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Die Hagenauer wurden in ihrer ersten urkundlichen Erwähnung im Jahr [[994]] bereits als adeliges Geschlecht (''"ex stirpe nobilium de Hagenau"'') genannt und gehörten der Klasse der "Freyen" (liberi) an. Den Stand der Herren von Hagenau bezeichnete [[Wiguleus Hunt]] in seinem 1585 publizierten Werk "Bayrisch Stammen-Buch" als "Nobilis" (das lateinische Wort für "vornehm", "adlig") sowie als "Liberi de Hagenavv" (Freie von Hagenau), womit sie den Edlefreien zuzuordnen sind. Im Mittelalter bedeutete edel- oder hochfrei, dass eine Person von dynastischer Herkunft war. Edelfreie waren ein landrechtlicher Stand und hatten ihren Adel nicht aufgrund eines Dienst- oder Lehnsverhältnisses. Sie waren also keinen anderen Familien oder Dynastien untergeordnet (abgesehen von König bzw. Kaiser) und unterstanden mit ihrem Allod (Eigengut) keinem Lehnsherrn. In der Literatur werden die Herren von Hagenau auch als "Banner-Herren" (Panner-Herren) bezeichnet. Adeligen Geschlechter die den Titel Bannerherr trugen, standen aufgrund ihrer älteren Herkunft an der Spitze von Ritterschaften. Im 2. Kreuzug trug der Passauer Bischof Reginbert von Hagenau auch möglicherweise das Kreuzzugbanner (Darstellung am Hochaltar in der Stiftskirche Engelszell in Oberösterreich mit diesem). Im [[13. Jahrhundert]] begann durch die Veränderung der sozialen Strukturen, durch den Niedergang des Hochstiftes Freising und durch den Aufstieg der Wittelsbacher, der Abstieg der ehemals edelfreien Hagenauer. ''"Eine Besonderheit der Hagenauer ist es, dass sie sich bis tief in das 14. Jahrhundert hinein im freiem Stand erhalten haben, während rings herum um sie die edelfreien Geschlechter zu Dutzenden verschwanden. Den Grafenrang haben sie freilich nicht erreicht; dazu waren sie zu wenig vermögend"'' (Dr. G. Flohrschütz). Die Hagenauer begaben sich in die Unfreiheit der "Königsfreien" sowie in die [[Ministerialen|Ministerialität]] und in den Schutz aufstrebender Städte. Im 14. und [[15. Jahrhundert]] führte dies zum Verkauf / Verlust ihrer verbliebenen Lehensrechte, Bergrechte, Vogtrechte, des Zehents und der Güter, sowie des letzten Stammsitzes in Bayern. Im [[16. Jahrhundert]] waren die Herren von Hagenau, da ''"auch die Güter in anderen Händen sich befanden"'', verarmt und ihr Adel verdunkelt. Sie waren, wie auch andere alte Geschlechter, auf den Bauernstand herabgesunken.
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Die Hagenauer wurden in ihrer ersten urkundlichen Erwähnung im Jahr [[994]] bereits als adeliges Geschlecht (''"ex stirpe nobilium de Hagenau"'') genannt und gehörten der Klasse der "Freyen" (liberi) an. Den Stand der Herren von Hagenau bezeichnete [[Wiguleus Hunt]] in seinem 1585 publizierten Werk "Bayrisch Stammen-Buch" als "Nobilis" (das lateinische Wort für "vornehm", "adlig") sowie als "Liberi de Hagenavv" (Freie von Hagenau), womit sie den Edlefreien zuzuordnen sind. Im Mittelalter bedeutete edel- oder hochfrei, dass eine Person von dynastischer Herkunft war. Edelfreie waren ein landrechtlicher Stand und hatten ihren Adel nicht aufgrund eines Dienst- oder Lehnsverhältnisses. Sie waren also keinen anderen Familien oder Dynastien untergeordnet (abgesehen von König bzw. Kaiser) und unterstanden mit ihrem Allod (Eigengut) keinem Lehnsherrn. In der Literatur werden die Herren von Hagenau auch als "Banner-Herren" (Panner-Herren) bezeichnet. Adelige Geschlechter, die den Titel Bannerherr trugen, standen aufgrund ihrer älteren Herkunft an der Spitze von Ritterschaften. Im 2. Kreuzug trug der Passauer Bischof Reginbert von Hagenau auch möglicherweise das Kreuzzugbanner (Darstellung am Hochaltar in der Stiftskirche Engelszell in Oberösterreich mit diesem). Im [[13. Jahrhundert]] begann durch die Veränderung der sozialen Strukturen, durch den Niedergang des Hochstiftes Freising und durch den Aufstieg der Wittelsbacher, der Abstieg der ehemals edelfreien Hagenauer. ''"Eine Besonderheit der Hagenauer ist es, dass sie sich bis tief in das 14. Jahrhundert hinein im freiem Stand erhalten haben, während rings herum um sie die edelfreien Geschlechter zu Dutzenden verschwanden. Den Grafenrang haben sie freilich nicht erreicht; dazu waren sie zu wenig vermögend"'' (Dr. G. Flohrschütz). Die Hagenauer begaben sich in die Unfreiheit der "Königsfreien" sowie in die [[Ministerialen|Ministerialität]] und in den Schutz aufstrebender Städte. Im 14. und [[15. Jahrhundert]] führte dies zum Verkauf / Verlust ihrer verbliebenen Lehensrechte, Bergrechte, Vogtrechte, des Zehents und der Güter, sowie des letzten Stammsitzes in Bayern. Im [[16. Jahrhundert]] waren die Herren von Hagenau, da ''"auch die Güter in anderen Händen sich befanden"'', verarmt und ihr Adel verdunkelt. Sie waren, wie auch andere alte Geschlechter, auf den Bauernstand herabgesunken.
    
