Luftsteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Luftsteuer''' ist die Volksbezeichnung der ''Gebrauchsgebühr''; einer Geldleistung, die in der Stadt Salzburg das Grundamt des im [[Magistrat Salzburg|Magistrats]] einfordert, wenn Anrainer Gegenstände über öffentlichem Grund anbringen wollen.  
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'''Luftsteuer''' ist die Volksbezeichnung der ''Gebrauchsgebühr''; einer Geldleistung, die in der Stadt Salzburg das Grundamt des [[Magistrat Salzburg|Magistrats]] einfordert, wenn Anrainer Gegenstände über öffentlichem Grund anbringen wollen.  
  
 
== Allgemeines ==
 
== Allgemeines ==
Diese Gegenstände können Blumentöpfe, Ansichtskartenständer, Tische vor oder Markisen oder Reklameschilder an Geschäftslokalen sein, in Salzburg aber auch nachträglich angebrachte Wärmeisolierungen! Allerdings meinte [[Bürgermeister der Stadt Salzburg|Bürgermeister]] [[Heinz Schaden]] ([[SPÖ]]) im Oktober 2010 in einem Interview mit der apa<ref>austria presse agentur</ref>, dass ihm noch kein Fall bekannt sei, in dem für eine Wärmeisolierung diese Steuer tatsächlich eingefordert worden wäre.
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Diese Gegenstände können Blumentöpfe, Ansichtskartenständer, Tische vor oder Markisen oder Reklameschilder an Geschäftslokalen sein, in Salzburg aber auch nachträglich angebrachte Wärmeisolierungen! Allerdings meinte [[Bürgermeister der Stadt Salzburg|Bürgermeister]] [[Heinz Schaden]] ([[SPÖ]]) im Oktober 2010 in einem Interview mit der[[APA]], dass ihm noch kein Fall bekannt sei, in dem für eine Wärmeisolierung diese Steuer tatsächlich eingefordert worden wäre.
  
 
Grund für diese Aussage war die Absicht von [[ÖVP]]-[[Gemeinderat]] Josef Weiser, sein Firmengebäude mit Vollwärmeschutz sanieren. Damit begeht er aber eine (gemeindeöffentliche) "Luftraumverletzung", weil das Haus direkt an der Grundgrenze steht. In seiner Bewilligung hat daher das Grundamt einen  wertgesicherten Pauschalbetrag von 50 Euro pro Jahr vorgeschrieben.  Weise wusste auch zu berichten, dass  "''einer internen Vereinbarung zufolge werden von der Stadt zehn Euro pro Laufmeter im Jahr verrechnet''".
 
Grund für diese Aussage war die Absicht von [[ÖVP]]-[[Gemeinderat]] Josef Weiser, sein Firmengebäude mit Vollwärmeschutz sanieren. Damit begeht er aber eine (gemeindeöffentliche) "Luftraumverletzung", weil das Haus direkt an der Grundgrenze steht. In seiner Bewilligung hat daher das Grundamt einen  wertgesicherten Pauschalbetrag von 50 Euro pro Jahr vorgeschrieben.  Weise wusste auch zu berichten, dass  "''einer internen Vereinbarung zufolge werden von der Stadt zehn Euro pro Laufmeter im Jahr verrechnet''".
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Entgegen oben zitierte Antwort des Bürgermeisters bestätigte Kurt Wallmann, stellvertretender Leiter des Grundamtes, dass  für derartige "klassische Fremdgrund-Inanspruchnahmen" Gebühren eingehoben werden.  Und ergänzte, da jetzt das Land die thermische Sanierung fördere,  komme diese Besteuerung nun "relativ oft" vor.
 
Entgegen oben zitierte Antwort des Bürgermeisters bestätigte Kurt Wallmann, stellvertretender Leiter des Grundamtes, dass  für derartige "klassische Fremdgrund-Inanspruchnahmen" Gebühren eingehoben werden.  Und ergänzte, da jetzt das Land die thermische Sanierung fördere,  komme diese Besteuerung nun "relativ oft" vor.
  
[[Claudia Schmidt]], die Fraktionschefin der ÖVP im  [[Salzburger Gemeinderat]] sprach sich nur wenige Tage nach Bekanntwerden dieses Falles für eine Entrümpelung der Luftsteuerbestimmungen in der Landeshauptstadt Salzburg aus.  
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[[Claudia Schmidt]], die Fraktionschefin der ÖVP im  [[Salzburger Gemeinderat]], sprach sich nur wenige Tage nach Bekanntwerden dieses Falles für eine Entrümpelung der Luftsteuerbestimmungen in der Landeshauptstadt Salzburg aus.  
  
