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Die '''Salinenkonvention''' von [[1829]] zwischen dem Königreich [[Bayern]] und dem Kaisertum [[Österreich]] gilt als der älteste, in Rechtskraft stehende Staatsvertrag Europas. Sie wurde  am [[18. März]] 1829 unterzeichnet.  
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Die '''Salinenkonvention''' von [[1829]] zwischen dem Königreich [[Bayern]] und dem Kaisertum [[Österreich]] gilt als der älteste noch in Kraft stehende Staatsvertrag Europas. Sie wurde  am [[18. März]] 1829 unterzeichnet.  
    
==Die Salinenkonvention==
 
==Die Salinenkonvention==
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19 dieser 20 Salzsieden gingen dann später in das Eigentum von [[Stift Nonnberg]] über. Weitere Anteilseigner waren Klöster und Private, die zu ihren Pfannen auch die nötigen Wälder für Holz erhielten, das notwendig war, um die Pfannen zu beheizen. Im [[13. Jahrhundert]] kauften die Bayernherzöge diese Anteile wieder zurück. Ein politisch nicht geklärter Vorgang, in dem Herzog Ludwig [[1228]] die beiden Grafschaften im [[Pinzgau]] dem Reich ''aufsendete'' und Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] mit ihnen belehnt wurde, beendete die ungehinderte Nutzung der Wälder im Saalachtal.
 
19 dieser 20 Salzsieden gingen dann später in das Eigentum von [[Stift Nonnberg]] über. Weitere Anteilseigner waren Klöster und Private, die zu ihren Pfannen auch die nötigen Wälder für Holz erhielten, das notwendig war, um die Pfannen zu beheizen. Im [[13. Jahrhundert]] kauften die Bayernherzöge diese Anteile wieder zurück. Ein politisch nicht geklärter Vorgang, in dem Herzog Ludwig [[1228]] die beiden Grafschaften im [[Pinzgau]] dem Reich ''aufsendete'' und Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] mit ihnen belehnt wurde, beendete die ungehinderte Nutzung der Wälder im Saalachtal.
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Das hatte zur Folge, dass Bayern die Landeshoheit der Erzbischöfe in diesen Gebieten anerkennen und die Holzgewinnung im Pinzgau nach Salzburg versteuern mussten. Schwierigkeiten waren somit vorprogrammiert. Ein erster Vertrag, der all diese Bezugs- und Nutzungsrechte regeln sollte, findet sich im Jahr [[1412]]. [[1525]] kam man in [[Mühldorf am Inn]] überein, die Waldwirtschaft durch ein ''Landgebot'' zu regeln, das [[1527]] von Kardinal [[Matthäus Lang]] erlassen wurde. Trotz dieser bereits sehr umfangreichen Vereinbarung tauchten immer wieder Differenzen auf. Der ''Salinen-Hauptvertrag'' zwischen Kurfürst Carl Theodor und dem letzten regierenden Fürsterzbischof von Salzburg, [[Hieronymus Graf Colloredo]] vom [[4. Februar]] [[1781]] wurde aufgrund der politischen Entwicklung nicht mehr wirksam.
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Das hatte zur Folge, dass Bayern die Landeshoheit der Erzbischöfe in diesen Gebieten anerkennen und die Holzgewinnung im Pinzgau nach Salzburg versteuern musste. Schwierigkeiten waren somit vorprogrammiert. Ein erster Vertrag, der all diese Bezugs- und Nutzungsrechte regeln sollte, findet sich im Jahr [[1412]]. [[1525]] kam man in [[Mühldorf am Inn]] überein, die Waldwirtschaft durch ein ''Landgebot'' zu regeln, das [[1527]] von Kardinal [[Matthäus Lang]] erlassen wurde. Trotz dieser bereits sehr umfangreichen Vereinbarung tauchten immer wieder Differenzen auf. Der ''Salinen-Hauptvertrag'' zwischen Kurfürst Carl Theodor und dem letzten regierenden Fürsterzbischof von Salzburg, [[Hieronymus Graf Colloredo]], vom [[4. Februar]] [[1781]] wurde aufgrund der politischen Entwicklung nicht mehr wirksam.
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[[Hochwasser|Hochwässer]] [[1786]] und [[1787]] führten bei der [[Fürstprobstei Berchtesgaden]] infolge hoher Verschuldung [[1795]] dazu, dass sie alle Rechte und Ansprüche am [[Dürrnberg]] sowie alle [[1793]] vermessenen Salinenwälder an Bayern abtreten musste. Durch die Abtretung von Salzburg [[1803]] an Bayern waren die Fürstpropstei und das [[Erzbistum (Überblick)|Überblick]] zunächst Nachbarn. [[1805]] kam Salzburg zu k&k Österreich und die Fürstpropstei wurde annektiert. Die Österreicher beschlagnahmten, wohl aus wettbewerblichen Überlegungen zu ihren eigenen Salinen im [[Salzkammergut]], die bayerischen Salinenwaldungen und stellten deren Nutzung ein. Die Bevölkerung im Saalachtal verlor den Nebenverdienst aus der Holzwirtschaft.
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[[Hochwasser|Hochwässer]] [[1786]] und [[1787]] führten bei der [[Fürstpropstei Berchtesgaden]] infolge hoher Verschuldung [[1795]] dazu, dass sie alle Rechte und Ansprüche am [[Dürrnberg]] sowie alle [[1793]] vermessenen Salinenwälder an Bayern abtreten musste. Durch die Säkularisation von [[1803]] wurde die Fürstpropstei zusammen mit dem bisherigen [[Erzbistum (Überblick)|Fürsterzbistum]] Teil des Kurfürstentum Salzburg und [[1805]] des k&k Österreich. Die Österreicher beschlagnahmten, wohl aus wettbewerblichen Überlegungen mit Blick auf ihre eigenen Salinen im [[Salzkammergut]], die bayerischen Salinenwaldungen und stellten deren Nutzung ein. Die Bevölkerung im Saalachtal verlor den Nebenverdienst aus der Holzwirtschaft.
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[[1810]] kam es wieder zu einer Neuverteilung. Salzburg wurde an Bayern abgetreten und [[Salzbergbau]] und Saalforste waren wieder vereint. Bis [[1816]], dann kam die Fürstpropstei endgültig an Bayern. Man begann mit langen Verhandlungen, bei denen Bayern erstmals die Salzgewinnung im Dürrnberg mit den Besitzrechten auf die Saalforste verknüpfte. Endlich nach zahlreichen Zugeständnissen und Abtausch kleinerer Gebiete kam es am 18. März 1929 zum Abschluss der ''Salinenkonvention''.  
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[[1810]] kam es wieder zu einer Neuverteilung. Salzburg wurde samt dem Berchtesgadener Land an Bayern abgetreten, und [[Salzbergbau]] und Saalforste waren wieder vereint - bis [[1816]], als die Fürstpropstei endgültig bei Bayern blieb und Salzburg endgültig zu Österreich kam. Man begann mit langen Verhandlungen, bei denen Bayern erstmals die Salzgewinnung im Dürrnberg mit den Besitzrechten auf die Saalforste verknüpfte. Endlich nach zahlreichen Zugeständnissen und Abtausch kleinerer Gebiete kam es am 18. März 1929 zum Abschluss der ''Salinenkonvention''.  
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Aber noch immer war es nicht mit Streitereien und Problemen vorbei. Erst mit Abschluss des österreichischen Staatsvertrages von [[1955]] konnten Neuverhandlungen der Konvention aufgenommen werden. Am [[24. März]] [[1957]] kam es zur Unterzeichnung des ''Münchner Abkommens'', einer Novellierung, in der das unwiderrufliche Eigentumsrecht Bayerns an den Saalforsten anerkannt wurde.
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Aber noch immer war es nicht mit Streitereien und Problemen vorbei. Erst mit Abschluss des österreichischen Staatsvertrages von [[1955]] konnten Neuverhandlungen über die Konvention aufgenommen werden. Am [[24. März]] [[1957]] kam es zur Unterzeichnung des ''Münchner Abkommens'', einer Novellierung, in der das unwiderrufliche Eigentumsrecht Bayerns an den Saalforsten anerkannt wurde.
    