Im [[17. Jahrhundert]] wurde den Hagenauern in Salzburg ein gemehrtes ''"Adelswappen"'' verliehen und ihr alter Adelsstand vom kaiserlichen Palatin bestätigt, vorerst als untitulierter Adel. Im Spätmittelalter und zu Beginn der Neuzeit gab es nicht selten alte Familien (meist aus der Ministerialität), die wie die Hagenauer kein Adelsprädikat im Namen führten. Viele dieser Familien aus altem Adel schrieben sich bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts ohne das adelige Prädikat "von". Erst dann gingen auch untitulierte Familien von altem Adel (Uradel) dazu über das Prädikat "von" zu führen, um ihren Adelsstand zu verdeutlichen. In Schematismen, Hof- und Staatshandbüchern sowie in Urkunden tauchten die Hagenauer nun immer öfters als ''"von Hagenauer"'' auf. Im [[18. Jahrhundert]] wurde Mitgliedern des Geschlechts der Hagenauer durch den Salzburger Erzbischof Schrattenbach als auch durch den Passauer Fürstbischof Auersperg die Berechtigung bestätigt, das Ehrenwort "von" zu tragen.  
 
Im [[17. Jahrhundert]] wurde den Hagenauern in Salzburg ein gemehrtes ''"Adelswappen"'' verliehen und ihr alter Adelsstand vom kaiserlichen Palatin bestätigt, vorerst als untitulierter Adel. Im Spätmittelalter und zu Beginn der Neuzeit gab es nicht selten alte Familien (meist aus der Ministerialität), die wie die Hagenauer kein Adelsprädikat im Namen führten. Viele dieser Familien aus altem Adel schrieben sich bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts ohne das adelige Prädikat "von". Erst dann gingen auch untitulierte Familien von altem Adel (Uradel) dazu über das Prädikat "von" zu führen, um ihren Adelsstand zu verdeutlichen. In Schematismen, Hof- und Staatshandbüchern sowie in Urkunden tauchten die Hagenauer nun immer öfters als ''"von Hagenauer"'' auf. Im [[18. Jahrhundert]] wurde Mitgliedern des Geschlechts der Hagenauer durch den Salzburger Erzbischof Schrattenbach als auch durch den Passauer Fürstbischof Auersperg die Berechtigung bestätigt, das Ehrenwort "von" zu tragen.  
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Die Hagenauer, aus einem ursprünglich bayerischen Adelsgeschlecht, waren seit ihrer Niederlassung in [[Salzburg]] um 1550 Untertanen des mächtigen und beständigen Fürsterzbistums geworden. Das seit dem frühen 14. Jahrhundert durchgehend als selbstständiger Staat bestehende [[Erzbistum (Überblick)|Fürsterzbistum Salzburg]] und seine Bewohner erlebten zwischen [[1803]] und [[1816]] die Krise eines mehrmaligen rasanten Wechsels der Staatsform, des Staatsoberhauptes und der jeweiligen staatlichen Zugehörigkeit. Vorerst wurde Salzburg im Zuge der [[Säkularisierung]] ein weltliches Kurfürstentum, dann ein [[Herzogtum Salzburg|Herzogtum]], unterbrochen durch die französische und die bayerische Herrschaft ([[Salzachkreis]]). Schließlich kam Salzburg [[1816]] als Teil des "Landes Österreich ob der Enns" mit der Hauptstadt Linz zum "Kaiserthum Oesterreich". Im Jahr [[1849]] wurde Salzburg zu einem selbständigen Kronland erhoben, [[1867]] wurde es Teil der k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarns, bis es [[1918]] Teil der ersten österreichischen Republik "Deutsch-Österreich"s wurde. Während bzw. nach den politischen Wirren und Krisen des ehemaligen Erzbistums Salzburg, übersiedelten einige Hagenauer (der spätere Wiener Zweig) in die neue Hauptstadt Linz. Schließlich wurden die ehemaligen Salzburger im Jahr 1816 nach den vorangegangenen Wirren nun automatisch österreichische Staatsangehörige des Kaisertum Österreichs. Hingegen waren die nach Triest ausgewanderten Hagenauer bereits 40 Jahre früher (um 1775) österreichische Untertanen geworden, da Triest damals zu Österreich gehörte. Schließlich wurden die Mitglieder der Triester Linie im Jahr 1918 italienische Staatsbürger, als Triest zum "Regno d’Italia"  (italienischen Königreich) kam.  
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Die Hagenauer, aus einem ursprünglich bayerischen Adelsgeschlecht, waren seit ihrer Niederlassung in der [[Stadt Salzburg]] um 1550 Untertanen des mächtigen und beständigen Fürsterzbistums geworden. Das seit dem frühen 14. Jahrhundert durchgehend als selbstständiger Staat bestehende [[Erzbistum Salzburg|Fürsterzbistum Salzburg]] und seine Bewohner erlebten zwischen [[1803]] und [[1816]] die Krise eines mehrmaligen rasanten Wechsels der Staatsform, des Staatsoberhauptes und der jeweiligen staatlichen Zugehörigkeit. Vorerst wurde Salzburg im Zuge der [[Säkularisierung]] ein weltliches Kurfürstentum, dann ein [[Herzogtum Salzburg|Herzogtum]], unterbrochen durch die französische und die bayerische Herrschaft ([[Salzachkreis]]). Schließlich