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[[Datei:Konradinum Eugendorf.JPG|thumb|Konradinum in Eugendorf]]
 
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Nach den öffentlichen Diskussionen und den Forderungen der Volksanwaltschaft und der Bewohnerinnen- und Bewohnervertretung vom Verein VertretungsNetz-Bewohnervertretung in Salzburg im Zusammenhang mit dem Konradinum Eugendorf hat das Landesgericht Salzburg in zwei Entscheidungen dem Rekurs des Landes Salzburg stattgegeben. Das Landesgericht hat bestätigt, dass es in den beiden vor Gericht getragenen Fällen zu keinen Freiheitsbeschränkungen der Bewohnerinnen und Bewohner gekommen ist. <ref>[http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=56784 Salzburger Landeskorrespondenz, 01.07.2016]</ref> ExpertInnen befürchten weiterhin, dass der Neubau des Konradinums nichts an der Situation der dort untergebrachten Menschen ändert und fordern eine konzeptionelle Umsetzung gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention. <ref>[https://www.bizeps.or.at/konradinum-weiterhin-ankuendigungen-und-fehlende-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention/ | Konradinum: Weiterhin Ankündigungen und fehlende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention] </ref> Auch Reinhard Klaushofer vom Österreichischen Institut für Menschenrechte (ÖIM) stellte fest, dass ein Neubau alleine die massiven strukturellen Probleme nicht löse. <ref>[http://www.salzburg24.at/eugendorf-zahlreiche-maengel-in-heim-fuer-schwerbehinderte/4625174 | Eugendorf: Konradinum wird wegen schwerer Mängel neu gebaut] </ref> Das Konradinum gilt als ein Symptom der regressiven Behindertenpolitik in Salzburg, die keinen Willen zur konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (2008) zeigt. <ref> [https://www.bizeps.or.at/konradinum-weiterhin-ankuendigungen-und-fehlende-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention/ Konradinum: Weiterhin Ankündigungen und fehlende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention] </ref>
 
Nach den öffentlichen Diskussionen und den Forderungen der Volksanwaltschaft und der Bewohnerinnen- und Bewohnervertretung vom Verein VertretungsNetz-Bewohnervertretung in Salzburg im Zusammenhang mit dem Konradinum Eugendorf hat das Landesgericht Salzburg in zwei Entscheidungen dem Rekurs des Landes Salzburg stattgegeben. Das Landesgericht hat bestätigt, dass es in den beiden vor Gericht getragenen Fällen zu keinen Freiheitsbeschränkungen der Bewohnerinnen und Bewohner gekommen ist. <ref>[http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=56784 Salzburger Landeskorrespondenz, 01.07.2016]</ref> ExpertInnen befürchten weiterhin, dass der Neubau des Konradinums nichts an der Situation der dort untergebrachten Menschen ändert und fordern eine konzeptionelle Umsetzung gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention. <ref>[https://www.bizeps.or.at/konradinum-weiterhin-ankuendigungen-und-fehlende-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention/ | Konradinum: Weiterhin Ankündigungen und fehlende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention] </ref> Auch Reinhard Klaushofer vom Österreichischen Institut für Menschenrechte (ÖIM) stellte fest, dass ein Neubau alleine die massiven strukturellen Probleme nicht löse. <ref>[http://www.salzburg24.at/eugendorf-zahlreiche-maengel-in-heim-fuer-schwerbehinderte/4625174 | Eugendorf: Konradinum wird wegen schwerer Mängel neu gebaut] </ref> Das Konradinum gilt als ein Symptom der regressiven Behindertenpolitik in Salzburg, die keinen Willen zur konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (2008) zeigt. <ref> [https://www.bizeps.or.at/konradinum-weiterhin-ankuendigungen-und-fehlende-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention/ Konradinum: Weiterhin Ankündigungen und fehlende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention] </ref>
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== Neubau ==
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Am [[27. November]] [[2018]] erfolgte der Spatenstich für einen Neubau des Konradinums unweit des alten Standortes. <ref>[Salzburger Landeskorrespondenz, 27.11.2018]</ref>
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== Rechtsträger ==
 
== Rechtsträger ==
 
Rechtsträger des Konradinum ist das Land Salzburg, vertreten durch das Amt der Salzburger Landesregierung [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 9 - Gesundheit und Sport |(Abteilung 9)]].
 
Rechtsträger des Konradinum ist das Land Salzburg, vertreten durch das Amt der Salzburger Landesregierung [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 9 - Gesundheit und Sport |(Abteilung 9)]].
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[[Kategorie:Eugendorf]]
 
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[[Kategorie:Flachgau]]
 
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