 
2009 nahm die Stadt Salzburg von der [[Salzburg AG]] rund 10,6 Mill. Euro an Luftsteuer ein, die sie allerdings in Form von Verlustabdeckungen (2003 - 9,01 Mill. Euro, 2008 - 9,94 Mill. Euro) wieder postwendend an den Steuerzahler zurück bezahlte.<ref>{{Quelle SN|16. Februar 2011}}</ref>
 
2009 nahm die Stadt Salzburg von der [[Salzburg AG]] rund 10,6 Mill. Euro an Luftsteuer ein, die sie allerdings in Form von Verlustabdeckungen (2003 - 9,01 Mill. Euro, 2008 - 9,94 Mill. Euro) wieder postwendend an den Steuerzahler zurück bezahlte.<ref>{{Quelle SN|16. Februar 2011}}</ref>
  
 
== Geschichtliches ==
 
== Geschichtliches ==
Am [[1. August]] [[1950]] trat die vom [[Salzburger Gemeinderat]] beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft: für die Nutzung von Verkehrs- oder  Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch  Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine Luftsteuer − zu entrichten.
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Am [[1. August]] [[1950]] trat die erste vom [[Salzburger Gemeinderat]] beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft: für die Nutzung von Verkehrs- oder  Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch  Reklameschilder oder Leitungen) war nun eine Gebühr − eine "Luftsteuer" − zu entrichten.
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==Weblinks==
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* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000685 ''Gebrauchsabgabegesetz'' im österreichischen Rechtsinformationssystem]
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* [http://www.stadt-salzburg.at/pdf/gebrauchsgebuehrenordnung_gueltig_ab_01_01_2011.pdf Salzburger städtische ''Gebrauchsgebührenordnung'', Amtsblatt Nr. 25/1976, idgF]
  
== Fußnoten ==
 
<references/>
 
 
== Quelle ==
 
== Quelle ==
 
* [http://www.wirtschaftsblatt.at/home/oesterreich/unternehmen/salzburg/salzburg-wiehert-luftsteuer-fuer-waermeisolierung--441765/index.do www.wirtschaftsblatt.at/]
 
* [http://www.wirtschaftsblatt.at/home/oesterreich/unternehmen/salzburg/salzburg-wiehert-luftsteuer-fuer-waermeisolierung--441765/index.do www.wirtschaftsblatt.at/]
==Weblink==
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== Einzelnachweis ==
* Das [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000685 ''Gebrauchsabgabegesetz'' im österreichischen Rechtsinformationssystem]
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<references/>
* Die [http://www.stadt-salzburg.at/pdf/gebrauchsgebuehrenordnung_gueltig_ab_01_01_2011.pdf Salzburger städtische ''Gebrauchsgebührenordnung'', Amtsblatt Nr. 25/1976, idgF]
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[[Kategorie:Wirtschaft]]
 
[[Kategorie:Steuern und Abgaben]]
 
[[Kategorie:Steuern und Abgaben]]
 
[[Kategorie:Kurioses]]
 
[[Kategorie:Kurioses]]
 
[[Kategorie:Stadt Salzburg]]
 
[[Kategorie:Stadt Salzburg]]

Aktuelle Version vom 21. Juli 2021, 09:17 Uhr

Luftsteuer ist die Volksbezeichnung der Gebrauchsgebühr; einer Geldleistung, die in der Stadt Salzburg das Grundamt des Magistrats einfordert, wenn Anrainer Gegenstände über öffentlichem Grund anbringen wollen.

Allgemeines

Diese Gegenstände können Blumentöpfe, Ansichtskartenständer, Tische vor oder Markisen oder Reklameschilder an Geschäftslokalen sein, in Salzburg aber auch nachträglich angebrachte Wärmeisolierungen! Allerdings meinte Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) im Oktober 2010 in einem Interview mit derAPA, dass ihm noch kein Fall bekannt sei, in dem für eine Wärmeisolierung diese Steuer tatsächlich eingefordert worden wäre.

Grund für diese Aussage war die Absicht von ÖVP-Gemeinderat Josef Weiser, sein Firmengebäude mit Vollwärmeschutz sanieren. Damit begeht er aber eine (gemeindeöffentliche) "Luftraumverletzung", weil das Haus direkt an der Grundgrenze steht. In seiner Bewilligung hat daher das Grundamt einen wertgesicherten Pauschalbetrag von 50 Euro pro Jahr vorgeschrieben. Weise wusste auch zu berichten, dass "einer internen Vereinbarung zufolge werden von der Stadt zehn Euro pro Laufmeter im Jahr verrechnet".

Entgegen oben zitierte Antwort des Bürgermeisters bestätigte Kurt Wallmann, stellvertretender Leiter des Grundamtes, dass für derartige "klassische Fremdgrund-Inanspruchnahmen" Gebühren eingehoben werden. Und ergänzte, da jetzt das Land die thermische Sanierung fördere, komme diese Besteuerung nun "relativ oft" vor.

Claudia Schmidt, die Fraktionschefin der ÖVP im Salzburger Gemeinderat, sprach sich nur wenige Tage nach Bekanntwerden dieses Falles für eine Entrümpelung der Luftsteuerbestimmungen in der Landeshauptstadt Salzburg aus.

2009 nahm die Stadt Salzburg von der Salzburg AG rund 10,6 Mill. Euro an Luftsteuer ein, die sie allerdings in Form von Verlustabdeckungen (2003 - 9,01 Mill. Euro, 2008 - 9,94 Mill. Euro) wieder postwendend an den Steuerzahler zurück bezahlte.[1]

Geschichtliches

Am 1. August 1950 trat die erste vom Salzburger Gemeinderat beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft: für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) war nun eine Gebühr − eine "Luftsteuer" − zu entrichten.

Weblinks

Quelle

Einzelnachweis

  1. "Salzburger Nachrichten", 16. Februar 2011