenzen der Katastralgemeinden nachvollzogen; es kann daher so erscheinen, als wären die Katastralgemeinden Untereinheiten der (politischen) Gemeinden; das trifft aber, wie sich aus dem Vorigen ergibt, strenggenommen nicht zu.
==Quellen==
* die nachfolgend angeführten Weblinks
* Österreichischer Amtskalender (siehe [http://www.amtskalender.com/ www.amtskalender.com])
==Weblinks ==
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Kataster ''Kataster'' auf ''Wikipedia'']
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Franziszeischer_Kataster ''Franziszeischer Kataster'' auf ''Wikipedia'']
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001786 ''Allgemeines Grundbuchsanlegungsgesetz'' im ''Rechtsinformationssystem des Bundes'']
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011400 ''Vermessungsgesetz'' im ''Rechtsinformationssystem des Bundes'']
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Gemeinden_im_Land_Salzburg ''Liste der Gemeinden im Land Salzburg'' – mit unvollständiger Aufschlüsselung in Katastralgemeinden – auf ''Wikipedia'']
* [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrSbg&Dokumentnummer=LSB11000826 ''Salzburger Gemeindeordnung 1994'' im ''Rechtsinformationssystem des Bundes'']
* [http://www.salzburg.gv.at/uebsich_gden.pdf Übersichtskarte der Gemeindegrenzen in Salzburg] (pdf, salzburg.gv.at; 526 kB)
* [http://statistik.gv.at/web_de/Redirect/index.htm?dDocName=007113 ''Ortsverzeichnis 2001 Salzburg'' auf der Seite der ''Bundesanstalt Statistik Österreich''] (pdf, statistik.gv.at; 3,97 MB)
* [http://www.salzburg.gv.at/uebsich_kgden.pdf Übersichtskarte der Katastralgemeindegrenzen in Salzburg] (pdf, salzburg.gv.at; 1001 kB)
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