Europaschutzgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Europaschutzgebiete''' ist ein durch Verordnung der [[Salzburger Landesregierung]] bestimmtes Schutzgebiet im Sinne von Richtlinien der Europäischen Union.
 
Ein '''Europaschutzgebiete''' ist ein durch Verordnung der [[Salzburger Landesregierung]] bestimmtes Schutzgebiet im Sinne von Richtlinien der Europäischen Union.
  
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* [[Wild-Europaschutzgebiet Martinsbichl]]
 
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== Weblinks ==
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* [http://www.salzburg.gv.at/themen/nuw/naturschutz/naturinternational/europaschutzgebiete.htm Liste der Europaschutzgebiete inkl. der Natura 2000 Gebiete im Land Salzburg]
  
 
==Quellen==
 
==Quellen==

Version vom 24. Januar 2013, 08:58 Uhr

Übersicht über Natura 2000-Schutzgebiete und Europaschutzgebiete im Bundesland Salzburg

Ein Europaschutzgebiete ist ein durch Verordnung der Salzburger Landesregierung bestimmtes Schutzgebiet im Sinne von Richtlinien der Europäischen Union.

Definition

Europaschutzgebiete sind[1]

  • Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (d.h. Bedeutung für die Europäischen Union), die in die Liste nach der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union eingetragen sind;
  • Vogelschutzgebiete nach der sogenannten Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.

Schutzziele sind die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes bestimmter Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume.

Bestehende Europaschutzgebiete

Im Bundesland Salzburg bestehen folgende Europaschutzgebiete:[2]

Wild-Europaschutzgebiete

Es gibt auch Wild-Europaschutzgebiete[3], deren Schutzziele die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes bestimmter Wildarten im Sinne der oben genannten Richtlinien ist. Rechtsgrundlage ist hier das Salzburger Jagdgesetz.[4]

Weblinks

Quellen