Anders bei Gefangenschaftsflüchtlingen. Die Beringungscodes privater Züchter (öffentliche oder private Zoos, private Züchter wie Landwirte etc.) sind in keinem zentralen Register vermerkt, wodurch es praktisch unmöglich ist, einen von einem Züchter beringten Vogel, der entflohen ist, zu seinem Ursprungsort zurück zu verfolgen. | Anders bei Gefangenschaftsflüchtlingen. Die Beringungscodes privater Züchter (öffentliche oder private Zoos, private Züchter wie Landwirte etc.) sind in keinem zentralen Register vermerkt, wodurch es praktisch unmöglich ist, einen von einem Züchter beringten Vogel, der entflohen ist, zu seinem Ursprungsort zurück zu verfolgen. |