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| − | [[Datei:Logos AMS SBG.jpg|thumb]]Das '''Arbeitsmarktservice''' - kurz AMS - ist ein Dienstleistungsunternehmen am Arbeitsmarkt in Österreich. Es erfüllt die Funktionen eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsamts, und vermittelt Arbeitskräfte auf offene Stellen und unterstützt die Eigeninitiative von Arbeitsuchenden und Unternehmen als Arbeitgeber durch Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderung. | + | {{Quellenangabe}} |
| | + | [[Datei:Logos AMS SBG.jpg|thumb|Logo AMS]]Das '''Arbeitsmarktservice''' - kurz AMS - ist ein Dienstleistungsunternehmen am Arbeitsmarkt in Österreich. Es erfüllt die Funktionen eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsamts, und vermittelt Arbeitskräfte auf offene Stellen und unterstützt die Eigeninitiative von Arbeitssuchenden und Unternehmen als Arbeitgeber durch Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderung. |
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| | Mit dem Arbeitsmarktservicegesetz vom [[1. Juli]] [[1994]] wurde die Arbeitsmarktverwaltung (AMV) aus dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgegliedert und das Arbeitsmarktservice (AMS) als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts konstituiert. | | Mit dem Arbeitsmarktservicegesetz vom [[1. Juli]] [[1994]] wurde die Arbeitsmarktverwaltung (AMV) aus dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgegliedert und das Arbeitsmarktservice (AMS) als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts konstituiert. |
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| | ==Aufgaben== | | ==Aufgaben== |
| | *Die Durchführung der Aufgaben obliegt geschäftsführenden Organen: | | *Die Durchführung der Aufgaben obliegt geschäftsführenden Organen: |
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| | ::auf Bundesebene dem Vorstand, | | ::auf Bundesebene dem Vorstand, |
| | ::auf Landesebene dem Landesgeschäftsführer | | ::auf Landesebene dem Landesgeschäftsführer |
| | ::auf Regionalebene dem Leiter der regionalen Geschäftsstelle. | | ::auf Regionalebene dem Leiter der regionalen Geschäftsstelle. |
| − | | + | *Vermittlung von Arbeitssuchenden |
| − | *Arbeitssuchendenvermittlung | |
| | * Weiterbildung von Arbeitssuchenden | | * Weiterbildung von Arbeitssuchenden |
| | *Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz | | *Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz |
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| | ::Übergangsgeld – Übergangsleistung zwischen 2004 und 2009 für langfristig Arbeitslose mit Anspruch auf die abgeschafte vorzeitige Alterspension) | | ::Übergangsgeld – Übergangsleistung zwischen 2004 und 2009 für langfristig Arbeitslose mit Anspruch auf die abgeschafte vorzeitige Alterspension) |
| | ::Überbrückungshilfe für arbeitslose Beamte, nach dem Überbrückungshilfegesetz) | | ::Überbrückungshilfe für arbeitslose Beamte, nach dem Überbrückungshilfegesetz) |
| − | ::Weiters werden Invaliditätspensionen und Alterspensionen bevorschusst während der Zeit der Antragsbearbeitung bei der Pensionsversicherungsanstalt | + | ::Darüber hinaus werden Invaliditätspensionen und Alterspensionen bevorschusst während der Zeit der Antragsbearbeitung bei der Pensionsversicherungsanstalt |
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| | + | [[Kategorie:Soziales]] |