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Nach Abzug der Franzosen im Mai 1801 hatte er nebst den Metzgern auch mit aufständischen Bäckergesellen zu kämpfen.<ref name="krenn" />
 
Nach Abzug der Franzosen im Mai 1801 hatte er nebst den Metzgern auch mit aufständischen Bäckergesellen zu kämpfen.<ref name="krenn" />
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Da Hartleben ob seines Planes zur Strukturierung und Organisation des Polizeiwesens in Salzburg viel Sympathie bei einflussreichen Männern eingebüßt hatte, erhielt nicht er, sondern [[Hieronymus von Kleinmayrn]] nach Abzug der Franzosen die Anstellung als Polizeidirektor. Dieser hatte zuvor eine Stelle als Stadtsyndikus bekleidet. Aufgrund der frei gewordenen Ressourcen, seiner neuen Erfahrung und seiner literarischen Begabung erschuf Hartleben 1802 das erste Stück seiner "''Deutsche Justiz- und Polizey-Fama''".  
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Da Hartleben ob seines Planes zur Strukturierung und Organisation des Polizeiwesens in Salzburg viel Sympathie bei einflussreichen Männern eingebüßt hatte, erhielt nicht er, sondern [[Hieronymus von Kleimayrn]] nach Abzug der Franzosen die Anstellung als Polizeidirektor. Dieser hatte zuvor eine Stelle als Stadtsyndikus bekleidet. Aufgrund der frei gewordenen Ressourcen, seiner neuen Erfahrung und seiner literarischen Begabung erschuf Hartleben 1802 das erste Stück seiner "''Deutsche Justiz- und Polizey-Fama''".  
 
Die Säkularisierung Salzburgs, die Einsetzung von [[Ferdinand III. von Toskana]] als Regent sowie dessen Grundsatz, dass "''kein Staatsdiener zwei Stellen bekleiden dürfe''"<ref name="koethe" />, bewogen Hartleben sogleich zu einer Abkehr von Salzburg. Er lehrte nach wie vor an der Juridischen Fakultät, von welcher er am 21. Dezember 1803 von FEb. Colloredo "''auf sein gestelltes [Ansuchen] von seinem bisher bekleideten Lehramte gnädigst entlaßen''" wurde.<ref name="krenn" />
 
Die Säkularisierung Salzburgs, die Einsetzung von [[Ferdinand III. von Toskana]] als Regent sowie dessen Grundsatz, dass "''kein Staatsdiener zwei Stellen bekleiden dürfe''"<ref name="koethe" />, bewogen Hartleben sogleich zu einer Abkehr von Salzburg. Er lehrte nach wie vor an der Juridischen Fakultät, von welcher er am 21. Dezember 1803 von FEb. Colloredo "''auf sein gestelltes [Ansuchen] von seinem bisher bekleideten Lehramte gnädigst entlaßen''" wurde.<ref name="krenn" />
  
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