Diskussion:Umweltschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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:sind nach der Bundesverfassung zwei verschiedene Themengebiete Anonymer Nutzer 15:15, 23. Feb. 2019 (UTC)
 
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::Lieber Thomas, Tanja hat freundlicherweise einen Artikel angelegt, der gerne entsprechend bearbeitet werden darf meint freundlich --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 15:17, 23. Feb. 2019 (UTC)
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::Lieber [ein anonymer Nutzer], Tanja hat freundlicherweise einen Artikel angelegt, der gerne entsprechend bearbeitet werden darf meint freundlich --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 15:17, 23. Feb. 2019 (UTC)

Version vom 1. September 2020, 08:50 Uhr

Thema

1) Umweltschutz (Bundesrecht)
2) Naturschutz (Landesrecht)
sind nach der Bundesverfassung zwei verschiedene Themengebiete Anonymer Nutzer 15:15, 23. Feb. 2019 (UTC)
Lieber [ein anonymer Nutzer], Tanja hat freundlicherweise einen Artikel angelegt, der gerne entsprechend bearbeitet werden darf meint freundlich --Peter Krackowizer (Diskussion) 15:17, 23. Feb. 2019 (UTC)