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| | | Präsident: ||Der [[Landeshauptmann]] | | | Präsident: ||Der [[Landeshauptmann]] |
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| − | | Amtsführender Präsident: ||Prof. Mag. [[Johannes Plötzeneder]] | + | | Bildungsdirektor: ||[[Rudolf Mair]] |
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| − | | Landesschulratsdirektor: ||Mag. [[Andreas Mazzucco]]
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| | Der '''Landesschulrat für Salzburg''' ist gemäß dem ''Bundes-Schulaufsichtsgesetz von [[1962]]'' für die Schulaufsicht und Schulverwaltung als dem zuständigen [[Bundesminister]] unterstellte Organisation für das Gebiet des [[Salzburg (Bundesland)|Bundeslandes Salzburg]] zuständig. | | Der '''Landesschulrat für Salzburg''' ist gemäß dem ''Bundes-Schulaufsichtsgesetz von [[1962]]'' für die Schulaufsicht und Schulverwaltung als dem zuständigen [[Bundesminister]] unterstellte Organisation für das Gebiet des [[Salzburg (Bundesland)|Bundeslandes Salzburg]] zuständig. |
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| | == Allgemeines == | | == Allgemeines == |
| − | Der Landesschulrat besteht nach dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hiebei immer der [[Landeshauptmann]]. In Salzburg wird das Amt von einem Amtsführenden Präsidenten (seit 2013: Mag. [[Johannes Plötzeneder]]) geführt. | + | Der Landesschulrat besteht nach dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hiebei immer der [[Landeshauptmann]]. In Salzburg wird das Amt seit 2018 vom Bildungsdirektor geführt. |
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| | Das Kollegium des Landesschulrates ist für die Beschlussfassung verantwortlich. Es setzt sich aus Mitgliedern mit beschließender Stimme (Eltern, Lehrer und Sonstige; entsprechend dem Stärkeverhältnis der Parteien im [[Salzburger Landtag]]) sowie mit beratender Stimme (Kirche, Kammern, [[Landesschülervertretung]]) zusammen und befasst sich ua. mit Verordnungen, Erlässen, der Erarbeitung von Personalvorschlägen für Stellenbesetzungen sowie Empfehlungen von Schulversuchen. | | Das Kollegium des Landesschulrates ist für die Beschlussfassung verantwortlich. Es setzt sich aus Mitgliedern mit beschließender Stimme (Eltern, Lehrer und Sonstige; entsprechend dem Stärkeverhältnis der Parteien im [[Salzburger Landtag]]) sowie mit beratender Stimme (Kirche, Kammern, [[Landesschülervertretung]]) zusammen und befasst sich ua. mit Verordnungen, Erlässen, der Erarbeitung von Personalvorschlägen für Stellenbesetzungen sowie Empfehlungen von Schulversuchen. |
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| | Dem Landesschulrat waren die bis Ende Juli 2014 existierenden [[Bezirksschulrat|Bezirksschulräte]] unterstellt, die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig waren (während für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen der Landesschulrat unmittelbar verantwortlich war). | | Dem Landesschulrat waren die bis Ende Juli 2014 existierenden [[Bezirksschulrat|Bezirksschulräte]] unterstellt, die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig waren (während für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen der Landesschulrat unmittelbar verantwortlich war). |
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| | + | Per [[1. Jänner]] [[2019]] wird der LSR gemeinsam mit der Bildungsabteilung 2 des Landes Salzburg in eine neue Behörde mit der Bezeichnung „Bildungsdirektion Salzburg“ übergeleitet. |
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| | ==Präsidenten== | | ==Präsidenten== |