Salzburger Tourismusgesetz 2003: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Februar 2016, 14:34 Uhr

Das Salzburger Tourismusgesetz 2003 regelt die Aufgaben der Tourismusverbände und den Tourismusförderungsfonds.

Allgemeines

Im Teil über die Tourismusverbände wird festgehalten, dass Tourismusverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechtes sind. Ebenso sind die Migliedschaften, Zusammensetzung und Stimmrecht einer Vollversammlung und anderes darin geregelt.

Quelle