Residenz: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt) |
K (→Salzburg) |
||
| Zeile 10: | Zeile 10: | ||
== Salzburg == | == Salzburg == | ||
| − | In der ''Residenzstadt'' der [[Fürsterzbischöfe]] bestehen zwei Residenzen: die [[Alte Residenz|Alte]] und die [[Neue Residenz]]. Den Höhepunkt der Residenzentwicklung | + | In der ''Residenzstadt'' der [[Fürsterzbischöfe]] bestehen zwei Residenzen: die [[Alte Residenz|Alte]] und die [[Neue Residenz]]. Den Höhepunkt der Residenzentwicklung erleben die [[Stadt Salzburg]] und Fürsterzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] um 1600. |
== Quelle == | == Quelle == | ||
Version vom 28. Februar 2018, 17:10 Uhr
Eine Residenz ist der Sitz eines Landesfürsten.
Wortherkunft
Die ethymologische Ableitung Residenz ist vom mittellateinischen residentia entlehnt von residere, übersetzt 'sitzen, sitzen bleiben, verweilen'; Residenz bezeichnet also einen fürstlichen Wohnsitz ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Fürst seine institutionelle Reiseherrschaft aufgegeben hat;
Begriff
Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:
- Sitz eines regierenden Fürsten
- Hauptstadt eines Landes
Salzburg
In der Residenzstadt der Fürsterzbischöfe bestehen zwei Residenzen: die Alte und die Neue Residenz. Den Höhepunkt der Residenzentwicklung erleben die Stadt Salzburg und Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau um 1600.
Quelle
- Baudokumentation Universität und Ersatzbauten, Band 11 in der Schriftenreihe des Landespressebüros, 1993, Seite 77ff: "Residenz und Residenzstadt aus der Sicht der Verfassungsgeschichte"