Diskussion:Talübergang Söllheim: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Februar 2020, 09:04 Uhr
Hinweis Bilder
Bei der Verwendung der Bilder rate ich zur Vorsicht. Dr. Ernst Ziegeleder ist erst 1982 verstorben und es gibt eine urheberrechtliche Schutzfrist von 70 Jahren beginnend mit dem Tod des Urhebers. Erben könnten hier Rechtsansprüche stellen. Verantwortung für allfällige Forderungen trägt die Person, die hier im Salzburgwiki die Bilder hochgeladen hat meint vorsichtshalber erklärend --Peter Krackowizer (Diskussion) 12:42, 1. Feb. 2020 (UTC)
- Was heißt bitte: "vorsichtshalber erklärend"? Warum die Feststellung einer "Verantwortung" und der Hinnweis "Erben könnten hier Rechtsansprüche stellen"? Wessen Interessen vertritt der Erklärende? An wen richtet sich seine Erklärung? Warum veröffentlicht der Erklärende seine Einschätzung? Wer hat ihn darum gebeten oder gefragt? Ist das ein Knöllchen? Damit werden rechtliche Interessenkonflikte nur herbeigeredet. Xxlstier (Diskussion) 16:33, 1. Feb. 2020 (UTC)
- Hey, langsam lieber Thomas! Peter hat mit Recht einen gutgemeinten Hinweis gepostet. Deine Art und Weise ständig gegen ihn zu kontern, egal um welches Thema es sich handelt, ist meines Erachtens nicht mehr tragbar. Elisabeth Höll (Diskussion) 17:07, 1. Feb. 2020 (UTC)
- hier geht es ausschließlich um ein rechtliches Thema. Xxlstier (Diskussion) 20:32, 5. Feb. 2020 (UTC)
- Genau, nämlich um die Missachtung des Urheberrechtes! --Peter Krackowizer (Diskussion) 07:39, 6. Feb. 2020 (UTC)
- Als weitere Möglichkeit zur Klärung urheberrrechtlicher Unklarheiten könnte eine Kontaktaufnahme mit Nachkommen des Urhebers sein. Aus eigener Erfahrung wird von Nachkommen eine Veröffentlichung von betreffenden Bildern kaum als Schädigung, sondern eher als Wertschätzung empfunden. Wichtig erscheint halt, dass eine Erlaubnis vorliegt. --Franz Fuchs 08:04, 6. Feb. 2020 (UTC)