kam Salzburg [[1816]] als Teil des "Landes Österreich ob der Enns" mit der Hauptstadt Linz zum "Kaiserthum Oesterreich". Im Jahr [[1849]] wurde Salzburg zu einem selbständigen Kronland erhoben, [[1867]] wurde es Teil der k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarns, bis es [[1918]] Teil der ersten österreichischen Republik "Deutsch-Österreich"s wurde. Während bzw. nach den politischen Wirren und Krisen des ehemaligen Erzbistums Salzburg, übersiedelten einige Hagenauer (der spätere Wiener Zweig) in die neue Hauptstadt Linz. Schließlich wurden die ehemaligen Salzburger im Jahr 1816 nach den vorangegangenen Wirren nun automatisch österreichische Staatsangehörige des Kaisertum Österreichs. Hingegen waren die nach Triest ausgewanderten Hagenauer bereits 40 Jahre früher (um 1775) österreichische Untertanen geworden, da Triest damals zu Österreich gehörte. Schließlich wurden die Mitglieder der Triester Linie im Jahr 1918 italienische Staatsbürger, als Triest zum "Regno d’Italia"  (italienischen Königreich) kam.  
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Ungewöhnlicher Weise hatten sich die seit 1550 im Erzbistum Salzburg ansässigen Hagenauer nicht in den Adelsmatrikeln der [[Hohe Salzburger Landschaft]] eintragen lassen, selbst nicht nach der Adelserneuerung und der verliehenen Wappenbesserung, oder der von Landesfürsten (von Salzburg sowie von Passau) bestätigten Berechtigung das Adelsprädikat „von“ zu tragen. Auch rund zweihundertdreißig bzw. zweihundertsiebzig Jahre später, als sie österreichische Staatsbürger geworden waren, hatte weder die Triester Linie noch die Wiener Linie der Hagenauer, je um Immatrikulation ihres Adelsstandes bzw. um Nostrifizierung ihrer ausländischen Standeserhebungen in den österreichischen Adelsregistern angesucht. Daher galten ihr alter Adelsstand in Bayern, sowie die durch den kaiserlichen Palatin in Salzburg, den Fürstbischof in [[Passau]], den Heiligen Stuhl in Rom oder den italienischen König jeweiligen Wappen- und Standesbestätigungen, Standeserhebungen und Ausweitungen, im Kaisertum Österreich respektive in der k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarn als ausländischer Adel und nicht als österreichischer. Die Barone von Hagenauer, sowie die Barone Locatelli von Hagenauer, waren daher folglich nicht in den österreichischen Adelsmatrikeln oder im deutschen ''„Gotha“'' eingetragen, sondern als Barone (ausländischen Adels) in den Akten des k.u.k. Ministeriums des Kaiserlichen Hauses und Aeussern, im italienischen Adelsverzeichnis ''„Annuario della Nobiltà Italiana“'', sowie als ''Barones Romani'' (Römische Barone) in den ''„Acta Apostolicae Sedis“'' (offizielle Amtsblatt des Heiligen Stuhles) und dem vom Deutschen Adelsverband herausgegebenen Nachschlagewerk ''„Genealogisches Handbuch des Adels“'' (GHdA).  
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Ungewöhnlicher Weise hatten sich die seit 1550 im Erzbistum Salzburg ansässigen Hagenauer nicht in den Adelsmatrikeln der [[Hohe Salzburger Landschaft]] eintragen lassen, selbst nicht nach der Adelserneuerung und der verliehenen Wappenbesserung, oder der von Landesfürsten (von Salzburg sowie von Passau) bestätigten Berechtigung das Adelsprädikat "von" zu tragen. Auch rund zweihundertdreißig bzw. zweihundertsiebzig Jahre später, als sie österreichische Staatsbürger geworden waren, hatte weder die Triester Linie noch die Wiener Linie der Hagenauer, je um Immatrikulation ihres Adelsstandes bzw. um Nostrifizierung ihrer ausländischen Standeserhebungen in den österreichischen Adelsregistern angesucht. Daher galten ihr alter Adelsstand in Bayern, sowie die durch den kaiserlichen Palatin in Salzburg, den Fürstbischof in [[Passau]], den Heiligen Stuhl in Rom oder den italienischen König jeweiligen Wappen- und Standesbestätigungen, Standeserhebungen und Ausweitungen, im Kaisertum Österreich respektive in der k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarn als ausländischer Adel und nicht als österreichischer. Die Barone von Hagenauer, sowie die Barone Locatelli von Hagenauer, waren daher folglich nicht in den österreichischen Adelsmatrikeln oder im deutschen ''"Gotha"'' eingetragen, sondern als Barone (ausländischen Adels) in den Akten des k.u.k. Ministeriums des Kaiserlichen Hauses und Aeussern, im italienischen Adelsverzeichnis ''"Annuario della Nobiltà Italiana"'', sowie als ''Barones Romani'' (Römische Barone) in den ''"Acta Apostolicae Sedis"'' (offizielle Amtsblatt des Heiligen Stuhles) und dem vom Deutschen Adelsverband herausgegebenen Nachschlagewerk ''"Genealogisches Handbuch des Adels"'' (GHdA).  
    
