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Ich hatte letztes Jahr einmal mit unserem - Stadtpfarrer - darüber gesprochen und er teilte meine Meinung: Stadtpfarre, Stadtpfarrer, wenngleich er einräumte, allgemein als Pfarre und Pfarrer genannt zu werden. Also dürften beiden Begriffe in Städten Verwendung finden meint --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 07:39, 17. Dez. 2018 (UTC)
 
Ich hatte letztes Jahr einmal mit unserem - Stadtpfarrer - darüber gesprochen und er teilte meine Meinung: Stadtpfarre, Stadtpfarrer, wenngleich er einräumte, allgemein als Pfarre und Pfarrer genannt zu werden. Also dürften beiden Begriffe in Städten Verwendung finden meint --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 07:39, 17. Dez. 2018 (UTC)
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:Tja, woran soll man sich halten? Ein Pfarrer ist natürlich eine gute Auskunftsquelle, aber die Erzdiözese ist wohl noch eine bessere.
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:Da habe ich mich an die Pfarrerhebung von St. Severin erinnert - Der Erzbischof hat die Pfarre geschaffen, ihr zugleich ihren Namen gegeben und den Namen der zugehörigen Kirche geändert:
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:[http://www.kirchen.net/ordinariat/verordnungsblatt/ Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg],[http://www.kirchen.net/fileadmin/user_upload/subportale/Generalvikariat/Verordnungsblaetter/Archiv/54651_VB_2006_gesamt_fuer_Internet.pdf Jg. 2006] Nr. 51 (S. 81): ''Salzburg-St. Severin: Erhebung zur Pfarre.
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:Dort steht (die Unterstreichungen sind von mir):
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: "'' … wird diese Kirche zur
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:'''''römisch-katholischen <u>Stadt</u>pfarrkirche Salzburg-St. Severin
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:''erhoben.
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:''Zugleich wird gemäß den Bestimmungen des kanonischen Rechtes (vgl. can. 515 § 2 CIC) die bisherige Erzb. Seelsorgestelle (Quasipfarre) Salzburg-St. Severin als
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:'''''römisch-katholische Pfarre Salzburg-St. Severin
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:''errichtet und genießt gem. can. 515 § 3 CIC mit ihrer Errichtung öffentliche Rechtspersönlichkeit (vgl. can. 116 CIC)."
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:Haben wir damit die offizielle Bezeichnungsweise gefunden? Na ja; der Text geht nämlich weiter:
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:"''Die Grenzen der neuen <u>Stadt</u>pfarre bleiben mit denen der bisherigen Seelsorgestelle identisch. Die Matrikenführung für die neue <u>Stadt</u>pfarre Salzburg-St. Severin erfolgt bis auf weiteres in der Stadtpfarre Salzburg-Gnigl.
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:''Von der Errichtung der <u>Stadt</u>pfarre Salzburg-St. Severin werden … in Kenntnis gesetzt: … Erzb. <u>Stadt</u>pfarramt Salzburg-St. Severin …"
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: Dazu gibt es (weiter hinten in demselben Jahrgang, Nr. 77) die staatliche Bestätigung der Rechtspersönlichkeit seitens des Ministeriums, in der nur die Bezeichnung "römisch-katholische Pfarre Salzburg-St. Severin" verwendet wird.
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:Anscheinend gibt es also zwei offizielle Bezeichnungen, von denen die eine ein bisschen offizieller und die andere gebräuchlicher ist.
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:In der Stadt Salzburg ist die Bezeichnung "Stadtpfarre" seit langem etabliert. Dass alle Pfarren in Städten wirklich "Stadtpfarre" heißen und dass sich die Bezeichnungen durch eine Stadterhebung automatisch anpassen, glaube ich aber nicht.
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:--[[Benutzer:Remora|Remora]] ([[Benutzer Diskussion:Remora|Diskussion]]) 11:48, 17. Dez. 2018 (UTC)

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