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==Zusammensetzung==
 
==Zusammensetzung==
 
Dem Naturschutzbeirat gehören an:
 
Dem Naturschutzbeirat gehören an:
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1. als stimmberechtigte Mitglieder:
 
1. als stimmberechtigte Mitglieder:
 
* das geschäftsordnungsgemäß mit den Angelegenheiten des Naturschutzes betraute Mitglied der Landesregierung oder ein von ihm bestellter Vertreter als Vorsitzender;
 
* das geschäftsordnungsgemäß mit den Angelegenheiten des Naturschutzes betraute Mitglied der Landesregierung oder ein von ihm bestellter Vertreter als Vorsitzender;
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* ein Vertreter der [[Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg]];
 
* ein Vertreter der [[Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg]];
 
* ein Vertreter der [[Salzburger Landwirtschaftskammer|Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg]];
 
* ein Vertreter der [[Salzburger Landwirtschaftskammer|Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg]];
* ein Vertreter der [[Landarbeiterkammer für Salzburg]];
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* ein Vertreter der [[Kammer für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft für Salzburg|Landarbeiterkammer für Salzburg]];
 
* ein Vertreter des [[Salzburger Gemeindeverband]]es;
 
* ein Vertreter des [[Salzburger Gemeindeverband]]es;
* ein Vertreter der [[Landesgruppe Salzburg des Österreichischen Städtebundes]];
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* ein Vertreter der [[Österreichischer Städtebund, Landesgruppe Salzburg|Landesgruppe Salzburg des Österreichischen Städtebundes]];
* ein Vertreter der [[Salzburger Landesumweltanwaltschaft]];
+
* ein Vertreter der [[Landesumweltanwaltschaft Salzburg|Salzburger Landesumweltanwaltschaft]];
 
* ein Vertreter der [[Salzburger Jägerschaft]];
 
* ein Vertreter der [[Salzburger Jägerschaft]];
 
* ein Vertreter des [[Landesfischereiverband Salzburg|Landesfischereiverbandes Salzburg]];
 
* ein Vertreter des [[Landesfischereiverband Salzburg|Landesfischereiverbandes Salzburg]];
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* ein Vertreter der jeweils für den Beratungsgegenstand zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ([[Bezirkshauptmannschaft]] oder [[Magistrat Salzburg|Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg]]);
 
* ein Vertreter der jeweils für den Beratungsgegenstand zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ([[Bezirkshauptmannschaft]] oder [[Magistrat Salzburg|Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg]]);
 
* der jeweils zuständige [[Naturschutzbeauftragte]].
 
* der jeweils zuständige [[Naturschutzbeauftragte]].
Für jedes Mitglied ist in gleicher Weise ein Ersatzmitglied zu entsenden bzw zu bestellen.
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Für jedes Mitglied ist in gleicher Weise ein Ersatzmitglied zu entsenden bzw. zu bestellen.
    
Weiters können den Beratungen des Naturschutzbeirates mit beratender Stimme die je nach dem Beratungsgegenstand erforderlichen Sachverständigen beigezogen werden.
 
Weiters können den Beratungen des Naturschutzbeirates mit beratender Stimme die je nach dem Beratungsgegenstand erforderlichen Sachverständigen beigezogen werden.