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| − | Erst [[1122]] errichtete dann Erzbischof [[Konrad I. ]] ein neues Kanonikerstift, dessen Zahl er auf 24 festsetzte und die Domherren verpflichtete, die Augustiner-Chorherrenregel zu befolgen. Durch die päpstliche Bulle vom [[22. September]] [[1514]] wurde dieses Augustiner-Chorherrenkapitel in ein weltpriesterliches Domstift umgewandelt, dem auch 24 Kapitulare angehörten. Gleichzeitig wurden auch 12 Chorvikare am Dom angestellt. Erzbischof [[Paris Graf Lodron]] erließ am [[19. September]] [[1628]] das grundlegende Statut, in dem die Kriterien der Aufnahme in das Kapitel festgesetzt wurden. Dieses blieb bis zur Auflösung des Domkapitels [[1806]] in Kraft. | + | Erst [[1122]] errichtete dann Erzbischof [[Konrad I. ]] ein neues Kanonikerstift, dessen Angehörigenzahl er auf 24 festsetzte, wobei erdie Domherren verpflichtete, die Augustiner-Chorherrenregel zu befolgen. Durch die päpstliche Bulle vom [[22. September]] [[1514]] wurde dieses Augustiner-Chorherrenkapitel in ein weltpriesterliches Domstift umgewandelt, dem auch 24 Kapitulare angehörten. Gleichzeitig wurden auch 12 Chorvikare am Dom angestellt. Erzbischof [[Paris Graf Lodron]] erließ am [[19. September]] [[1628]] das grundlegende Statut, in dem die Kriterien der Aufnahme in das Kapitel festgesetzt wurden. Dieses blieb bis zur Auflösung des Domkapitels [[1806]] in Kraft. |
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| − | Im ursprünglichen Domkapitel gab es einen [[Dompropst]], einen Domdechant, der die Regierungsgeschäfte führte, einen Domkustos, weiters einen Domscholastikus, dem die Domstiftsschule anvertraut war und einen Stadtpfarrer. Die Domherren hatten das Recht, den Erzbischof in freier und geheimer Wahl zu wählen. Dieses Domkapitel war der größte Wirtschaftskörper des Landes. Es hatte zahlreiche Patronatsrechte über Pfarreien, Jagdrechte, Liegenschaften und in der Stadt 15 Kanonikalhöfe. | + | Im ursprünglichen Domkapitel gab es einen [[Dompropst]], einen Domdechant, der die Regierungsgeschäfte führte, einen Domkustos, weiters einen Domscholastikus, dem die Domstiftsschule anvertraut war, und einen Stadtpfarrer. Die Domherren hatten das Recht, den Erzbischof in freier und geheimer Wahl zu wählen. Dieses Domkapitel war der größte Wirtschaftskörper des Landes. Es hatte zahlreiche Patronatsrechte über Pfarreien, Jagdrechte, Liegenschaften und in der Stadt 15 Kanonikalhöfe. |
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| | ====Das Domkapitel seit 1806==== | | ====Das Domkapitel seit 1806==== |
| − | Nachdem das erste Domkapitel als reichsunmittelbare Institution [[1806]] untergegangen war (es war die Zeit der Sekularisierung als [[Ferdinand III.]] von Toskana über Salzburg herrschte), fand am [[25. März]] [[1825]] die Errichtung des neuen Domkapitels statt. Diesem gehören 12 Domherren an. Das mit päpstlichem Breve vom [[23. April]] [[1823]] zugestandene kanonische Wahlrecht<ref>Details zum Nachlesen hier [http://home.hetnet.nl/~otto.vervaart/kanonisches_recht.htm Kanonisches Recht]</ref> des Erzbischofs wurde bis [[1918]] ausgeübt. | + | Nachdem das erste Domkapitel als reichsunmittelbare Institution [[1806]] untergegangen war (es war die Zeit der Säkularisierung, als [[Ferdinand III.]] von Toskana über Salzburg herrschte), fand am [[25. März]] [[1825]] die Errichtung des neuen Domkapitels statt. Diesem gehören 12 Domherren an. Das mit päpstlichem Breve vom [[23. April]] [[1823]] zugestandene kanonische Wahlrecht<ref>Details zum Nachlesen hier [http://home.hetnet.nl/~otto.vervaart/kanonisches_recht.htm Kanonisches Recht]</ref> des Erzbischofs wurde bis [[1918]] ausgeübt. |
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| | Seit dem [[1933]] zwischen der Republik Österreich und dem Apostolischen Stuhl geschlossenen Konkordat<ref>Konkordat nennt man völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen der katholischen Kirche und einem Staat über beiderseitig interessierende Fragen</ref> präsentiert dieser dem Domkapitel zu Salzburg drei Kandidaten, aus denen es in freier und geheimer Wahl einen Erzbischof erwählen muss. | | Seit dem [[1933]] zwischen der Republik Österreich und dem Apostolischen Stuhl geschlossenen Konkordat<ref>Konkordat nennt man völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen der katholischen Kirche und einem Staat über beiderseitig interessierende Fragen</ref> präsentiert dieser dem Domkapitel zu Salzburg drei Kandidaten, aus denen es in freier und geheimer Wahl einen Erzbischof erwählen muss. |
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| | *Prälat [[Matthäus Appesbacher|Dr. Matthäus Appesbacher]], Bischofsvikar für die Institute der geweihten Lebens und die spirituellen Bewegungen, Domdechant | | *Prälat [[Matthäus Appesbacher|Dr. Matthäus Appesbacher]], Bischofsvikar für die Institute der geweihten Lebens und die spirituellen Bewegungen, Domdechant |
| | *Domkustos Prälat [[Balthasar Sieberer]], Generaldechant und Dompfarrer der Stadt Salzburg und Leiter des Seelsorgeamtes | | *Domkustos Prälat [[Balthasar Sieberer]], Generaldechant und Dompfarrer der Stadt Salzburg und Leiter des Seelsorgeamtes |
| − | *Prälat [[Sebastian Manzl]], Generaldechant für das Salzburg Land und den Tiroler Anteil | + | *Prälat [[Sebastian Manzl]], Generaldechant für das Land Salzburg und den Tiroler Anteil |
| | *Prälat [[Martin Walchhofer]], Rektor des Bildungszentrums [[Borromäum]], Diözesandirektor der Päpstlichen Missionswerke | | *Prälat [[Martin Walchhofer]], Rektor des Bildungszentrums [[Borromäum]], Diözesandirektor der Päpstlichen Missionswerke |
| | *Msgr. [[Hans-Walter Vavrovsky|Dr. Hans-Walter Vavrovsky]], Rektor des [[Bildungshaus St. Virgil|Bildungshauses St. Virgil]] | | *Msgr. [[Hans-Walter Vavrovsky|Dr. Hans-Walter Vavrovsky]], Rektor des [[Bildungshaus St. Virgil|Bildungshauses St. Virgil]] |