Im Kloster galt die Schweigepflicht, die gewöhnlich ein Mal die Woche gebrochen werden durfte. Ebenso bei Spaziergängen im Frauengarten oder - mit Erlaubnis der Priorin - mit Weltleuten in einem Sprechzimmer. Dies allerdings auch nur in Gegenwart einer Mitschwester durch ein vergittertes Sprachfenster in der Trennwand des Sprechzimmers. | Im Kloster galt die Schweigepflicht, die gewöhnlich ein Mal die Woche gebrochen werden durfte. Ebenso bei Spaziergängen im Frauengarten oder - mit Erlaubnis der Priorin - mit Weltleuten in einem Sprechzimmer. Dies allerdings auch nur in Gegenwart einer Mitschwester durch ein vergittertes Sprachfenster in der Trennwand des Sprechzimmers. |