Auf Wunsch von von Kaiser [[Karl der Große|Karl dem Großen]] erhob am [[20. April]] [[798]] Papst Leo III. Arno zum Erzbischof. Spätere Rangerhöhungen der Salzburger Erzbischöfe waren [[870]] zum Kanzler ([[Erzkaplan]]) für [[Bayern]], [[896]]/[[916]] für das gesamte ostfränkische Reich, ab [[1026]] Legatus des Apostolischen Stuhls, ab [[1179]] ständiger Legat (''legatus natus'') und ab [[1650]] Primas Germaniae<ref>siehe [[Privilegien der Salzburger Erzbischöfe|Priviligien]]</ref>.
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Auf Wunsch von Kaiser [[Karl der Große|Karl dem Großen]] erhob am [[20. April]] [[798]] Papst Leo III. Arno zum Erzbischof. Spätere Rangerhöhungen der Salzburger Erzbischöfe waren [[870]] zum Kanzler ([[Erzkaplan]]) für [[Bayern]], [[896]]/[[916]] für das gesamte ostfränkische Reich, ab [[1026]] Legatus des Apostolischen Stuhls, ab [[1179]] ständiger Legat (''legatus natus'') und ab [[1650]] Primas Germaniae<ref>siehe [[Privilegien der Salzburger Erzbischöfe|Priviligien]]</ref>.
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Sie waren nach der Loslösung vom Mutterland Bayern um die Mitte des 14. Jahrhunderts faktisch bis Ende des Jahres [[1800]], rechtlich bis [[1803]], gleichzeitig als Fürsten weltliches Oberhaupt von Salzburg. Fürsterzbischöfe - ''archiepiscopus et princeps'' - nannten sich die Salzburger Landesherren nach der Erlangung der Selbständigkeit von Bayern in der Zeit nach [[Heinrich von Pirnbrunn]] († 1343). Mit dem Rücktritt von Fürsterzbischof [[Hieronymus Graf Colloredo]] im Jahr [[1803]] endete die Zeit der Erzbischöfe als weltliche Landesherren - Österreich, Frankreich, Bayern und schließlich ab [[1816]] endgültig Österreich waren die Landesherren. Doch bis [[Andreas Rohracher]] führten diese Erzbischöfe weiterhin den Titel "Fürsterzbischof" (ohne Rechte). [[Andreas Rohracher]] legte erst [[1951]] ab. Seither tragen sie wieder nur mehr die Bezeichnung ''Erzbischof''.
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Sie waren nach der Loslösung vom Mutterland Bayern um die Mitte des 14. Jahrhunderts faktisch bis Ende des Jahres [[1800]], rechtlich bis [[1803]], gleichzeitig als Fürsten weltliches Oberhaupt von Salzburg. Fürsterzbischöfe - ''archiepiscopus et princeps'' - nannten sich die Salzburger Landesherren nach der Erlangung der Selbständigkeit von Bayern in der Zeit nach [[Heinrich von Pirnbrunn]] († 1343). Mit dem Rücktritt von Fürsterzbischof [[Hieronymus Graf Colloredo]] im Jahr [[1803]] endete die Zeit der Erzbischöfe als weltliche Landesherren - nun folgte die Zugehörigkeit zum Kurfürstentum Salzburg, zu Österreich, zu Frankreich, zum bayerischen Salzachkreis und schließlich ab [[1816]] endgültig zu Österreich. Doch bis [[Andreas Rohracher]] führten diese Erzbischöfe weiterhin den Titel "Fürsterzbischof" (ohne Rechte). [[Andreas Rohracher]] legte erst [[1951]] ab. Seither tragen sie wieder nur noch die Bezeichnung ''Erzbischof''.