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Im Kloster galt die Schweigepflicht, die gewöhnlich ein Mal die Woche gebrochen werden durfte. Ebenso bei Spaziergängen im Frauengarten oder - mit Erlaubnis der Priorin - mit Weltleuten in einem Sprechzimmer. Dies allerdings auch nur in Gegenwart einer Mitschwester durch ein vergittertes Sprachfenster in der Trennwand des Sprechzimmers.
 
Im Kloster galt die Schweigepflicht, die gewöhnlich ein Mal die Woche gebrochen werden durfte. Ebenso bei Spaziergängen im Frauengarten oder - mit Erlaubnis der Priorin - mit Weltleuten in einem Sprechzimmer. Dies allerdings auch nur in Gegenwart einer Mitschwester durch ein vergittertes Sprachfenster in der Trennwand des Sprechzimmers.
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==Probleme==
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Visitationsprotokollen kann man entnehmen, dass das Zusammenleben der Petersfrauen durchaus nicht reibungslos war. So bat Abt Georg Waller [[1431]] die Nonnen, sie sollten mehr Liebe einander zeigen und nicht mit Neid und Hass leben. Aus dieser Erwähnung gleich am Beginn seines Protokolls lässt sich schließen, dass es gerade in diesem Punkt gemangelt haben muss.
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Ein Protokoll aus [[1566]] hielt fest, dass Abt und andere Mönche zur Unterhaltung sehr ins Frauenkloster gingen. Auch das sollte unterbleiben, riet der Bericht. Die Unsitte, dass die Petersfrauen in der Stube der "Einkauferin", die außerhalb der Klausur lag, mit weltlichen Frauen zusammenkamen, aßen, tranken und sich unterhielten, wurde ebenfalls strengstens verboten.
    
==Erwähnenswert==
 
==Erwähnenswert==