Der Leiter des Kontrollamtes wird auf Vorschlag des [[Stadtsenat]]es vom [[Salzburger Gemeinderat|Gemeinderat]]es bestellt und ist dienstrechtlich unmittelbar dem Magistratsdirektor unterstellt. Das Kontrollamt ist jedoch bei der Besorgung seiner Kontrollaufgaben an keinerlei Weisungen der Organe der Stadt sowie des Magistratsdirektors gebunden. | Der Leiter des Kontrollamtes wird auf Vorschlag des [[Stadtsenat]]es vom [[Salzburger Gemeinderat|Gemeinderat]]es bestellt und ist dienstrechtlich unmittelbar dem Magistratsdirektor unterstellt. Das Kontrollamt ist jedoch bei der Besorgung seiner Kontrollaufgaben an keinerlei Weisungen der Organe der Stadt sowie des Magistratsdirektors gebunden. |