Im [[Salzburg (Bundesland)|Bundesland Salzburg]] können mit Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde zu Naturdenkmälern besonders schöne, seltene und daher erhaltungswürdige Naturgebilde erklärt werden wie z.B. einzelne Bäume, Wasserfälle, Gletscherspuren, Felsbildungen, Schluchten, Klammen oder Fundorte seltener Gesteine und Minerale einschließlich der nächsten Umgebung. | Im [[Salzburg (Bundesland)|Bundesland Salzburg]] können mit Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde zu Naturdenkmälern besonders schöne, seltene und daher erhaltungswürdige Naturgebilde erklärt werden wie z.B. einzelne Bäume, Wasserfälle, Gletscherspuren, Felsbildungen, Schluchten, Klammen oder Fundorte seltener Gesteine und Minerale einschließlich der nächsten Umgebung. |