Steuern und Abgaben: Unterschied zwischen den Versionen
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* '''Herd-''' und '''Kaminsteuer''' in Stadt und Land Salzburg | * '''Herd-''' und '''Kaminsteuer''' in Stadt und Land Salzburg | ||
* [[1735]] brachten die [[Salzburger | * [[1735]] brachten die [[Hohe Salzburger Landschaft]] eine '''Fenstersteuer''' zur Diskussion. So sollten Bürgen in Städten und Märkten je Fenster 12 Kreutzer, am Land sechs, für Stall- oder sonstige Fenster drei Kreutzer bezahlt werden. Aber [[Erzbischof]] [[Leopold Anton Freiherr von Firmian]] lehnte ab, da er die Unzufriedenheit des Volkes fürchtete. Außerdem hatte er Angst vor dem Gespött im übrigen Deutschland, die dann vielleicht noch meinten, in Salzburg werde sogar das Tageslicht besteuert. Und natürlich bedachte er die Kosten für die Fensterzählung. | ||
* [[1742]] wurde eine '''Kopfsteuer''' von jenen Personen eingehoben, die sonst keine Steuern zahlten... | * [[1742]] wurde eine '''Kopfsteuer''' von jenen Personen eingehoben, die sonst keine Steuern zahlten... | ||
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[[1953]] gab es gleich mehrere neue Steuern: | [[1953]] gab es gleich mehrere neue Steuern: | ||
* Am [[30. April]] ersetzte die neue Ortstaxe in der Stadt Salzburg, gestaffelt von einem bis vier Schilling, die bisherige Fremdenzimmerabgabe und die Saisonabgabe im [[Fremdenverkehr]]. | * Am [[30. April]] ersetzte die neue Ortstaxe in der Stadt Salzburg, gestaffelt von einem bis vier Schilling, die bisherige Fremdenzimmerabgabe und die Saisonabgabe im [[Fremdenverkehr]]. | ||
* Am [[7. Mai]] beschloss der [[Salzburger Gemeinderat]], das Tor am [[Kapuzinerberg]] während der Nachtstunden verschlossen zu halten und ein | * Am [[7. Mai]] beschloss der [[Salzburger Gemeinderat]], das Tor am [[Kapuzinerberg]] während der Nachtstunden verschlossen zu halten und ein "Sperrgeld" einzuheben. | ||
* Am [[6. August]] genehmigte der [[Salzburger Landtag]] eine ''Bäderbau-Abgabe'': alle erwerbstätigen Stadtbewohner müssen bis zu 4,50 Schilling pro Monat bezahlen; die Dauer der Abgabe für den Neubau des Hallenbades ist mit höchstens 10 Jahren begrenzt; | * Am [[6. August]] genehmigte der [[Salzburger Landtag]] eine ''Bäderbau-Abgabe'': alle erwerbstätigen Stadtbewohner müssen bis zu 4,50 Schilling pro Monat bezahlen; die Dauer der Abgabe für den Neubau des Hallenbades ist mit höchstens 10 Jahren begrenzt; | ||
Ab [[1. Februar]] [[1954]] musste jeder Erwerbstätige in der Stadt Salzburg 4,50 Schilling monatlich für die Finanzierung des Hallenbades entrichten; | Ab [[1. Februar]] [[1954]] musste jeder Erwerbstätige in der Stadt Salzburg 4,50 Schilling monatlich für die Finanzierung des Hallenbades entrichten; | ||
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<references/> | <references/> | ||
==Quellen== | ==Quellen== | ||
* Ein Beitrag von [[Franz Martin]] in ''Salzburg Chronik'', [[Verlag "Das Bergland-Buch"]], 1960 | * Ein Beitrag von [[Franz Martin]] in ''Salzburg Chronik'', [[Verlag "Das Bergland-Buch"]], 1960 | ||
* | * SALZBURGWIKI | ||
[[Kategorie:Kurioses]] | [[Kategorie:Kurioses]] | ||
[[Kategorie:Kulturgeschichte]] | [[Kategorie:Kulturgeschichte]] | ||