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Doch bereits 2001 wurde Url von der - damals noch so genannten - Zauchenseer Liftgesellschaft (später Mitglied der Ski Amadé) verklagt. Der Rechtsstreit ging bis zum Obersten Gerichtshof, der entschied, dass durch die Verwendung von www.amadé.at weder eine Irreführung noch eine Schädigung erkennbar sei. Seither wurde Url mit vier Klagen eingedeckt. Allerdings wurde ihm untersagt, unter dieser Domäne eine Buchungsplattform anzubieten. Ansonsten darf er alles unter dieser Domäne veröffentlichen. | Doch bereits 2001 wurde Url von der - damals noch so genannten - Zauchenseer Liftgesellschaft (später Mitglied der Ski Amadé) verklagt. Der Rechtsstreit ging bis zum Obersten Gerichtshof, der entschied, dass durch die Verwendung von www.amadé.at weder eine Irreführung noch eine Schädigung erkennbar sei. Seither wurde Url mit vier Klagen eingedeckt. Allerdings wurde ihm untersagt, unter dieser Domäne eine Buchungsplattform anzubieten. Ansonsten darf er alles unter dieser Domäne veröffentlichen. | ||
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Bei einer Schutzwürdigkeit von Namen oder Wortmarken kommt es auch darauf an, wann wer sich unter diesem Namen gegründet bzw. das Produkt herausgebracht hat bzw. seit wann der andere diesen Namen oder Wortmarke benutzt. Das bedeutet in diesem Fall: Da die Ski Amadé erst ''nach'' der Registierung ''und'' aktiven Nutzung von amadé.at ihre Tätigkeit aufgenommen hat, hat sie allein aus dem Titel, dass sie diesen Namen führt, noch nicht unbedingt auch das Recht, anderen diesen bereits benutzten Namen streitig zu machen. Wäre die Domäne www.amade.at ''unbenutzt'' gewesen, sähe die rechtliche Situation wieder anders aus<ref>diese Erläuterungen stammen von [[Benutzer: | Bei einer Schutzwürdigkeit von Namen oder Wortmarken kommt es auch darauf an, wann wer sich unter diesem Namen gegründet bzw. das Produkt herausgebracht hat bzw. seit wann der andere diesen Namen oder Wortmarke benutzt. Das bedeutet in diesem Fall: Da die Ski Amadé erst ''nach'' der Registierung ''und'' aktiven Nutzung von amadé.at ihre Tätigkeit aufgenommen hat, hat sie allein aus dem Titel, dass sie diesen Namen führt, noch nicht unbedingt auch das Recht, anderen diesen bereits benutzten Namen streitig zu machen. Wäre die Domäne www.amade.at ''unbenutzt'' gewesen, sähe die rechtliche Situation wieder anders aus<ref>diese Erläuterungen stammen von [[Benutzer:Peter Krackowizer]], der selbst einmal ein Verfahren wegen Namensgleichheit austragen muss und es gewann</ref>. | ||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
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* Kronenzeitung, Salzburg Krone, 22. Dezember 2010 ''Internet: Streit um www-amadé-Domain'' | * Kronenzeitung, Salzburg Krone, 22. Dezember 2010 ''Internet: Streit um www-amadé-Domain'' | ||
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* [[Benutzer: | * [[Benutzer:Peter Krackowizer]] | ||
== | == Einzelnachweise == | ||
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2023, 16:01 Uhr
amadé at war eine so genannte Internet-Domäne (zusammen mit http://www. im Internet zu finden), um die es seit 1999 einen kuriosen Rechtsstreit gibt.
Vorgeschichte
In den Anfangsjahren des Internets, das erst ab 1993 seinen Siegeszug in private Haushalte nahm, reservierten sich manche Personen oder Unternehmen Domänen[1]. Sie hofften, später diese gegen teures Geld an jene Personen oder Unternehmen verkaufen zu können, deren Namen oder Produkte sie als Domänen für sich registrieren hatten lassen.
Anfangs funktionierte dies auch teilweise recht gut, bis die ersten erbosten Personen oder Unternehmen mit Gerichtsurteilen die Herausgabe dieser reservierten Domänen zu erzwingen. Auch das funktionierte teilweise recht. Denn konnte ein Domänen-Inhaber nicht nachweisen, dass er diese Domäne auch seit Reservierung regelmäßig für eine "echte" Internetseite verwendet hat, musste er diese Domäne wieder freigeben. Kostenlos und gegen Bezahlung der Gerichtsgebühren.
Beliebt war in diesen Anfangszeiten die Reservierung von Orts- und Städtenamen, da man sich gerade mit für den Fremdenverkehr wichtige Domänen viel Geld erhoffte. Aber diese Überlegungen gingen nach einschlägigen Gerichtsurteilen überhaupt nicht auf. Reihenweise mussten Ortsnamen wieder freigegeben werden.
amadé.at
Nun hatte sich 1999 Peter Url (Url, der Familiennamen, nicht die Abkürzung für Uniform Resource Locator - URL , deutsch "einheitlicher Quellenanzeiger"[2]), ein ehemaliger Salzburger Polizist, amadé.at schützen lassen. Ein Freund von ihm, ein US-Immobilienmakler, wollte eine Domäne haben, die einen Salzburg-Bezug hatte. Die Ski Amadé war zu diesem Zeitpunkt noch nicht gegründet.
Doch bereits 2001 wurde Url von der - damals noch so genannten - Zauchenseer Liftgesellschaft (später Mitglied der Ski Amadé) verklagt. Der Rechtsstreit ging bis zum Obersten Gerichtshof, der entschied, dass durch die Verwendung von www.amadé.at weder eine Irreführung noch eine Schädigung erkennbar sei. Seither wurde Url mit vier Klagen eingedeckt. Allerdings wurde ihm untersagt, unter dieser Domäne eine Buchungsplattform anzubieten. Ansonsten darf er alles unter dieser Domäne veröffentlichen.
Erläuterungen
Bei einer Schutzwürdigkeit von Namen oder Wortmarken kommt es auch darauf an, wann wer sich unter diesem Namen gegründet bzw. das Produkt herausgebracht hat bzw. seit wann der andere diesen Namen oder Wortmarke benutzt. Das bedeutet in diesem Fall: Da die Ski Amadé erst nach der Registierung und aktiven Nutzung von amadé.at ihre Tätigkeit aufgenommen hat, hat sie allein aus dem Titel, dass sie diesen Namen führt, noch nicht unbedingt auch das Recht, anderen diesen bereits benutzten Namen streitig zu machen. Wäre die Domäne www.amade.at unbenutzt gewesen, sähe die rechtliche Situation wieder anders aus[3].
Weblinks
Quellen
- Kronenzeitung, Salzburg Krone, 22. Dezember 2010 Internet: Streit um www-amadé-Domain
- Offizieller Webauftritt "Amadé.at"
Einzelnachweise
- ↑ siehe Wikipedia Domain
- ↑ Quelle Wikipedia Uniform Resource Locator
- ↑ diese Erläuterungen stammen von Benutzer:Peter Krackowizer, der selbst einmal ein Verfahren wegen Namensgleichheit austragen muss und es gewann