Salzburger Erbämter: Unterschied zwischen den Versionen

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Am [[Salzburger Fürstenhof|fürsterzbischöflichen Hof]] gab es, wie auch an anderen Fürstenhöfen seit karolingischer Zeit üblich, vier ''Hofämter'' von nur mehr protokollarischer Bedeutung; sie wurden als '''"Erbämter"''' bezeichnet.
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==Hofämter==
 
==Hofämter==
Am [[Erzbischof#Fürsterzbischöfe|fürsterzbischöflichen]] Hof gab es, wie auch an anderen Fürstenhöfen seit karolingischer Zeit üblich, vier ''Hofämter'' von nur mehr protokollarischer Bedeutung; sie wurden als '''„Erbämter“''' bezeichnet:
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* '''Erblandmarschall''' (zuerst im Geschlecht der [[Kuchler]], dann seit [[1436]] der [[Nußdorfer|Nußdorfer zu Prünning]], seit [[1633]] (der Zeit des Fürsterzbischofs [[Paris Graf von Lodron]]) im Geschlecht der [[Lodron|Grafen von Lodron]] erblich)
* '''Erblandmarschall''' (seit [[Paris Graf von Lodron|Fürsterzbischof Paris Lodron]] im Geschlecht der [[Lodron|Grafen von Lodron]] erblich)
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* '''Erbschenk''' (zuerst im Geschlecht der [[Herren von Goldegg|Herren von Pongau und Goldeck]], dann bis [[1624]] der Herren von [[Thurn]], schließlich seit [[1671]] (der Zeit des Fürsterzbischofs [[Maximilian Gandolf Graf von Kuenburg|Max Gandolf von Kuenburg]]) im Geschlecht der [[Kuenburg (Adelsgeschlecht)|Grafen von Kuenburg]] erblich)
* '''Erbschenk''' (seit [[Maximilian Gandolph Graf von Kuenburg|Fürsterzbischof Max Gandolf von Kuenburg]] im Geschlecht der [[Kuenburg (Adelsgeschlecht)|Grafen von Kuenburg]] erblich)
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* '''Erbkämmerer''' (bis [[1396]] bei den Herren von [[Tann]], nach deren Aussterben bis [[1574]] bei den [[Wispeck]], dann den [[Khuen von Belasy|Kuen-Belasy]],<ref name= " HRS " />  dann ab [[1618]] im Geschlecht der [[Törring|Grafen von Törring und Dengling]] erblich)
* '''Erbkämmerer''' (im Geschlecht der [[Salzburger Landstände#Ritterstand|Grafen von Törring und Dengling]] erblich)
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* '''Erbtruchsess''' (seit [[1408]] im Geschlecht der [[Albm|Herren von der Albm]], nach deren Aussterben (1561) der [[Thannhausen]]<ref>[[Robert Ritter von Raab]], ''Die Thannhausen. Ein Beitrag zur Kunde von Salzburgs Adelsgeschlechtern'', in: [[Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 1860-1900|Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde (MGSLK)]] [https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=slk&datum=18720003&zoom=2&seite=00000003 12, 1872, S.&nbsp;3-33] [S.&nbsp;[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=slk&datum=18720003&zoom=2&seite=00000021 21] und [https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=slk&datum=18720003&zoom=2&seite=00000033 33]<nowiki></nowiki>]</ref>, nach deren Aussterben (1684) von [[1685]] an der [[Lamberg|Fürsten von Lamberg]] erblich)
* '''Erbtruchsess''' (bis [[1584]] von den [[Wispeck]], dann den [[Kuen-Belasy]], im [[18. Jahrhundert]] von den [[Lamberg|Fürsten von Lamberg]] bekleidet, danach vakant)
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Sie sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren [[Hofämter]]n wie [[Salzburger Hofkanzler|Hofkanzler]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#H|Hofrat]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#K|Kämmerer]], Oberst-Kämmerer udgl.  
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Die Erbämter sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren [[Hofämter]]n wie [[Salzburger Hofkanzler|Hofkanzler]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#H|Hofrat]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#K|Kämmerer]], Oberst-Kämmerer udgl.  
  
 
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Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben.
 
Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben.
Bis zum Ende des Mittelalters beschränkte sich der Dienst auf die Mitwirkung an die den Regierungsantritt eines neuen Erzbischofs umgebenden Zeremonien.<ref name= " HRS " />
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Bis zum Ende des Mittelalters beschränkte sich der Dienst auf die Mitwirkung an den den Regierungsantritt eines neuen Erzbischofs umgebenden Zeremonien.<ref name= " HRS " />
  
Die Träger der vier Erbämter nahmen aber innerhalb des Salzburger Adels eine Sonderstellung ein, sie besaßen mehr Rechte: z. B. das Recht, selbst Lehen zu verleihen, und weiterreichende Gerichtsrechte über ihre Hintersassen als der übrige Adel.<ref name= " HRS " />
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Die Träger der vier Erbämter nahmen aber innerhalb des [[Salzburger Adel]]s eine Sonderstellung ein, sie besaßen mehr Rechte: z. B. das Recht, selbst Lehen zu verleihen, und weiterreichende Gerichtsrechte über ihre Hintersassen als der übrige Adel.<ref name= " HRS " />
  
 
==Andere Erbämter==
 
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==Quellen==
 
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*[[Lorenz Hübner]], ''Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte'', Zweiter Band (Statistik), Salzburg 1793, [http://books.google.at/books?id=kWYAAAAAcAAJ&pg=PA213&lpg=PA213 S. 213&nbsp;ff.]
 
* [http://books.google.at/books?id=Sm4AAAAAcAAJ&pg=RA1-PA16&source=gbs_selected_pages&cad=2#v=onepage&q=&f=false Salzburgischer Kirchen- und Hof-Kalender 1765, S. 16.]
 
* [http://books.google.at/books?id=Sm4AAAAAcAAJ&pg=RA1-PA16&source=gbs_selected_pages&cad=2#v=onepage&q=&f=false Salzburgischer Kirchen- und Hof-Kalender 1765, S. 16.]
* Die jeweiligen (verlinkten) Salzburgwiki-Artikel
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* Die jeweiligen (verlinkten) SALZBURGWIKI-Artikel
  
 
==Einzelnachweise==
 
==Einzelnachweise==
 
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[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Geschichte]]

Aktuelle Version vom 28. August 2024, 18:01 Uhr

Am fürsterzbischöflichen Hof gab es, wie auch an anderen Fürstenhöfen seit karolingischer Zeit üblich, vier Hofämter von nur mehr protokollarischer Bedeutung; sie wurden als "Erbämter" bezeichnet.

Hofämter

Die Erbämter sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren Hofämtern wie Hofkanzler, Hofrat, Kämmerer, Oberst-Kämmerer udgl.

Rechtsstellung

Die vier Hof- oder Erbämter am Hofe des Erzbischofs waren seit Ende des 13. Jahrhunderts an die benachbarten Fürsten verlehnt: das Ehrenamt eines Marschalls an den Herzog der Steiermark, das eines Truchsessen an den Herzog von Kärnten, das eines Schenken an den Herzog von Österreich und das eines Kämmerers an den Herzog von Bayern. Die Herzöge übertrugen die Ämter als erbliche Lehen an Salzburger Dienstleute.[1]

Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben. Bis zum Ende des Mittelalters beschränkte sich der Dienst auf die Mitwirkung an den den Regierungsantritt eines neuen Erzbischofs umgebenden Zeremonien.[1]

Die Träger der vier Erbämter nahmen aber innerhalb des Salzburger Adels eine Sonderstellung ein, sie besaßen mehr Rechte: z. B. das Recht, selbst Lehen zu verleihen, und weiterreichende Gerichtsrechte über ihre Hintersassen als der übrige Adel.[1]

Andere Erbämter

Auch andere Ämter waren erblich – so das Erbausfergenamt – oder wurden fallweise erblich vergeben, wie das Amt eines Pflegers (dann: "Erbpflege"), zB die Pflege Windisch-Matrei der Herren von Lasser zu Zollheim.

Siehe auch

Quellen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Helga Reindel-Schedl: Die Herren von Wispeck, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, 122. Vereinsjahr, Salzburg 1982, S. 270.
  2. Robert Ritter von Raab, Die Thannhausen. Ein Beitrag zur Kunde von Salzburgs Adelsgeschlechtern, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde (MGSLK) 12, 1872, S. 3-33 [S. 21 und 33]