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| + | * Das [[Erzbischöfliches Palais|erzbischöfliche Palais]] kann ebenfalls als Residenz verstanden werden. | ||
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| + | * [[Berchtesgadener Hof]], von [[1211]] bis nach [[1800]] eine Residenz des jeweiligen [[Pröpste, Fürstpröpste und Administratoren der Fürstpropstei Berchtesgaden|Fürstprobstes]] von [[Berchtesgaden]] | ||
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Aktuelle Version vom 11. Januar 2024, 21:39 Uhr
Eine Residenz ist der Sitz eines regierenden Fürsten, eines Bischofes, oder eines sonstigen hohen geistlichen Würdenträgers. Das Wort wird seit der frühen Neuzeit verwendet.
Wortherkunft
Die ethymologische Ableitung Residenz ist vom mittellateinischen residentia entlehnt von lateinischen re-sidere, übersetzt 'sich niederlassen, verweilen' (Die Wörter sedere und sitzen haben die gleiche indogermanische Sprachwurzel); Residenz bezeichnet seit der frühen Neuzeit also einen fürstlichen Wohnsitz.
Begriff
Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:
- Sitz eines regierenden Fürsten oder hohen geistlichen Würdenträgers.
- Amtssitz eines Landes
Salzburg
In der Residenzstadt der Fürsterzbischöfe bestehen zwei fürsterzbischöfliche Residenzen:
- die Alte Residenz und
- die Neue Residenz (früher auch Residenz-Neugebäude).
Den Höhepunkt der Ausbaues repräsentativer Residenzen erlebt die Stadt Salzburg unter Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau um 1600.
- Das erzbischöfliche Palais kann ebenfalls als Residenz verstanden werden.
Daneben sind erwähnenswert:
- Chiemseehof, im Kern schon 1216 als Residenz für den Bischof von Chiemsee erbaut
- Berchtesgadener Hof, von 1211 bis nach 1800 eine Residenz des jeweiligen Fürstprobstes von Berchtesgaden
Quelle
- Baudokumentation Universität und Ersatzbauten, Band 11 in der Schriftenreihe des Landespressebüros, 1993, Seite 77ff: "Residenz und Residenzstadt aus der Sicht der Verfassungsgeschichte"