Änderungen

Zeile 4: Zeile 4:     
===Salzburgs Privileg===
 
===Salzburgs Privileg===
Der aus schwäbischem Adel stammende Erzbischof [[Gebhard]] ([[1060]] - [[1088]]) gründete mit Zustimmung von König Heinrich IV. und Papst Gregor VII. [[1072]] in Gurk in [[Kärnten]] das erste Salzburger [[Salzburger Kirchenprovinz|Eigenbistum]]. Innerhalb der katholischen Kirche war es durch viele Jahrhunderte ein einzigartiges Vorrecht, dass die [[Salzburger Erzbischöfe]] vier Suffraganbischöfe – im frühen [[13. Jahrhundert]] wurden drei weitere [[Salzburger Kirchenprovinz|Eigenbistümer]] im bayerischen [[Chiemsee]], in Seckau (Steiermark) und Lavant (Kärnten) gegründet – ohne Mitwirkung von Papst und Kaiser einsetzen konnten.  
+
Der aus schwäbischem Adel stammende Erzbischof [[Gebhard]] ([[1060]] - [[1088]]) gründete mit Zustimmung von König Heinrich IV. und Papst Gregor VII. [[1072]] in Gurk in [[Kärnten]] das erste Salzburger [[Salzburger Kirchenprovinz|Eigenbistum]]. Innerhalb der katholischen Kirche war es durch viele Jahrhunderte ein einzigartiges Vorrecht, dass die [[Salzburger Erzbischöfe]] vier Suffraganbischöfe – im frühen [[13. Jahrhundert]] wurden drei weitere [[Salzburger Kirchenprovinz|Eigenbistümer]] im bayerischen [[Chiemsee]], in [[Bistum Seckau|Seckau (Steiermark)]] und [[Bistum Lavant|Lavant (Kärnten)]] gegründet – ohne Mitwirkung von Papst und Kaiser einsetzen konnten.  
    
Auf dem ersten Vatikanischen Konzil [[1869]] wurde deshalb der Salzburger Erzbischof [[Maximilian Josef von Tarnóczy]] von Pius IX. mit den Worten begrüßt: "Seht da kommt der halbe Papst, der selbst Bischöfe machen kann". Während dieses Recht [[1920]] und endgültig mit dem Konkordat [[1934]] verloren ging, besitzen die [[Salzburger Erzbischöfe]] bis heute zwei besondere Ehrentitel: Als ständige Vertreter des Papstes (Legati nati) in ihrer Kirchenprovinz tragen sie seit [[1026]] den "[[Privilegien der Salzburger Erzbischöfe|Legatenpurpur]]", der älter ist, als das Purpurgewand der Kardinäle. Nach langen Auseinandersetzungen mit dem Erzbistum Magdeburg sicherten sich die Erzbischöfe im [[17. Jahrhundert]] den Titel des ''[[Privilegien der Salzburger Erzbischöfe|Primas Germaniae]]'', des ersten Kirchenfürsten in Deutschland.
 
Auf dem ersten Vatikanischen Konzil [[1869]] wurde deshalb der Salzburger Erzbischof [[Maximilian Josef von Tarnóczy]] von Pius IX. mit den Worten begrüßt: "Seht da kommt der halbe Papst, der selbst Bischöfe machen kann". Während dieses Recht [[1920]] und endgültig mit dem Konkordat [[1934]] verloren ging, besitzen die [[Salzburger Erzbischöfe]] bis heute zwei besondere Ehrentitel: Als ständige Vertreter des Papstes (Legati nati) in ihrer Kirchenprovinz tragen sie seit [[1026]] den "[[Privilegien der Salzburger Erzbischöfe|Legatenpurpur]]", der älter ist, als das Purpurgewand der Kardinäle. Nach langen Auseinandersetzungen mit dem Erzbistum Magdeburg sicherten sich die Erzbischöfe im [[17. Jahrhundert]] den Titel des ''[[Privilegien der Salzburger Erzbischöfe|Primas Germaniae]]'', des ersten Kirchenfürsten in Deutschland.
55.831

Bearbeitungen