Im 17. und [[18. Jahrhundert]] wurden manche Hagenauer in Salzburger Urkunden, obwohl sie nicht aus der Hagenau stammten, als ''"Hagenauer von Hagenau"'' genannt. Ab dem Ende des 18. Jahrhunderts tauchten sie in Urkunden, in staatlichen, kirchlichen und militärischen Schematismen, sowie in Publikationen als ''"von Hagenauer"'' auf, ab dem [[19. Jahrhundert]] als ''"barone romano"'' (römischer Baron) sowie als ''"baroni de Hagenauer"'' (Barone von Hagenauer).  
 
Im 17. und [[18. Jahrhundert]] wurden manche Hagenauer in Salzburger Urkunden, obwohl sie nicht aus der Hagenau stammten, als ''"Hagenauer von Hagenau"'' genannt. Ab dem Ende des 18. Jahrhunderts tauchten sie in Urkunden, in staatlichen, kirchlichen und militärischen Schematismen, sowie in Publikationen als ''"von Hagenauer"'' auf, ab dem [[19. Jahrhundert]] als ''"barone romano"'' (römischer Baron) sowie als ''"baroni de Hagenauer"'' (Barone von Hagenauer).  
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In lateinischen Urkunden der Kirche wurden sie stets als adeliges Geschlecht genannt: ''"ex stirpe nobilium de Hagenau"'' (aus dem edlen Geschlecht von Hagenau), ''"stirps nobilis de Hagenau"'' (das edle Geschlecht von Hagenau), ''"Nobili de Hagenau"'' (die Edlen von Hagenau), ''"Nobili Hagenauer"'' (die Edlen Hagenauer / von Hagenau), ''"Nobili de Hagenauer"'' (die Edlen von Hagenauer), ''"Nobili dei baroni Hagenauer"'' (die Edlen der Barone Hagenauer),''"Nobili Hagenauer di Salisburgo, Barones romani"'' (die Edlen Hagenauer von Salzburg, Römische Barone) oder ''"Nobili dei baroni de Hagenauer"'' (die Edlen der Barone von Hagenauer). Im Jahr 1919 wurde in der ersten Österreichischen Republik der Adel mit dem Adelsaufhebungsgesetz ohnedies aufgehoben. Die Italienische Republik hob den italienischen Adel im Jahr 1946 auf, tolerierte aber weiterhin den Gebrauch von Titeln in amtlichen Dokumenten. Hingegen behielt der vom Heiligen Stuhl verliehene päpstliche Adel (''aristocrazìa nera'') der römischen Baronie sowohl im Vatikan als auch in Italien seine Gültigkeit.
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In lateinischen Urkunden der Kirche wurden sie stets als adeliges Geschlecht genannt: ''"ex stirpe nobilium de Hagenau"'' (aus dem edlen Geschlecht von Hagenau), ''"stirps nobilis de Hagenau"'' (das edle Geschlecht von Hagenau), ''"Nobili de Hagenau"'' (die Edlen von Hagenau), ''"Nobili Hagenauer"'' (die Edlen Hagenauer / von Hagenau), ''"Nobili de Hagenauer"'' (die Edlen von Hagenauer), ''"Nobili dei baroni Hagenauer"'' (die Edlen der Barone Hagenauer),''"Nobili Hagenauer di Salisburgo, Barones romani"'' (die Edlen Hagenauer von Salzburg, Römische Barone) oder ''"Nobili dei baroni de Hagenauer"'' (die Edlen der Barone von Hagenauer). Im Jahr 1919 wurde in der ersten Österreichischen Republik der Adel mit dem Adelsaufhebungsgesetz ohnedies aufgehoben. Die Italienische Republik hob den italienischen Adel im Jahr 1946 auf, tolerierte aber weiterhin den Gebrauch von Titeln in amtlichen Dokumenten. Hingegen behielt der vom Heiligen Stuhl verliehene päpstliche Adel (''aristocrazìa nera'') der römischen Baronie sowohl im [[Vatikan]] als auch in Italien seine Gültigkeit.
    
== Wappen ==
 
== Wappen ==
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* Am [[24. August]] [[1686]] bestätigte der kaiserliche Hofpfalzgraf Ferdinand Wilhelm Metzger von Meggenburg  dem [[Georg (IV.) Hagenauer]], Bürger und Handelsmann in der Haupt- und  Residenzstadt Salzburg, und seine ehelichen Erben das ''"Adelswappen mit Kleinoth"''. Wappenbeschreibung: ''"Schild durch aufrechte s. Spitze (Triangel oder Sporn) geteilt, darin auf gr. Dreiberg ein "Hagenstrauch", beiderseits in G. ein schw. einköpfiger Adler. Auf dem geschlossenen Turnier- oder Stechhelm mit g. Kleinod schw.-g.-r.-w. gewundener türkischer Bund mit beiderseits abfliegenden Binden in gl. Farben und zwischen w. u. schw. Adlersflügeln mit g. Stresse wachsender r. Greif, einen Hagenstrauch haltend. Decken: schw.-g.-r.-w."'' (Siebmacher, sowie Hagenauer-Archiv Görz). Auch hier verwendeten die Hagenauer, wie andere Adelige die ihr Wappen auf das 12. Jahrhundert zurückführen konnten, keinen offenen Bügelhelm.  
 
