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Das '''Direktorium des Salzburger Festspielfonds''', oder üblicher: Direktorium der Salzburger Festspiele, ist zusammen mit dem [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds]], von dem es bestellt wird, das wichtigste Organ des [[Salzburger Festspielfonds]].
Zum '''Wirkungsbereich''' des Direktoriums gehören insbesondere:
* die Vorbereitung und Durchführung der [[Salzburger Festspiele]] sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds,
* der Abschluß von Verträgen und
* die Aufstellung des Jahresvoranschlages.
''Es besteht aus'' dem Präsidenten und höchstens vier weiteren Mitgliedern, in der Praxis traditionell aus nur zwei weiteren Mitgliedern.
Dem ''Präsidenten'' obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht.
Die '''Aufgabenverteilung''' innerhalb des [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds| Direktoriums]] ist in der Praxis so, dass es aus
*dem '''Präsidenten''',
*dem '''Intendanten''' (künstlerischen Leiter) und
*dem '''Kaufmännischen Direktor'''
besteht.
Der '''Schauspieldirektor''' und der '''Konzertdirektor''' sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds.
'''Siehe auch:'''
''Hauptartikel: [[Salzburger Festspielfonds]]''
''Hauptartikel: [[Präsidenten der Salzburger Festspiele]]''
''Hauptartikel: [[Intendanten der Salzburger Festspiele]]''
''Hauptartikel: [[Kaufmännische Direktoren der Salzburger Festspiele]]''
[[Kategorie:Tourismus]]
[[Kategorie:Veranstaltung]]
[[Kategorie:Festival]]
[[Kategorie:Wirtschaft]]
[[Kategorie:Salzburg]]
[[Kategorie:Stadt Salzburg]]
[[Kategorie:Kultur]]
[[Kategorie:Musik]]