Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen

ergänzt
K Textersetzung - „Landeshauptstadt Salzburg“ durch „Landeshauptstadt Salzburg
 
(12 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:


== Allgemeines (Errichtung, Zweck, Finanzierung)==
== Allgemeines (Errichtung, Zweck, Finanzierung)==
Der Salzburger Festspielfonds ersetzte die [[Salzburger Festspielhausgemeinde]].
Der Salzburger Festspielfonds ersetzte die [[Salzburger Festspielhaus-Gemeinde]].


Er wurde durch das Bundesgesetz vom [[12. Juli]] [[1950]] über die Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“, BGBl. Nr. 147/1950 (kurz: Festspielfondsgesetz) gegründet.
Er wurde durch das Bundesgesetz vom [[12. Juli]] [[1950]] über die Errichtung eines "Salzburger Festspielfonds", BGBl. Nr. 147/1950 (Festspielfondsgesetz) gegründet.


Er besitzt Rechtspersönlichkeit, ist also eine selbständige juristische Person.
Er besitzt Rechtspersönlichkeit, ist also eine selbständige juristische Person.
Zeile 12: Zeile 12:
Seine Träger sind ''vier Rechtsträger'':
Seine Träger sind ''vier Rechtsträger'':
* der Bund,  
* der Bund,  
* das [[Land Salzburg]],  
* das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]],  
* die [[Salzburg|Landeshauptstadt Salzburg]] und  
* die [[Stadt Salzburg|Landeshauptstadt Salzburg]] und  
* der [[Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg | Fremdenverkehrsförderungsfonds des Landes Salzburg]].
* der [[Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg | Fremdenverkehrsförderungsfonds des Landes Salzburg]].


Dabei hat sowohl bei den Stimmrechten als auch bei den finanziellen Verpflichtungen der Bund doppeltes Gewicht, was eine Aufteilung im Verhältnis 2 : 1 : 1 : 1 bedeutet (Näheres siehe im Folgenden).
Dabei hat sowohl bei den Stimmrechten als auch bei den finanziellen Verpflichtungen der Bund doppeltes Gewicht, was eine Aufteilung im Verhältnis 2. 1. 1. 1 bedeutet (Näheres siehe im Folgenden).


Als '''Einnahmequellen''' sind vorgesehen:
Als '''Einnahmequellen''' sind vorgesehen:
* Zuwendungen seitens der genannten ''vier Rechtsträger'', welche die allfälligen Betriebsabgänge des Fonds im Verhältnis 40 : 20 : 20 : 20 zu tragen haben;
* Zuwendungen seitens der genannten ''vier Rechtsträger'', welche die allfälligen Betriebsabgänge des Fonds im Verhältnis 40. 20. 20. 20 zu tragen haben;
* Einnahmen aus den durchgeführten Veranstaltungen;
* Einnahmen aus den durchgeführten Veranstaltungen;
* sonstige Einnahmen (Stiftungen, Spenden ua.; praktisch bedeutsam sind Zuwendungen des [[Verein Freunde der Salzburger Festspiele|Vereins der Freunde der Salzburger Festspiele]]).
* sonstige Einnahmen (Stiftungen, Spenden ua.; praktisch bedeutsam sind Zuwendungen des [[Verein Freunde der Salzburger Festspiele|Vereins der Freunde der Salzburger Festspiele]]).
Zeile 40: Zeile 40:


===Die Delegiertenversammlung ===
===Die Delegiertenversammlung ===
Die '''Delegiertenversammlung''' besteht aus 15 Mitgliedern, die von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 6 : 3 : 3 : 3 entsendet werden. Zu den drei Delegierten des Landes Salzburg gehört kraft Gesetztes der erste Landeshauptmannstellvertreter.
Die '''Delegiertenversammlung''' besteht aus 15 Mitgliedern, die von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 6. 3. 3. 3 entsendet werden. Zu den drei Delegierten des Landes Salzburg gehört kraft Gesetztes der erste Landeshauptmannstellvertreter.


Die Delegiertenversammlung hat nur bescheidene Zuständigkeiten:
Die Delegiertenversammlung hat nur bescheidene Zuständigkeiten:
Zeile 54: Zeile 54:
Das [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds|Kuratorium]] besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern und drei mit beratender Stimme ausgestatteten Mitgliedern.
Das [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds|Kuratorium]] besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern und drei mit beratender Stimme ausgestatteten Mitgliedern.


Die ''fünf stimmberechtigten Mitglieder'' werden von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 2 : 1 : 1 : 1 entsendet. Delegierter des Landes Salzburg ist der Landeshauptmann, Delegierter der Landeshauptstadt Salzburg der Bürgermeister.
Die ''fünf stimmberechtigten Mitglieder'' werden von den ''vier Rechtsträgern'' im Verhältnis 2. 1. 1. 1 entsendet. Delegierter des Landes Salzburg ist der Landeshauptmann, Delegierter der Landeshauptstadt Salzburg der Bürgermeister.


Die drei ''Mitglieder mit beratender Stimme'' sind:
Die drei ''Mitglieder mit beratender Stimme'' sind:
Zeile 81: Zeile 81:


* die Vorbereitung und Durchführung der [[Salzburger Festspiele]] sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds,
* die Vorbereitung und Durchführung der [[Salzburger Festspiele]] sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds,
* der Abschluß von Verträgen und
* der Abschluss von Verträgen und
* die Aufstellung des Jahresvoranschlages.
* die Aufstellung des Jahresvoranschlages.


Zeile 87: Zeile 87:


==Anschrift==
==Anschrift==
:''Salzburger Festspielfonds''
:''Salzburger Festspielfonds
:''[[Hofstallgasse]] 1''
:''[[Hofstallgasse]] 1
:''5020 Salzburg''
:''5020 Salzburg
:''Telefon: 06 62 - 80 45 0
:''Telefon: (06 62) 80 45 0


==Quellen und Fußnoten==
==Quellen ==
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009218 Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines „Salzburger Festspielfonds“, BGBl. Nr. 147/1950, in der geltenden Fassung]
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009218 Bundesgesetz vom 12. Juli 1950 über die Errichtung eines "Salzburger Festspielfonds", BGBl. Nr. 147/1950, in der geltenden Fassung]
* [http://www.salzburgerfestspiele.at/dieinstitution/ „Die Institution“ auf der Homepage des Salzburger Festspielfonds]
* [http://www.salzburgerfestspiele.at/dieinstitution/ "Die Institution" auf der Homepage des Salzburger Festspielfonds]
 
====  Einzelnachweis ====
<references/>
<references/>


[[Kategorie:Tourismus]]
[[Kategorie:Veranstaltung]]
[[Kategorie:Festival]]
[[Kategorie:Wirtschaft]]
[[Kategorie:Wirtschaft]]
[[Kategorie:Stadt Salzburg]]
[[Kategorie:Stadt Salzburg]]
[[Kategorie:Musik]]
[[Kategorie:Kultur und Bildung]]
[[Kategorie:Wirtschaft]]
[[Kategorie:Kultur]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Salzburger Festspiele]]
[[Kategorie:Organisation der Salzburger Festspiele]]