Nach dem bayerischen Stammesrecht sind die Bischöfe durch den fränkischen König eingesetzt worden oder vom Adel gewählt. In der Realität wurden alle Bischöfe des Frühmittelalters vom König selbst oder nach dessen Willen eingesetzt. Der Einfluss, den der Adel hatte, wird in der Tatsache deutlich, dass alle Bischöfe von [[Arn]] bis [[Hartwig]] dem bayrischen Adel entstammten. Von [[Pilgrim I.|Pilgrim]] bis Hartwig waren auch alle Bischöfe eng miteinander verwandt. Erst Heinrich II. brach mit dieser Tradition und ernannte mit [[Gunther von Meißen]] ein Mitglied seiner Regierung zum Bischof, der keine nähere Beziehung zu Salzburg hatte. | Nach dem bayerischen Stammesrecht sind die Bischöfe durch den fränkischen König eingesetzt worden oder vom Adel gewählt. In der Realität wurden alle Bischöfe des Frühmittelalters vom König selbst oder nach dessen Willen eingesetzt. Der Einfluss, den der Adel hatte, wird in der Tatsache deutlich, dass alle Bischöfe von [[Arn]] bis [[Hartwig]] dem bayrischen Adel entstammten. Von [[Pilgrim I.|Pilgrim]] bis Hartwig waren auch alle Bischöfe eng miteinander verwandt. Erst Heinrich II. brach mit dieser Tradition und ernannte mit [[Gunther von Meißen]] ein Mitglied seiner Regierung zum Bischof, der keine nähere Beziehung zu Salzburg hatte. |