| − | Der Schauspieldirektor und der Konzertdirektor sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds. | + | Der [[Schauspielleiter der Salzburger Festspiele|Schauspieldirektor]] und der [[Konzertchef der Salzburger Festspiele|Konzertdirektor]] sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds. |