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Als der Zerfall der [[Österreich#Österreich-Ungarn|österreichisch-ungarischen Monarchie]] im Gange war und die Gründung des neue Staates (Deutsch-)Österreich bevorstand, war – auch im deutschnationalen Lager – strittig, ob dieser Staat eine Monarchie oder eine Republik sein solle. Irresberger trat mit Entschiedenheit für die Wahl der republikanischen Staatsform ein; denn „''nur in einem Freistaat, in dem nicht so und so viel Personen außerhalb des Gesetzes stehen und in dem nicht so eine große Protektionswirtschaft herrschen würde, gilt der Satz: Freie Bahn allen Tüchtigen.''“
 
Als der Zerfall der [[Österreich#Österreich-Ungarn|österreichisch-ungarischen Monarchie]] im Gange war und die Gründung des neue Staates (Deutsch-)Österreich bevorstand, war – auch im deutschnationalen Lager – strittig, ob dieser Staat eine Monarchie oder eine Republik sein solle. Irresberger trat mit Entschiedenheit für die Wahl der republikanischen Staatsform ein; denn „''nur in einem Freistaat, in dem nicht so und so viel Personen außerhalb des Gesetzes stehen und in dem nicht so eine große Protektionswirtschaft herrschen würde, gilt der Satz: Freie Bahn allen Tüchtigen.''“
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Als sich am 3. November 1918 die aus 38 Mitgliedern bestehende provisorische Landesversammlung konstituierte, war Ing. Karl Irresberger eines der deutschfreiheitlichen Mitglieder. Nach der von der provisorischen Landesversammlung beschlossenen provisorischen [[Salzburger Landesverfassung|Landesverfassung]] war aus der Mitte der Landesversammlung ein aus 14 Mitgliedern bestehender Landesrat zu wählen, der aus drei Präsidenten und drei Präsidenten-Stellvertretern – die zusammen die sechsköpfige [[Landesregierung]] bildeten – und acht weiteren Landesräten bestand. Ing. Irresberger wurde als einer der drei Präsidenten-Stellvertreter gewählt.
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Als sich am 3. November 1918 die aus 38 Mitgliedern bestehende [[Provisorische Landesversammlung 1918-1919|provisorische Landesversammlung]] konstituierte, war Ing. Karl Irresberger eines der deutschfreiheitlichen Mitglieder. Nach der von der provisorischen Landesversammlung beschlossenen provisorischen [[Salzburger Landesverfassung|Landesverfassung]] war aus der Mitte der Landesversammlung ein aus 14 Mitgliedern bestehender Landesrat zu wählen, der aus drei Präsidenten und drei Präsidenten-Stellvertretern – die zusammen die sechsköpfige [[Landesregierung]] bildeten – und acht weiteren Landesräten bestand. Ing. Irresberger wurde als einer der drei Präsidenten-Stellvertreter gewählt.
    
In der ersten Sitzung der provisorischen Landesversammlung hatte Salzburg seinen Beitritt zu (Deutsch-)Österreich erklärt und die Nationalversammlung in Wien als oberstes Organ anerkannt. Am 14. November 1918 beschloss die Nationalversammlung das Gesetz betreffend die Übernahme der Staatsgewalt in den Ländern (StGBl. Nr. 24/1918). Nach diesem Gesetz hatten an der Spitze der Landesversammlung nicht mehr die drei Präsidenten, sondern ein Landeshauptmann und seine zwei bis vier Stellvertreter zu stehen, die die Landesregierung bildeten, wobei die Bestellung des für die Finanzgeschäfte zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreters der Zustimmung des (deutsch-)österreichischen Staatsrates bedurfte. Diese und andere „zentralistische“ Vorgaben führten zu einer heftigen Kontroverse, wobei nur die Deutschfreiheitlichen den zentralistischen Standpunkt einnahmen – mit Ausnahme von Karl Irresberger, der sich nicht scheute, seinem Parteiobmann offen zu widersprechen. Dem daraufhin gewählten neunköpfigen Landesrat gehörte Ing. Irresberger nicht mehr an, seine Amtszeit als Regierungsmitglied dauerte also nur 22 Tage (7.-29. November 1918).  
 
In der ersten Sitzung der provisorischen Landesversammlung hatte Salzburg seinen Beitritt zu (Deutsch-)Österreich erklärt und die Nationalversammlung in Wien als oberstes Organ anerkannt. Am 14. November 1918 beschloss die Nationalversammlung das Gesetz betreffend die Übernahme der Staatsgewalt in den Ländern (StGBl. Nr. 24/1918). Nach diesem Gesetz hatten an der Spitze der Landesversammlung nicht mehr die drei Präsidenten, sondern ein Landeshauptmann und seine zwei bis vier Stellvertreter zu stehen, die die Landesregierung bildeten, wobei die Bestellung des für die Finanzgeschäfte zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreters der Zustimmung des (deutsch-)österreichischen Staatsrates bedurfte. Diese und andere „zentralistische“ Vorgaben führten zu einer heftigen Kontroverse, wobei nur die Deutschfreiheitlichen den zentralistischen Standpunkt einnahmen – mit Ausnahme von Karl Irresberger, der sich nicht scheute, seinem Parteiobmann offen zu widersprechen. Dem daraufhin gewählten neunköpfigen Landesrat gehörte Ing. Irresberger nicht mehr an, seine Amtszeit als Regierungsmitglied dauerte also nur 22 Tage (7.-29. November 1918).  

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