Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen
Mecl67 (Diskussion | Beiträge) K →Organe: linkfix |
K Textersetzung - „Landeshauptstadt Salzburg“ durch „Landeshauptstadt Salzburg“ |
||
| (15 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 2: | Zeile 2: | ||
== Allgemeines (Errichtung, Zweck, Finanzierung)== | == Allgemeines (Errichtung, Zweck, Finanzierung)== | ||
Der Salzburger Festspielfonds ersetzte die [[Salzburger | Der Salzburger Festspielfonds ersetzte die [[Salzburger Festspielhaus-Gemeinde]]. | ||
Er wurde durch das Bundesgesetz vom [[12. Juli]] [[1950]] über die Errichtung eines | Er wurde durch das Bundesgesetz vom [[12. Juli]] [[1950]] über die Errichtung eines "Salzburger Festspielfonds", BGBl. Nr. 147/1950 (Festspielfondsgesetz) gegründet. | ||
Er besitzt Rechtspersönlichkeit, ist also eine selbständige juristische Person. | Er besitzt Rechtspersönlichkeit, ist also eine selbständige juristische Person. | ||
| Zeile 12: | Zeile 12: | ||
Seine Träger sind ''vier Rechtsträger'': | Seine Träger sind ''vier Rechtsträger'': | ||
* der Bund, | * der Bund, | ||
* das [[Land Salzburg]], | * das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]], | ||
* die [[Salzburg|Landeshauptstadt Salzburg]] und | * die [[Stadt Salzburg|Landeshauptstadt Salzburg]] und | ||
* der [[Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg | Fremdenverkehrsförderungsfonds des Landes Salzburg]]. | * der [[Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg | Fremdenverkehrsförderungsfonds des Landes Salzburg]]. | ||
Dabei hat sowohl bei den Stimmrechten als auch bei den finanziellen Verpflichtungen der Bund doppeltes Gewicht, was eine Aufteilung im Verhältnis 2 | Dabei hat sowohl bei den Stimmrechten als auch bei den finanziellen Verpflichtungen der Bund doppeltes Gewicht, was eine Aufteilung im Verhältnis 2. 1. 1. 1 bedeutet (Näheres siehe im Folgenden). | ||
Als '''Einnahmequellen''' sind vorgesehen: | Als '''Einnahmequellen''' sind vorgesehen: | ||
* Zuwendungen seitens der genannten ''vier Rechtsträger'', welche die allfälligen Betriebsabgänge des Fonds im Verhältnis 40 | * Zuwendungen seitens der genannten ''vier Rechtsträger'', welche die allfälligen Betriebsabgänge des Fonds im Verhältnis 40. 20. 20. 20 zu tragen haben; | ||
* Einnahmen aus den durchgeführten Veranstaltungen; | * Einnahmen aus den durchgeführten Veranstaltungen; | ||
* sonstige Einnahmen (Stiftungen, Spenden ua.; praktisch bedeutsam sind Zuwendungen des [[Verein | * sonstige Einnahmen (Stiftungen, Spenden ua.; praktisch bedeutsam sind Zuwendungen des [[Verein Freunde der Salzburger Festspiele|Vereins der Freunde der Salzburger Festspiele]]). | ||
Die Gebarung des Fonds unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof. | Die Gebarung des Fonds unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof. | ||
=== Änderung 2013 === | |||
Der Salzburger Festspielfonds war bis 2011 unecht steuerbefreit. Das heißt, er musste keine Mehrwertsteuer von Karteneinnahmen abführen und konnte sich aber auch keine Vorsteuer von Aufwänden zurückholen. Für Bauinvestitionen wurde daher nach Absprache mit dem Finanzministerium 1989 der [[Verein zur Erhaltung der Festspielhäuser]] (SFH-Verein) gegründet, der alle Bauprojekte für den {{PAGENAME}} abgewickelt hatte. Aufgrund einer Gesetzesänderung darf der SFH-Verein seit September 2012 sich die Vorsteuer aber nicht mehr abziehen. Daraufhin empfahlen Experten, auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten, den SFH-Verein aufzulösen und dessen Aufgaben auf den Festspielfonds zu übertragen. | |||