* Am [[24. August]] [[1686]] bestätigte der kaiserliche Hofpfalzgraf Ferdinand Wilhelm Metzger von Meggenburg  dem [[Georg (IV.) Hagenauer]], Bürger und Handelsmann in der Haupt- und  Residenzstadt Salzburg, und seine ehelichen Erben das ''"Adelswappen mit Kleinoth"''. Wappenbeschreibung: ''"Schild durch aufrechte s. Spitze (Triangel oder Sporn) geteilt, darin auf gr. Dreiberg ein "Hagenstrauch", beiderseits in G. ein schw. einköpfiger Adler. Auf dem geschlossenen Turnier- oder Stechhelm mit g. Kleinod schw.-g.-r.-w. gewundener türkischer Bund mit beiderseits abfliegenden Binden in gl. Farben und zwischen w. u. schw. Adlersflügeln mit g. Stresse wachsender r. Greif, einen Hagenstrauch haltend. Decken: schw.-g.-r.-w."'' (Siebmacher, sowie Hagenauer-Archiv Görz). Auch hier verwendeten die Hagenauer, wie andere Adelige die ihr Wappen auf das 12. Jahrhundert zurückführen konnten, keinen offenen Bügelhelm.  
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* Am [[31. Jänner]] [[1786]] wurde [[Dominikus Hagenauer|Rupert Cajetan von Hagenauer]] zum [[Äbte von St. Peter|Abt]] des [[Erzstift St. Peter|Erzstifts St. Peter]] in Salzburg gewählt. Als Abtwappen verwendete er ein von Mitra und Krummstab bekröntes Allianzwappen. Das Allianzwappen bildete sich aus dem Stiftswappen von St. Peter (in gold 2 schw. gekreuzte Petrusschlüssel) und dem Hagenauer Familienwappen (durch Sporn geteilt, grüner Dreiberg mit Hagenstrauch, beidseitig in Gold ein auffliegender schwarzer Adler). In seinem Amts-Siegel hält ein über den Allianzwappen stehender Engel zwei Schlüssel, die Mitra und den Krummstab. Über dem Engel sind die Buchstaben D.(Dominicus) A.(Archiabbatia oder Abbe) S.(Sancti) P.(Petri) wiedergegeben, was soviel wie Dominicus der Erzabtei St. Peter oder Abt Dominicus von St. Peter heißt. Unter dem Allianzwappen die Jahreszahl seiner Berufung, 1786. Im Amtssiegel ist das Familienwappen jedoch geviert: Feld 1. und 4. mit Dreiberg und Hagenstrauch (Stammwappen), Feld 2. und 3. mit auffliegendem nach rechts blickendem auffliegenden Adler (Wappenerweiterung). (Kat. d. Ausst. im Dommuseum zu Salzburg und in der Erzabtei St. Peter, 1996)
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* Am [[31. Jänner]] [[1786]] wurde [[Dominikus Hagenauer|Rupert Cajetan von Hagenauer]] zum [[Äbte von St. Peter|Abt]] des [[Benediktiner-Erzabtei St. Peter|Benediktinerstifts St. Peter]] in Salzburg gewählt. Als Abtwappen verwendete er ein von Mitra und Krummstab bekröntes Allianzwappen. Das Allianzwappen bildete sich aus dem Stiftswappen von St. Peter (in gold 2 schw. gekreuzte Petrusschlüssel) und dem Hagenauer Familienwappen (durch Sporn geteilt, grüner Dreiberg mit Hagenstrauch, beidseitig in Gold ein auffliegender schwarzer Adler). In seinem Amts-Siegel hält ein über den Allianzwappen stehender Engel zwei Schlüssel, die Mitra und den Krummstab. Über dem Engel sind die Buchstaben D.(Dominicus) A.(Archiabbatia oder Abbe) S.(Sancti) P.(Petri) wiedergegeben, was soviel wie Dominicus der Erzabtei St. Peter oder Abt Dominicus von St. Peter heißt. Unter dem Allianzwappen die Jahreszahl seiner Berufung, 1786. Im Amtssiegel ist das Familienwappen jedoch geviert: Feld 1. und 4. mit Dreiberg und Hagenstrauch (Stammwappen), Feld 2. und 3. mit auffliegendem nach rechts blickendem auffliegenden Adler (Wappenerweiterung). (Kat. d. Ausst. im Dommuseum zu Salzburg und in der Erzabtei St. Peter, 1996)
    
*  Am [[21. September]] [[1786]] bestätigte Fürstbischof Kardinal Joseph Franz Anton von Auersperg in Passau dem ''"hochwohlgeborenen Herrn Johann Georg (III.) Hagenauer de Hagenau, wirklicher [[Salzburger Hofkammer|Hofkammerrat]]h, hochfürstlicher Baudirektor und Architekt"'' den erblichen Adelsstand (Adelserneuerung) mit der Führung des Adelsprädikats ''"von"'' und Wappenbesserung. Schild durch aufrechten r. Sporn geteilt, darin auf einem gr. Dreiberg ein w. ''"Hagenbaum"'', beiderseits auf Gold ein schwarzer auffliegender Adler. Auf dem offenen Turnierhelm mit Helmkrone ein rot-weißer Flug. Decken: schw.-g., r.-w.. Etliche Jahrhunderte zuvor waren die beiden Familien miteinander verbunden gewesen, wie eine Urkunde von 1428 aus den Auerspergschen Archiven belegt, in der der ehrbare Ritter Hans Hagenauer einen Vermächtnisbrief  des Herbot von Auersperg siegelte und bezeugte. (Passauer Kirchenbuch 1786, Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Bayern 1812, S. 123, Hagenauer-Archiv Wien)  
 
