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[[Datei:Logos AMS SBG.jpg|thumb]]Das '''Arbeitsmarktservice''' - kurz AMS - ist ein Dienstleistungsunternehmen am Arbeitsmarkt in Österreich. Es erfüllt die Funktionen eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsamts, und vermittelt Arbeitskräfte auf offene Stellen und unterstützt die Eigeninitiative von Arbeitsuchenden und Unternehmen als Arbeitgeber durch Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderung.
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[[Datei:Logos AMS SBG.jpg|thumb|Logo AMS]]Das '''Arbeitsmarktservice''' - kurz AMS - ist ein Dienstleistungsunternehmen am Arbeitsmarkt in Österreich. Es erfüllt die Funktionen eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsamts, und vermittelt Arbeitskräfte auf offene Stellen und unterstützt die Eigeninitiative von Arbeitssuchenden und Unternehmen als Arbeitgeber durch Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderung.
    
Mit dem Arbeitsmarktservicegesetz vom [[1. Juli]] [[1994]] wurde die Arbeitsmarktverwaltung (AMV) aus dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgegliedert und das Arbeitsmarktservice (AMS) als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts konstituiert.
 
Mit dem Arbeitsmarktservicegesetz vom [[1. Juli]] [[1994]] wurde die Arbeitsmarktverwaltung (AMV) aus dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgegliedert und das Arbeitsmarktservice (AMS) als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts konstituiert.
      
==Aufgaben==
 
==Aufgaben==
 
*Die Durchführung der Aufgaben obliegt geschäftsführenden Organen:
 
*Die Durchführung der Aufgaben obliegt geschäftsführenden Organen:
   
::auf Bundesebene dem Vorstand,  
 
::auf Bundesebene dem Vorstand,  
 
::auf Landesebene dem Landesgeschäftsführer  
 
::auf Landesebene dem Landesgeschäftsführer  
 
::auf Regionalebene dem Leiter der regionalen Geschäftsstelle.  
 
::auf Regionalebene dem Leiter der regionalen Geschäftsstelle.  
 
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*Vermittlung von Arbeitssuchenden
*Arbeitssuchendenvermittlung
   
* Weiterbildung von Arbeitssuchenden   
 
* Weiterbildung von Arbeitssuchenden   
 
*Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz   
 
*Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz   
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::Übergangsgeld – Übergangsleistung zwischen 2004 und 2009 für langfristig Arbeitslose mit Anspruch auf die abgeschafte vorzeitige Alterspension)  
 
::Übergangsgeld – Übergangsleistung zwischen 2004 und 2009 für langfristig Arbeitslose mit Anspruch auf die abgeschafte vorzeitige Alterspension)  
 
::Überbrückungshilfe für arbeitslose Beamte, nach dem Überbrückungshilfegesetz)  
 
::Überbrückungshilfe für arbeitslose Beamte, nach dem Überbrückungshilfegesetz)  
::Weiters werden Invaliditätspensionen und Alterspensionen bevorschusst während der Zeit der Antragsbearbeitung bei der Pensionsversicherungsanstalt
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::Darüber hinaus werden Invaliditätspensionen und Alterspensionen bevorschusst während der Zeit der Antragsbearbeitung bei der Pensionsversicherungsanstalt
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[[Kategorie:Soziales]]

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