Mitte Juli 2021 wurde bekannt, dass Angerer kurz vor Ende des Fristenlaufs über seinen Anwalt Beschwerde gegen seinen einvernehmlichen Rückzug von der Spitze der Stadtsverwaltung einlegen ließ. Damit ist der Bescheid nicht rechtskräftig und die Causa wird - wie bei Personalangelegenheiten der öffentlichen Verwaltung üblich - das [[Landesverwaltungsgericht]] beschäftigen.<ref>{{Quelle SN|14. Juli 2021}}</ref> | Mitte Juli 2021 wurde bekannt, dass Angerer kurz vor Ende des Fristenlaufs über seinen Anwalt Beschwerde gegen seinen einvernehmlichen Rückzug von der Spitze der Stadtsverwaltung einlegen ließ. Damit ist der Bescheid nicht rechtskräftig und die Causa wird - wie bei Personalangelegenheiten der öffentlichen Verwaltung üblich - das [[Landesverwaltungsgericht]] beschäftigen.<ref>{{Quelle SN|14. Juli 2021}}</ref> |