1.336 Bytes hinzugefügt
, 08:12, 17. Mär. 2009
KDie '''Kammerbücher''' dienten den [[Salzburger Erzbischöfe]]n als Nachweis verliehener Rechte sowie verfasster Gesetze und Verordnungen.
==Geschichte==
Um rasch in Notfällen über den schriftlichen Nachweis von Rechten und Privilegien erbringen zu können ohne umfangreiche Archive in Sicherheit bringen zu müssen, ließen die Erzbischöfe in den Kammerbüchern Abschriften aller wesentlichen Staatsdokumenten anlegen.
Es handelt sich dabei um sechs Bücher, die ab dem [[14. Jahrhundert]] entstanden waren. Nach der Säkularisierung [[1805]] wurden diese Kammerbücher, zusammen mit anderen, tausenden Urkunden, nach Wien gebracht, wo sie seither im Österreichischen Staatsarchiv lagen.
Im März [[2009]] erhielt Salzburg zumindest diese ''Kammerbücher'' wieder zurück. Wie der Leiter des [[Salzburger Landesarchiv]]s, [[Fritz Koller]], erklärte, wäre Salzburg auch technisch nicht ausgerüstet, um alle Dokumente und Urkunden archivarisch nach den modernen Standards aufzubewahren und findet diese Lösung durchaus in Ordnung.
Im virtuelle Urkundenarchiv Europas im Internet<ref>siehe [http://www.monasterium.net/]</ref> kann man bereits Tausende Urkunden online ansehen.
==Fußnote==
<references/>
==Quelle==
* [[Salzburger Nachrichten]], 17. März 2009
[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Erzbistum (Geschichte)]]