*  Am [[21. September]] [[1786]] bestätigte Fürstbischof Kardinal Joseph Franz Anton von Auersperg in Passau dem ''"hochwohlgeborenen Herrn Johann Georg (III.) Hagenauer de Hagenau, wirklicher [[Salzburger Hofkammer|Hofkammerrat]]h, hochfürstlicher Baudirektor und Architekt"'' den erblichen Adelsstand (Adelserneuerung) mit der Führung des Adelsprädikats ''"von"'' und Wappenbesserung. Schild durch aufrechten r. Sporn geteilt, darin auf einem gr. Dreiberg ein w. ''"Hagenbaum"'', beiderseits auf Gold ein schwarzer auffliegender Adler. Auf dem offenen Turnierhelm mit Helmkrone ein rot-weißer Flug. Decken: schw.-g., r.-w.. Etliche Jahrhunderte zuvor waren die beiden Familien miteinander verbunden gewesen, wie eine Urkunde von 1428 aus den Auerspergschen Archiven belegt, in der der ehrbare Ritter Hans Hagenauer einen Vermächtnisbrief  des Herbot von Auersperg siegelte und bezeugte. (Passauer Kirchenbuch 1786, Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Bayern 1812, S. 123, Hagenauer-Archiv Wien)  
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* Am [[4. Juli]] [[1914]] wurde per Arrogation (Annahme an Kindesstatt) des Rittmeister Nobilis Pyrrhus de Hagenauer durch (seinen Schwiegervater) George de Locatelli Baron zu Eulenburg und Schönfeld die Linie der Freiherren Locatelli weitergeführt. Durch ein späteres königliches Dekret wurde die durch Adels-Arrogation erbliche italienische Baronie (Freiherrenstand) des Pyrrhus barone Locatelli de Hagenauer bestätigt. 1923 erhielt nobile Pyrrhus Locatelli de Hagenauer durch die königliche Consulta Araldica die Anerkennung des italienischen Freiherrenstandes mit ''"titolo di barone del S.R.I. di Schönfeld ed Eulenburg"''. Seither führen die Familienmitglieder des Triester Zweiges den Titel ''"Locatelli de Hagenauer baroni di Eulenburg e Schönfeld"'' (Baron/Baronin von Locatelli-Hagenauer); Nachkommen in Florenz. (MGSLK 1946, Hagenauer-Archiv Görz)  
 