Zum Zeitpunkt dieser Änderung wahren jedoch bereits die Kartenpreise für die Saison 2013 publiziert worden. Somit konnte der {{PAGENAME}} seine Kartenpreise nicht mehr um die nun abzuführenden zehn Prozent Mehrsteuersteuer erhöhen. Aber ein möglicher Verlust 2013 werde sich in Grenzen halten, da ja die Vorsteuer zurückgeholt werden kann. Allein bei den Werkverträgen für die Künstler macht diese Vorsteuer rund eine Million Euro aus, so Festspielpräsidentin [[Helga Rabl-Stadler]]<ref>Quelle [http://www.salzburg.com/nachrichten/spezial/festspiele/salzburger-festspiele/hinter-den-kulissen/sn/artikel/festspielball-die-stimmung-hat-gedreht-36711/ www.salzburg.com/nachrichten/spezial/festspiele], abgefragt am 7. März 2013</ref>. | |||
== Organe== | == Organe== | ||
| Zeile 35: | Zeile 40: | ||
===Die Delegiertenversammlung === | ===Die Delegiertenversammlung === | ||
Die '''Delegiertenversammlung''' besteht aus 15 Mitgliedern, die von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 6 | Die '''Delegiertenversammlung''' besteht aus 15 Mitgliedern, die von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 6. 3. 3. 3 entsendet werden. Zu den drei Delegierten des Landes Salzburg gehört kraft Gesetztes der erste Landeshauptmannstellvertreter. | ||
Die Delegiertenversammlung hat nur bescheidene Zuständigkeiten: | Die Delegiertenversammlung hat nur bescheidene Zuständigkeiten: | ||
| Zeile 49: | Zeile 54: | ||
Das [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds|Kuratorium]] besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern und drei mit beratender Stimme ausgestatteten Mitgliedern. | Das [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds|Kuratorium]] besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern und drei mit beratender Stimme ausgestatteten Mitgliedern. | ||
Die ''fünf stimmberechtigten Mitglieder'' werden von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 2 | Die ''fünf stimmberechtigten Mitglieder'' werden von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 2. 1. 1. 1 entsendet. Delegierter des Landes Salzburg ist der Landeshauptmann, Delegierter der Landeshauptstadt Salzburg der Bürgermeister. | ||
Die drei ''Mitglieder mit beratender Stimme'' sind: | Die drei ''Mitglieder mit beratender Stimme'' sind: | ||
| Zeile 76: | Zeile 81: | ||
* die Vorbereitung und Durchführung der [[Salzburger Festspiele]] sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds, | * die Vorbereitung und Durchführung der [[Salzburger Festspiele]] sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds, | ||
* der | * der Abschluss von Verträgen und | ||
* die Aufstellung des Jahresvoranschlages. | * die Aufstellung des Jahresvoranschlages. | ||
| Zeile 82: | Zeile 87: | ||
==Anschrift== | ==Anschrift== | ||
:''Salzburger Festspielfonds | :''Salzburger Festspielfonds | ||
:''Hofstallgasse 1 | :''[[Hofstallgasse]] 1 | ||
:''5020 Salzburg | :''5020 Salzburg | ||
:''Telefon: 06 62 | :''Telefon: (06 62) 80 45 0 | ||
==Quellen | ==Quellen == | ||
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009218 Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines | * [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009218 Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines "Salzburger Festspielfonds", BGBl. Nr. 147/1950, in der geltenden Fassung] | ||
* [http://www.salzburgerfestspiele.at/dieinstitution/ | * [http://www.salzburgerfestspiele.at/dieinstitution/ "Die Institution" auf der Homepage des Salzburger Festspielfonds] | ||
==== Einzelnachweis ==== | |||
<references/> | |||
[[Kategorie:Wirtschaft]] | [[Kategorie:Wirtschaft]] | ||
[[Kategorie:Stadt Salzburg]] | [[Kategorie:Stadt Salzburg]] | ||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Kultur und Bildung]] | ||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Kultur]] | ||
[[Kategorie: | [[Kategorie:Salzburger Festspiele]] | ||
[[Kategorie:Organisation der Salzburger Festspiele]] | |||