Philipp von Spanheim: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Philipp von Spanheim''' (auch: Philipp von Sponheim, † [[22. Juli]] [[1279]] in Krems an der Donau, Niederösterreich) war Erwählter [[Erzbischof]] von Salzburg ([[1247]] - [[1257]]) und zuvor Patriarch von Aquileia ([[1269]]-[[1271]]).
 
  
==Leben==
 
Er war Graf von Lebenau ([[1254]]-[[1279]]) und nominell auch Herzog von [[Kärnten]]. Mit seinem Tod erlosch das Geschlecht derer von Spanheim.
 
 
Philipp war der jüngere Sohn Herzog Bernhards II. von Kärnten mit Judith, Tochter König Ottokars I. Přemysl von Böhmen.
 
 
[[1247]] wurde Philipp zum Erzbischof von Salzburg gewählt. Er ließ sich aber nicht zum Bischof weihen, weil mit der Annahme der höheren Weihen ex lege ein Verzicht auf den Titel des Herzogs von Kärnten verbunden gewesen wäre. Philipp war in der Verfolgung seiner Herrschaftsziele zuerst militärisch sehr erfolgreich und besetzte [[1250]] das steirische [[Ennstal]], dann 1247-52 den [[Lungau]] und besiegte [[1252]] gemeinsam mit seinem Vater bei Greifenburg, Kärnten, Meinhard III. von Görz und Albert III. von [[Tirol]] und gewann damit wichtige Stützpunkte in Kärnten.
 
 
Im Jahre [[1254]] sicherte sich Philipp die Grafschaftsrechte im [[Chiemgau]] und die Grafschaft Lebenau. Diese waren nach dem Aussterben der Grafen Lebenau [[1229]] vom Spanheimer Zweig regiert worden. Der damalige Erzbischof erwarb daraufhin die Grafschaft käuflich von den bayerischen Herzögen. Durch den Vertrag versuchte Philipp den Verlust auf die Herrschaft Spanheim auszugleichen.
 
 
[[1257]] wurde Philipp vom [[Domkapitel]] abgesetzt. Er behauptete sich militärisch aber vorerst gegen seinen gewählten Nachfolger Erzbischof [[Ulrich von Seckau]]. [[1260]] unterstützte er seinen Vetter Ottokar II. gegen die Ungarn. [[1267]] musste Philipp allerdings endgültig auf Salzburg verzichten. Er wurde [[1269]] zum Patriarchen von Aquileia gewählt, doch auch in dieser Funtion mangels höherer Weihen vom Papst nicht anerkannt. Ottokar von Böhmen, dem Ulrich [[1268]] Kärnten vermacht hatte, wandte sich gegen ihn und vertrieb Philipp aus Kärnten und 1270/71 aus Friaul. [[1272]] musste sich Philipp geschlagen geben.
 
 
Um nun seine Grafenrechte im bayerisch-salzburgischen Raum zu sichern, schloss er im Jahre [[1275]] den zweiten Vertrag von Erharting mit den bayerischen Herzögen. Darin wurden die Grenzen der Grafschaft Lebenau festgelegt. Im selben Jahr wurde Philipp von König Rudolf I. nominell wieder Herzog von Kärnten, Krain und Steiermark eingesetzt, kam aber faktisch nicht an die Macht.
 
 
Im Jahr 1279 starb Philipp von Spanheim. Seine Besitzungen als Graf von Lebenau verfielen an das Erzbistum Salzburg.
 
 
{{Zeitfolge
 
|AMT=[[Salzburger Erzbischöfe|Erwählter zum Salzburger Erzbischof]]
 
|ZEIT=[[1247]] - [[1256]]
 
|VORGÄNGER=[[Burkhart I. von Ziegenhain]]
 
|NACHFOLGER=[[Ulrich von Seckau]]
 
}}
 
 
[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Person]]
 
[[Kategorie:Geschichte (Person)]]
 
[[Kategorie:Person (Geschichte)]]
 
[[Kategorie:Kirche]]
 
[[Kategorie:Kirche (Person)]]
 
[[Kategorie:Erzbistum (Geschichte)]]
 
[[Kategorie:Erzbischof]]
 

Version vom 16. November 2008, 18:55 Uhr