Das Wasser aus den Grundwasserwerken und der Wasserschiene bedarf keiner Entkeimung und wird im Naturzustand abgegeben. Aus hygienischen Gründen wird jedoch das Wasser der Quellen entkeimt. Dies erfolgt für die [[Tiefenbach]]quelle und für die Quellen am [[Gniglerberg]] und [[Gersberg]] sowie in der [[Glasenbachklamm]] mit UV-Licht. | Das Wasser aus den Grundwasserwerken und der Wasserschiene bedarf keiner Entkeimung und wird im Naturzustand abgegeben. Aus hygienischen Gründen wird jedoch das Wasser der Quellen entkeimt. Dies erfolgt für die [[Tiefenbach]]quelle und für die Quellen am [[Gniglerberg]] und [[Gersberg]] sowie in der [[Glasenbachklamm]] mit UV-Licht. |