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| Präsident: ||Der [[Landeshauptmann]]
 
| Präsident: ||Der [[Landeshauptmann]]
 
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| Amtsführender Präsident: ||Prof. Mag. [[Johannes Plötzeneder]]
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| Bildungsdirektor: ||[[Rudolf Mair]]
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| Landesschulratsdirektor: ||Mag. [[Andreas Mazzucco]]
   
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Der '''Landesschulrat für Salzburg''' ist gemäß dem ''Bundes-Schulaufsichtsgesetz von [[1962]]'' für die Schulaufsicht und Schulverwaltung als dem zuständigen [[Bundesminister]] unterstellte Organisation für das Gebiet des [[Salzburg (Bundesland)|Bundeslandes Salzburg]] zuständig.
 
Der '''Landesschulrat für Salzburg''' ist gemäß dem ''Bundes-Schulaufsichtsgesetz von [[1962]]'' für die Schulaufsicht und Schulverwaltung als dem zuständigen [[Bundesminister]] unterstellte Organisation für das Gebiet des [[Salzburg (Bundesland)|Bundeslandes Salzburg]] zuständig.
    
== Allgemeines ==
 
== Allgemeines ==
Der Landesschulrat besteht nach dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hiebei immer der [[Landeshauptmann]]. In Salzburg wird das Amt von einem Amtsführenden Präsidenten (seit 2013: Mag. [[Johannes Plötzeneder]]) geführt.
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Der Landesschulrat besteht nach dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hiebei immer der [[Landeshauptmann]]. In Salzburg wird das Amt seit 2018 vom Bildungsdirektor geführt.
    
Das Kollegium des Landesschulrates ist für die Beschlussfassung verantwortlich. Es setzt sich aus Mitgliedern mit beschließender Stimme (Eltern, Lehrer und Sonstige; entsprechend dem Stärkeverhältnis der Parteien im [[Salzburger Landtag]]) sowie mit beratender Stimme (Kirche, Kammern, [[Landesschülervertretung]]) zusammen und befasst sich ua. mit Verordnungen, Erlässen, der Erarbeitung von Personalvorschlägen für Stellenbesetzungen sowie Empfehlungen von Schulversuchen.  
 
Das Kollegium des Landesschulrates ist für die Beschlussfassung verantwortlich. Es setzt sich aus Mitgliedern mit beschließender Stimme (Eltern, Lehrer und Sonstige; entsprechend dem Stärkeverhältnis der Parteien im [[Salzburger Landtag]]) sowie mit beratender Stimme (Kirche, Kammern, [[Landesschülervertretung]]) zusammen und befasst sich ua. mit Verordnungen, Erlässen, der Erarbeitung von Personalvorschlägen für Stellenbesetzungen sowie Empfehlungen von Schulversuchen.  
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Dem Landesschulrat waren die bis Ende Juli 2014 existierenden [[Bezirksschulrat|Bezirksschulräte]] unterstellt, die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig waren (während für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen der Landesschulrat unmittelbar verantwortlich war).
 
Dem Landesschulrat waren die bis Ende Juli 2014 existierenden [[Bezirksschulrat|Bezirksschulräte]] unterstellt, die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig waren (während für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen der Landesschulrat unmittelbar verantwortlich war).
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Per [[1. Jänner]] [[2019]]  wird der LSR gemeinsam mit der Bildungsabteilung 2 des Landes Salzburg in eine neue Behörde mit der Bezeichnung „Bildungsdirektion Salzburg“ übergeleitet.
    
==Präsidenten==
 
==Präsidenten==

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