==Weblink==
 
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* Christian Neschwara ''Zur Anwendbarkeit und Vollziehung der Salinenkonvention von 1829 in der Fassung von 1957'', Mitteilungen der [[Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]] 131, 1991, Seite 305 bis 311
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* Christian Neschwara: ''Zur Anwendbarkeit und Vollziehung der Salinenkonvention von 1829 in der Fassung von 1957'', Mitteilungen der [[Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]] 131, 1991, Seite 305 bis 311
* Georg Meister ''Der "Ewige Wald" der Saline Reichenhall'', in ''Salz macht Geschichte'', 1995, Seite 179 bis 185
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* Georg Meister: ''Der "Ewige Wald" der Saline Reichenhall'', in ''Salz macht Geschichte'', 1995, Seite 179 bis 185
* [[Friederike Zaisberger]] ''Das Dreiländereck: Waidring und seine Grenzen in der Geschichte'', aus ''850 Jahre Waidring'', 2000
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* [[Friederike Zaisberger]]: ''Das Dreiländereck: Waidring und seine Grenzen in der Geschichte'', aus ''850 Jahre Waidring'', 2000
    
==Quellen==  
 
==Quellen==  
* Friederike Zaisberger ''175 Jahr Salinenkonvention 1829 - 2004'', Fachbeitrag ''NaturLand Salzburg'', Heft 2, 2004
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* Friederike Zaisberger: ''175 Jahr Salinenkonvention 1829 - 2004'', Fachbeitrag ''NaturLand Salzburg'', Heft 2, 2004
* Jürgen Schneider ''Natürliche und politische Grenzen als soziale und wirtschaftliche Herausforderung'', Franz Steiner Verlag,  ISBN 978-3-515-08254-9  
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* Jürgen Schneider: ''Natürliche und politische Grenzen als soziale und wirtschaftliche Herausforderung'', Franz Steiner Verlag,  ISBN 978-3-515-08254-9  
    
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