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, 17:05, 7. Dez. 2009
[[Datei:Logos AMS SBG.jpg|thumb]]Das '''Arbeitsmarktservice''' - kurz AMS - ist ein Dienstleistungsunternehmen am Arbeitsmarkt in Österreich. Es erfüllt die Funktionen eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsamts, und vermittelt Arbeitskräfte auf offene Stellen und unterstützt die Eigeninitiative von Arbeitsuchenden und Unternehmen als Arbeitgeber durch Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderung.
Mit dem Arbeitsmarktservicegesetz vom [[1. Juli]] [[1994]] wurde die Arbeitsmarktverwaltung (AMV) aus dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgegliedert und das Arbeitsmarktservice (AMS) als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts konstituiert.
==Aufgaben==
*Die Durchführung der Aufgaben obliegt geschäftsführenden Organen:
::auf Bundesebene dem Vorstand,
::auf Landesebene dem Landesgeschäftsführer
::auf Regionalebene dem Leiter der regionalen Geschäftsstelle.
*Arbeitssuchendenvermittlung
* Weiterbildung von Arbeitssuchenden
*Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
::Arbeitslosengeld
::Notstandshilfe – für arbeitsfähige Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgelaufen ist
::Weiterbildungsgeld für an Weiterbildung interessierte Beschäftigte
::Altersteilzeit für Beschäftigte, die vor dem Eintritt in die Pension an Teilzeitarbeit interessiert sind
::Übergangsgeld – Übergangsleistung zwischen 2004 und 2009 für langfristig Arbeitslose mit Anspruch auf die abgeschafte vorzeitige Alterspension)
::Überbrückungshilfe für arbeitslose Beamte, nach dem Überbrückungshilfegesetz)
::Weiters werden Invaliditätspensionen und Alterspensionen bevorschusst während der Zeit der Antragsbearbeitung bei der Pensionsversicherungsanstalt