Rechtsfahrgebot: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Rechtsfahrgebot''' im Straßenverkehr wird durch die Straßenverkehrsordnung geregelt. Demnach | Das '''Rechtsfahrgebot''' im Straßenverkehr wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) im II. Abschnitt, § 7, geregelt. Demnach hat der Lenker eines Fahrzeuges so weit rechts zu fahren, ''wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar'' ist. In Salzburg wurde das Rechtsfahrgebot regional unterschiedlich eingeführt. | ||
==Geschichte== | ==Geschichte== | ||
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===Lend als Grenze zwischen Links- und Rechtsverkehr=== | ===Lend als Grenze zwischen Links- und Rechtsverkehr=== | ||
[[1929]] wurde mit einem Bundesgesetz die Umstellung auf Rechtsfahrgebot für ganz Österreich ab [[1. Dezember]] [[1932]] festgelegt. | [[1929]] wurde mit einem Bundesgesetz die Umstellung auf Rechtsfahrgebot für ganz Österreich ab [[1. Dezember]] [[1932]] festgelegt. | ||
Ab [[2. April]] [[1930]] bildete die | Allerdings erfolgte nur eine teilweise Umsetzung in Tirol (ohne Osttirol) und im [[Pinzgau]] sowie dem [[Gastein]]er Tal und dem [[Dienten|Dientner Tal]]: | ||
In Ost-West-Richtung gab es zu dieser Zeit nördlich der Alpen in Österreich nur diese eine Straßenverbindung. Insofern eignete sich Lend als Ort der Trennung zwischen Rechts- und Linksverkehr besser als eine Landesgrenze. | |||
Ab 15. Juni 1936 wechselten auch Kärnten und Osttirol zum Rechtsverkehr, weshalb auch am Katschberg ein "Wechselpunkt" entstand. | Ab [[2. April]] [[1930]] bildete die Bezirksgrenze bei Straßenkilometer 25,680 der [[Pinzgauer Straße]] (heutige B 311) bei [[Lend]] den Punkt, an dem die Straßenseite zu wechseln war. Dies wurde an der vor dem Aluminiumwerk gelegenen Stelle durch eine "Überkopfanzeige" ("Fahrseitenwechsel - rechts fahren" bzw. "links fahren") kundgetan. Ab [[1936]] überwachte auf Anregung des [[SAMTC|Salzburger Automobil-Clubs]] im Sommer zusätzlich ein Posten die Wechselstelle. | ||
In Ost-West-Richtung gab es zu dieser Zeit nördlich der [[Alpen]] in Österreich nur diese eine Straßenverbindung. Insofern eignete sich Lend als Ort der Trennung zwischen Rechts- und Linksverkehr besser als eine Landesgrenze. | |||
Ab [[15. Juni]] [[1936]] wechselten auch [[Kärnten]] und [[Osttirol]] zum Rechtsverkehr, weshalb auch am [[Katschberg]] ein "Wechselpunkt" entstand. | |||
===Rechtsfahrgebot=== | ===Rechtsfahrgebot=== | ||
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==Quelle== | ==Quelle== | ||
* Straßenverkehrsordnung (StVO) | |||
* [http://members.a1.net/wabweb/index.htm Verkehrsnotizen von Walter Brummer] | * [http://members.a1.net/wabweb/index.htm Verkehrsnotizen von Walter Brummer] | ||
[[Kategorie:Verkehr | |||
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[[Kategorie:Infrastruktur]] | |||
[[Kategorie:Verkehr]] | |||
[[Kategorie:Geschichte]] | |||
[[Kategorie:Verkehr (Geschichte)]] | |||
[[Kategorie:Straßenverkehr]] | |||