Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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* Zuwendungen seitens der genannten ''vier Rechtsträger'', welche die allfälligen Betriebsabgänge des Fonds im Verhältnis 40 : 20 : 20 : 20 zu tragen haben;
* Zuwendungen seitens der genannten ''vier Rechtsträger'', welche die allfälligen Betriebsabgänge des Fonds im Verhältnis 40 : 20 : 20 : 20 zu tragen haben;
* Einnahmen aus den durchgeführten Veranstaltungen;
* Einnahmen aus den durchgeführten Veranstaltungen;
* sonstige Einnahmen (Stiftungen, Spenden ua.; praktisch bedeutsam sind Zuwendungen des [[Verein der Freunde der Salzburger Festspiele|Vereins der Freunde der Salzburger Festspiele]]).
* sonstige Einnahmen (Stiftungen, Spenden ua.; praktisch bedeutsam sind Zuwendungen des [[Verein Freunde der Salzburger Festspiele|Vereins der Freunde der Salzburger Festspiele]]).


Die Gebarung des Fonds unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof.
Die Gebarung des Fonds unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof.