Zweitwohnsitzabgabe: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (erg) |
K (Linkfix) |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | {{stub}}Die '''{{PAGENAME}}''' ist ein Abgabe, die den Salzburger Gemeinden ermöglichen soll, auf freiwilliger Basis einen Aufschlag auf die besondere Ortstaxe einzuheben, um somit mehr Kostenwahrheit für die Bereitstellung kommunaler Infrakstruktur zu gewährleisten. Diese Abgabe ist zweckgewidmet für die Schaffung von Wohnraum für Einheimische. | + | {{stub}}Die '''{{PAGENAME}}''' ist ein Abgabe auf [[Zweitwohnsitz]]e, die den Salzburger Gemeinden ermöglichen soll, auf freiwilliger Basis einen Aufschlag auf die besondere [[Ortstaxe]] einzuheben, um somit mehr Kostenwahrheit für die Bereitstellung kommunaler Infrakstruktur zu gewährleisten. Diese Abgabe ist zweckgewidmet für die Schaffung von Wohnraum für Einheimische. |
==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
Version vom 1. Dezember 2015, 13:09 Uhr
Diese Vorlage wird im SALZBURGWIKI nicht mehr verwendet (siehe SALZBURGWIKI Diskussion:Forum Inhalt#Stub, Personenstub)
SALZBURGWIKI verbessern ("Stub")
Dieser Artikel ist leider sehr kurz. Wenn du mehr zum Thema weißt, mache aus ihm bitte einen guten Artikel.
Die Zweitwohnsitzabgabe ist ein Abgabe auf Zweitwohnsitze, die den Salzburger Gemeinden ermöglichen soll, auf freiwilliger Basis einen Aufschlag auf die besondere Ortstaxe einzuheben, um somit mehr Kostenwahrheit für die Bereitstellung kommunaler Infrakstruktur zu gewährleisten. Diese Abgabe ist zweckgewidmet für die Schaffung von Wohnraum für Einheimische.
Weblinks
Quellen
- Salzburger Woche, Ausgabe Lungauer Nachrichten, 25. November 2010
- Salzburger Nachrichten, 25. November 2010