* Am [[4. Juli]] [[1914]] wurde per Arrogation (Annahme an Kindesstatt) des Rittmeister Nobilis Pyrrhus de Hagenauer durch (seinen Schwiegervater) George de Locatelli Baron zu Eulenburg und Schönfeld die Linie der Freiherren Locatelli weitergeführt. Durch ein späteres königliches Dekret wurde die durch Adels-Arrogation erbliche italienische Baronie (Freiherrenstand) des Pyrrhus barone Locatelli de Hagenauer bestätigt. 1923 erhielt nobile Pyrrhus Locatelli de Hagenauer durch die königliche Consulta Araldica die Anerkennung des italienischen Freiherrenstandes mit ''"titolo di barone del S.R.I. di Schönfeld ed Eulenburg"''. Seither führen die Familienmitglieder des Triester Zweiges den Titel ''"Locatelli de Hagenauer baroni di Eulenburg e Schönfeld"'' (Baron/Baronin von Locatelli-Hagenauer); Nachkommen in Florenz. (MGSLK 1946, Hagenauer-Archiv Görz)  
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* Mit den sogenannten „Legge delle Guarentigie“ (Garantiegesetzen) vom 13. Mai 1871 hatte das Königreich Italien dem Papst das Recht aberkannt, eigene Adelstitel zu verleihen. Seitdem wurden die vom Papst verliehenen Titel als „concessione pontificia“ (päpstliche Verleihung) eingetragen. Am [[11. Februar]] [[1929]] wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Per späteren königlichen Dekret (Viktor Emanuel III.) wurde der italienische Freiherrenstand des ''"nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo"'' und aller ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes (Ausdehnung), mit dem erblichen Titel ''"barone de Hagenauer"'' (Baron von Hagenauer) von der königlichen Consulta Araldica bestätigt. Der Adelstitel war an keine Ländereien gebunden; Nachkommen in Wien. (Annuario della Nobiltà Italiana, Nova Ser. 2006)  
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* Mit den sogenannten "Legge delle Guarentigie" (Garantiegesetzen) vom 13. Mai 1871 hatte das Königreich Italien dem Papst das Recht aberkannt, eigene Adelstitel zu verleihen. Seitdem wurden die vom Papst verliehenen Titel als "concessione pontificia" (päpstliche Verleihung) eingetragen. Am [[11. Februar]] [[1929]] wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Per späteren königlichen Dekret (Viktor Emanuel III.) wurde der italienische Freiherrenstand des ''"nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo"'' und aller ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes (Ausdehnung), mit dem erblichen Titel ''"barone de Hagenauer"'' (Baron von Hagenauer) von der königlichen Consulta Araldica bestätigt. Der Adelstitel war an keine Ländereien gebunden; Nachkommen in Wien. (Annuario della Nobiltà Italiana, Nova Ser. 2006)  
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* Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trug den päpstlichen Titel eines ''"barone romano"'' (römischer Baron). Ursprünglich durfte dieser Primogeniturtitel (Erstgeburtstitel) als offizieller Namensbestandteil nur an den jeweiligen Erstgeborenen weitervererbt werden. Bei Tod des Erstgeborenen ohne männliche Nachkommen ging der Titel des barone romano auf den nächstjüngeren Bruder über. Papst Pius XII. (1939 - 