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Einen schönen Abend wünscht dir herzlichst --[[Benutzer:Andrea1984|Andrea]] ([[Benutzer Diskussion:Andrea1984|Diskussion]]) 19:41, 22. Okt. 2015 (CEST)
Einen schönen Abend wünscht dir herzlichst --[[Benutzer:Andrea1984|Andrea]] ([[Benutzer Diskussion:Andrea1984|Diskussion]]) 19:41, 22. Okt. 2015 (CEST)
== Kategorie - Straße ==
Liebe Andrea,
Du hast die von mir zugeordnete Kategorie [Straße] mit dem Hinweis entfernt, dass "ein Straßenschild ist keine straße, daher passt die Kategorie nicht)"; an anderer Stelle hast Du die gleiche Änderung vorgenommen und angeregt, ich solle eine Kategorie [Straßenschild] vorschlagen; diesem Ansinnen bin ich nicht näher getreten; an anderer Stelle hast Du bei einem Platz die von mir zugeordnete Kategorie [Straße] mit dem Hinweis entfernt, dass "ein Platz keine Straße sei"; ich habe das damals nicht mehr weiter kommentiert und auch nicht korrigiert.
Die Zeit erscheint reif für eine Begriffs(er)klärung:
* nach dem (Lokal-)Augenschein!
Ein Straßenschild gehört nach meinem Verständnis zu jener Straße, die es ebendort bezeichnet.
Eine Kategorie "Straßenschilder" finde ich wenig Nutzen stiftend; fragt man sie ab, erhält nichts anderes als eine "Liste der Straßen" = Kategorie [Straße].
Ein Straßenschild kann niemals charakteristisch für das Erscheinungsbild einer Straße sein, es ist immer nur eine Ergänzung und dient dem Wikianer ergänzend insbesondere der Klärung der tatsächlichen Schreibweise und damit des Suchbegriffes; vergleiche: Fall: Gneiserstraße --> Gneiser Straße. Eben dieses Schild "Gneiser Straße" mit dieser Schreibweise ist am deren Anfang beim  Kommunalfriedhof und an deren Ende bei der Morzger Straße angebracht, und es findet sich im ganzen Verlauf kein Schild mit "Gneiserstraße"! Anwohner und Besucher werden im Bergiff über diese Schilder geprägt.
* nach dem Landesstrassengesetz!; vgl. § 1 und § 2
[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000206]
- Unter der Bezeichnung "Straßen" sind jeweils '''auch Wege''' mit verstanden.
- '''Plätze''', Straßengräben und Kunstbauten jeder Art im Zuge von Straßen sind '''Teile der Straße''', wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie im Eigentum eines anderen stehen.
- Die zur dauernden Erhaltung und zum nachhaltigen und dauernd gesicherten Betrieb einer Straße erforderlichen '''Anlagen und Baulichkeiten''' sind '''Zugehör (§ 294 ABGB.) der Straße''', wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie im Eigentum eines anderen stehen.
Daher vergebe ich für mich die Kategorie [Straße] auch für ein Straßenschild (gehört: zu Anlagen einer Straße] und auch für einen Platz, wo in der Regel eine Straße hinführt oder hindurch führt.
meint dazu
mit freundlich-administrativem Gruß
Thomas [[Benutzer:Xxlstier|Xxlstier]] ([[Benutzer Diskussion:Xxlstier|Diskussion]]) 08:06, 28. Okt. 2015 (CET)