Hunde-Leinenpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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== In der Stadt Salzburg ==
== In der Stadt Salzburg ==
Gemäß § 1 Erste Hundehalteverordnung müssen im Gebiet der [[Landeshauptstadt Salzburg]] Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen entweder mit einem Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.
Gemäß § 1 Erste Hundehalteverordnung müssen im Gebiet der [[Stadt Salzburg|Landeshauptstadt Salzburg]] Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen entweder mit einem Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.


=== Rechtsvorschriften ===
=== Rechtsvorschriften ===