*das Vorhandensein einer Apotheke oder einer ausreichend mit den erforderlichen Heilmitteln ausgestatteten ärztlichen Hausapotheke im Kurort oder bei einer Jahresfrequenz von weniger als 1.000 Kurgästen das Vorhandensein einer solchen in einem Umkreis von höchstens fünf Kilometer | *das Vorhandensein einer Apotheke oder einer ausreichend mit den erforderlichen Heilmitteln ausgestatteten ärztlichen Hausapotheke im Kurort oder bei einer Jahresfrequenz von weniger als 1.000 Kurgästen das Vorhandensein einer solchen in einem Umkreis von höchstens fünf Kilometer |