Gedenkstein: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 23. August 2024, 21:08 Uhr

Gedenksteine sind immer dann als Denkmal anzunehmen, wenn sie künstlerisch bearbeitet wurden. Wenn die Steine jedoch lediglich mit einer einfachen Inschrift versehen wurden oder dort eine Inschriftenplatte angebracht wurde, dann sind sie wie eine Gedenktafel zwar ein Werk des Gedenkens, jedoch nach obiger Definition kein Denkmal.

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Quelle