1958) entschied sich am [[11. November]] [[1939]] mit dem Schreiben “Litteris suis” bei Neuverleihung für eine Aufhebung des Gunsterweises der Vererblichkeit, womit ein päpstlicher Adels-Titel ein persönlicher und kein erblicher wurde. Papst Paul VI. (1963 - 1978) ordnete am [[15. April]] [[1966]] an, dass die höchste Rangstufe des Pius-Ordens (und die damit verbundene Erhebung in den päpstlichen Adelsstand) ausschließlich Monarchen und Staatsoberhäuptern vorbehalten bleiben soll – und zwar aus Anlass offizieller Staatsbesuche im Vatikan. In Italien wurde der päpstliche (schwarze) Adel seit jeher als honoriger angesehen als der königliche (weiße) Adel. Die Nachgeborenen der Familie Hagenauer werden bezüglich des päpstlichen Titels in Regesten als ''"Nobile dei baroni romani"'' (aus dem Hause der römischen Barone) geführt, tragen jedoch den kgl. italienischen Titel ''"barone"'' oder ''"baronessa"''. Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Dr. Wolfgang Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der (päpstlichen) erblichen Baronie (IV. barone romano)"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien)
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* Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trug den päpstlichen Titel eines ''"barone romano"'' (römischer Baron). Ursprünglich durfte dieser Primogeniturtitel (Erstgeburtstitel) als offizieller Namensbestandteil nur an den jeweiligen Erstgeborenen weitervererbt werden. Bei Tod des Erstgeborenen ohne männliche Nachkommen ging der Titel des barone romano auf den nächstjüngeren Bruder über. Papst Pius XII. (1939 - 1958) entschied sich am [[11. November]] [[1939]] mit dem Schreiben "Litteris suis" bei Neuverleihung für eine Aufhebung des Gunsterweises der Vererblichkeit, womit ein päpstlicher Adels-Titel ein persönlicher und kein erblicher wurde. Papst Paul VI. (1963 - 1978) ordnete am [[15. April]] [[1966]] an, dass die höchste Rangstufe des Pius-Ordens (und die damit verbundene Erhebung in den päpstlichen Adelsstand) ausschließlich Monarchen und Staatsoberhäuptern vorbehalten bleiben soll – und zwar aus Anlass offizieller Staatsbesuche im Vatikan. In Italien wurde der päpstliche (schwarze) Adel seit jeher als honoriger angesehen als der königliche (weiße) Adel. Die Nachgeborenen der Familie Hagenauer werden bezüglich des päpstlichen Titels in Regesten als ''"Nobile dei baroni romani"'' (aus dem Hause der römischen Barone) geführt, tragen jedoch den kgl. italienischen Titel ''"barone"'' oder ''"baronessa"''. Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Dr. Wolfgang Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der (päpstlichen) erblichen Baronie (IV. barone romano)"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien)
    
== Quelle ==
 
== Quelle ==
 
* alle Quellenangaben siehe Hauptartikel [[Hagenauer]]
 
* alle Quellenangaben siehe Hauptartikel [[Hagenauer]]
== Fußnoten ==
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== Einzelnachweise ==
 
<references/>
 
<references/>
 
[[Kategorie:Person (Familie)]]
 
[[Kategorie:Person (Familie)]]

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