Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen
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* Zuwendungen seitens der genannten ''vier Rechtsträger'', welche die allfälligen Betriebsabgänge des Fonds im Verhältnis 40 : 20 : 20 : 20 zu tragen haben; | * Zuwendungen seitens der genannten ''vier Rechtsträger'', welche die allfälligen Betriebsabgänge des Fonds im Verhältnis 40 : 20 : 20 : 20 zu tragen haben; | ||
* Einnahmen aus den durchgeführten Veranstaltungen; | * Einnahmen aus den durchgeführten Veranstaltungen; | ||
* sonstige Einnahmen (Stiftungen, Spenden ua.; praktisch bedeutsam sind Zuwendungen des [[Verein | * sonstige Einnahmen (Stiftungen, Spenden ua.; praktisch bedeutsam sind Zuwendungen des [[Verein Freunde der Salzburger Festspiele|Vereins der Freunde der Salzburger Festspiele]]). | ||
Die Gebarung des Fonds unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof. | Die Gebarung des Fonds unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof. | ||