Krankenanstalt: Unterschied zwischen den Versionen
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als Sanitätsbehörde zuständig für Errichtung und Betrieb von Krankenanstalten im Land Salzburg<ref>[http://www.salzburg.gv.at/krankenanstalten-2.htm /www.salzburg.gv.at/krankenanstalten]</ref>. | als Sanitätsbehörde zuständig für Errichtung und Betrieb von Krankenanstalten im Land Salzburg<ref>[http://www.salzburg.gv.at/krankenanstalten-2.htm /www.salzburg.gv.at/krankenanstalten]</ref>. | ||
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Das Land Salzburg ist Rechtsträger folgender Krankenhäuser | Das Land Salzburg ist Rechtsträger folgender Krankenhäuser | ||
* [[St. Johanns-Spital|Landeskrankenhaus Salzburg]] - Universitätsklinikum der PMU; aö | * [[St. Johanns-Spital|Landeskrankenhaus Salzburg]] - Universitätsklinikum der PMU; aö | ||
Version vom 3. September 2015, 11:23 Uhr
sinngemäß gleich: siehe Krankenhäuser
Ein Krankenhaus (Umgangssprache) ist gleichbedeutend mit Krankenanstalt im Sinne des Bundesgrundsatzgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten[1] sowie den Ausführungsgesetzen der Länder, ua. dem Salzburger Krankenanstaltengesetz[2].
Aufgaben einer Krankenanstalt
Unter Krankenanstalten (Heil- und Pflegeanstalten) sind Einrichtungen zu verstehen, die
- zur Feststellung und Überwachung des Gesundheitszustands durch Untersuchung,
- zur Vornahme operativer Eingriffe,
- zur Vorbeugung, Besserung und Heilung von Krankheiten durch Behandlung,
- zur Entbindung,
- für Maßnahmen medizinischer Fortpflanzungshilfe oder
- zur Bereitstellung von Organen zum Zweck der Transplantation
bestimmt sind.
Ferner sind als Krankenanstalten auch Einrichtungen anzusehen, die zur ärztlichen Betreuung und besonderen Pflege von chronisch Kranken bestimmt sind.
Unbedingt notwendige erste ärztliche Hilfe darf in Krankenanstalten niemanden verweigert werden[3].
Es gibt zahlreiche öffentliche und private Krankenanstalten im Bundesland Salzburg.
Gemeint ist: einerseits, eine Unterscheidung nach dem Rechtsträger der Krankenanstalt; der eine Gebietskörperschaft oder Kirche/Orden oder Sozialversicherung oder eine juristische Person oder natürliche Person sein kann; andererseits, eine Unterscheidung nach Zugänglichkeit; die allgemein-öffentlich (aö.) oder privat sein kann.
Krankenanstalten in Salzburg
Ein Verzeichnis aller öffentlichen und privaten Krankenanstalten in Stadt und Land Salzburg führt das Amt der Salzburger Landesregierung,
als Sanitätsbehörde zuständig für Errichtung und Betrieb von Krankenanstalten im Land Salzburg[4].
Öffentliche Krankenanstalten
Das Land Salzburg ist Rechtsträger folgender Krankenhäuser
- Landeskrankenhaus Salzburg - Universitätsklinikum der PMU; aö
- Christian-Doppler-Klinik Salzburg - Universitätsklinikum der PMU; aö
- Landesklinik St. Veit; aö
- Krankenhaus Tamsweg des Landes Salzburg, aö
- Krankenhaus Mittersill des Landes Salzburg, aö; demnächst unter Tauernkliniken
Das Land Salzburg trägt auch die Betriebsabgänge jener öffentlichen Krankenhäuser, die nicht unter dem Dach der Salzburger Landeskliniken (SALK) organisiert sind.
- Krankenhaus Hallein
- Krankenhaus Zell am See
- Krankenhaus Mittersill
- Krankenhaus Tamsweg
- Krankenhaus Schwarzach der Vinzenz-Gruppe
- Krankenhaus Oberndorf
- Krankenhaus der Barmherzigen Brüder
Quellen
- Benutzer:xxlstier nach veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen des Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Gesundheit.
- S.KAG Salzburger Krankenanstaltengesetz
- Amt der Salzburger Landesregierung, Verzeichnis von Krankenanstalten
- SAGES Verzeichnis aö. Krankenanstalten